Oft erreicht unsere Redaktion die Frage, ob man gearbeitet haben muss, um Bürgergeld zu beziehen, und falls ja, wie lange. Die Leser möchten wissen, ob Bürgergeld und Arbeitslosengeld hier ähnliche Voraussetzungen haben bzw. wo die Unterschiede liegen.
Vorab deshalb die eindeutige Antwort: Nein, man muss nicht gearbeitet haben, um Bürgergeld zu beziehen.
Doch lesen Sie die Einzelheiten in nachfolgendem Artikel.
Arbeit als Voraussetzung für das Bürgergeld?
Wodurch unterscheiden sich Bürgergeld und Arbeitslosengeld? Durch die Anwartschaftszeiten?
Wie bereits in der Einleitung beantwortet, hat das Bürgergeld nicht als Voraussetzung, dass zuvor gearbeitet worden ist. Das Bürgergeld ist keine Versicherungsleistung. Und das ist der große Unterschied zum Arbeitslosengeld.
Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld
Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf Bürgergeld zu haben.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Erwerbsfähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
- Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen darf nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
- Lebensunterhalt in Deutschland: Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Es gibt einige Ausnahmen von der Erwerbsfähigkeitsbedingung:
Personen mit Kindern: Sie können unter Umständen auch dann Bürgergeld beziehen, wenn sie nicht erwerbsfähig sind.
Personen, die (vorübergehend) aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können: Sie können ebenfalls Bürgergeld beziehen, unabhängig von der Erwerbsfähigkeit.
Höhe des Bürgergeldes
Die Höhe des Bürgergeldes richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Es gibt einen Regelsatz, der die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdeckt. Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft und möglicherweise Mehrbedarfe.
Unterschied Bürgergeld zum Arbeitslosengeld
Wodurch unterscheiden sich nun Arbeitslosengeld und Bürgergeld? Was ist der Unterschied?
Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, nämlich der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Sie ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Arbeitslosengeld hat deshalb als Voraussetzung, das man die notwendige Anwartschaftszeit erfüllt, also für gewisse Zeiträume gearbeitet hat.
Genauer: Man muss (grundsätzlich) in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen. Es beträgt in der Regel 60 % (mit Kindern: 67 %) des letzten Nettoeinkommens, maximal aber ca. 2.400 Euro, weil es eine Bemessungsgrenze gibt.
Die Dauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter ab. Sie beträgt maximal 12 Monate, für Personen über 50 Jahre bis zu 24 Monate.
Bürgergeld als soziales Netz
Das Bürgergeld stellt somit ein soziales Netz dar. Wer arbeitslose ist und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann Bürgergeld beziehen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Weiterführende Informationen zum Bürgergeld und Arbeitslosengeld
Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld und Arbeitslosengeld finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: