Bürgergeld Vorteile: Ermäßigungen, Zuschüsse & kostenlose Leistungen neben dem Regelsatz

Bürgergeld-Empfänger profitieren von zahlreichen Vergünstigungen und kostenlosen Angeboten, die über den Regelsatz hinausgehen. Wir zeigen die vielfältigen Vorteile für Ihren Alltag.

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Das Bürgergeld bietet weit mehr als die monatliche Grundsicherung: Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter Miet- und Heizkosten in angemessener Höhe, selbst bei notwendigen Sanierungen wie dem Heizungstausch. Bürgergeld-Bezieher erhalten außerdem vollständige Übernahmen der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Bildungszuschüsse für Schulmaterialien, Klassenfahrten und Vereinsmitgliedschaften von Kindern. In besonderen Lebenslagen wie Schwangerschaft, Alleinerziehung oder gesundheitlich bedingter Spezialernährung werden zusätzliche Mehrbedarfe gewährt. Regional gibt es weitere Vergünstigungen wie Sozialtickets oder ermäßigte Kulturangebote. Diese umfassende Unterstützung sichert nicht nur das Existenzminimum, sondern fördert gesellschaftliche Teilhabe.

Bürgergeld ist mehr als der Regelsatz

Mädchen schaut auf Fragezeichen
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Bürgergeld ist mehr als der Regelsatz. Was alles dazu gehört!

Neben dem Regelsatz der Bürgergeld Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen und ihre Angehörigen bekommen Bezieher von Bürgergeld eine Vielzahl zusätzlicher staatlicher Unterstützungsleistungen.  zur Verfügung gestellt. Das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Internetseite die Leistungen rund um das Bürgergeld zusammengefasst.  Zu den Bürgergeld Leistungen zählen insbesondere finanzielle Unterstützungen im Bereich Miete,  Heizkosten. Aber auch die Kranken- und Pflegeversicherung wird übernommen. Außerdem gibt es eine Kostenübernahme bei beruflicher Weiterbildung.

Miete  und Heizkosten werden vom Jobcenter übernommen

Die Kosten für die Unterkunft, also die Wohnung, und die Kosten der Heizung werden vom Jobcenter bei der Berechnung des Bürgergeld Anspruchs getragen. Konkret bedeutet dies, dass die Miete und die Abschlagszahlungen an den Wärmeenergieversorger vom Jobcenter getragen werden. Die Kosten müssen sich aber im Bereich der Angemessenheit bewegen. 

Auch Stromschulden können vom Jobcenter getragen werden – in aller Regel jedoch nur darlehensweise.

Funktioniert die alte Heizung im selbstgenutzten Eigenheim nicht mehr, muss das Jobcenter zudem die Kosten für eine neue Heizung tragen. Das hat erst kürzlich Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Bürgergeld: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Auch die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter.  Liegt allerdings eine private Krankenversicherung bei Beginn des Bürgergeld-Bezugs vor, so zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag.

Ebenfalls vom Jobcenter übernommen wird der monatlicher Betrag zur  Pflegeversicherung.

Bürgergeld Mehrbedarfe

In besonderen Lebenslagen erhalten Bezieher von Bürgergeld einen Zuschuss. Sie können einen sog. Mehrbedarf geltend machen. Es gibt diesen Bürgergeld Bonus für Alleinerziehende, Schwangere oder auch für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine spezielle Ernährung angewiesen sind.  

Bürgergeld Empfänger mit Kindern

Egal, ob Kinder in die Schule oder noch in den Kindergarten gehen: wenn die Eltern Bürgergeld beziehen, haben sie Anspruch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es geht dabei um die Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge, um das gemeinschaftliche Mittagessen. Außerdem kann zu Beginn eines Schulhalbjahres ein Zuschuss für Schulmaterialien in Anspruch genommen werden. Bei dieser pauschalen Geldleistung geht es z.B. um Papier, Schulhefte, Zeichenmaterialien, Stifte oder den Schulranzen.  Der Geldbetrag für den Schulbedarf wurde zu Beginn des laufenden Jahres angehoben. Im Januar 2025 wird es keine Erhöhung geben.

Auch das Busticket zur Schule wird vom Jobcenter übernommen, wenn die Schule dies nicht zur Verfügung stellt.

Im Freizeitbereich erhalten Kinder von Beziehern von Bürgergeld ebenfalls Zuschüsse, etwa für die Mitgliedschaft im Handballverein. Es wird eine Pauschale gezahlt. Auch notwendige Kosten für z.B. eine Sportausrüstung kann das Jobcenter zahlen.

Erstausstattung für Wohnung oder Kind wird vom Jobcenter gezahlt

Das Jobcenter übernimmt in bestimmten Situationen die Kosten für Möbel, Kinderkleidung oder Haushaltsgeräte. Es geht dabei in erster Linie um die Erstausstattung. Zieht ein Bürgergeld Bezieher beispielsweise zum ersten Mal in eine eigene Wohnung, so hat er Anspruch auf die Erstausstattung für die Wohnung. Auch gilt für den Fall einer Trennung innerhalb einer Ehe oder Partnerschaft muss das Jobcenter die Kosten übernehmen, die beim Einzug in eine andere Wohnung entstehen.

Gleiches gilt im Fall der Schwangerschaft. Das Jobcenter muss etwa Schwangerschaftskleidung und die Erstausstattung für das Kind (Kleidung, Möbel) übernehmen.

Örtliche Vergünstigungen

Manche Kommunen bieten für Bezieher von Bürgergeld weitere Leistungen an. Es geht z.B. um ein Sozialticket für Bus und Bahn, dessen Kosten unterhalb der 58 Euro für das Deutschlandticket liegen. Oder aber um freien Eintritt oder vergünstigten Eintritt in öffentliche Einrichtungen, wie Bücherei, Hallenbad oder Museum.

Da diese Leistungen nicht bundesweit angeboten werden, empfiehlt es sich, bei der örtlichen Stadtverwaltung nachzufragen.