Die wichtigsten Änderungen beim Bürgergeld 2024 / 2025- das sollten Sie wissen!

Das Bürgergeld soll nach Aussagen der Bundesregierung in weiten Teilen verschärft bzw. "effizienter" werden. Das einzig Positive: höhere Einkommensfreibeträge. Lesen Sie die Einzelheiten der geplanten Neuerungen hier!

Sanktionen und Arbeitsanreize beim Bürgergeld

Das Haushaltsgesetz des Bundes für 2025 wird gerade vorbereitet. Die Regierung greift im Sozialbereich die öffentliche Diskussion auf und kommt “rechten” Forderungen nach, ja, solchen, die auch von der AfD erhoben worden sind. Die offizielle Begründung der Regierung für die Neuerungen lautet: Es soll die Akzeptanz der Bürgergeld-Leistungen erhöht werden  und es sollen durch die Änderungen mehr Betroffene in Arbeit gebracht werden. Das Prinzip der Gegenleistung wieder zu stärken sei der richtige Weg, so die Begrüundung.

In nachfolgendem Artikel erklären wir, welche Dinge beim Bürgergeld im Laufe von 2024 bzw. 2025 geändert werden sollen.

Zumutbarkeit von Arbeit: Schwelle tiefer gelegt

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Die Regierung will massive Änderungen beim Bürgergeld. Das bedeutet mehr Pflichten, mehr Sanktionen, aber auch höhere Einkommensfreibeträge.

Bürgergeld Bezieher sollen künftig einen Weg zur Arbeit und zurück von täglich bis zu 2,5 Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn sie bis zu 6 Stunden Arbeiten und eine Fahrzeit von 3 Stunden, wenn sie mehr als 6 Stunden arbeiten. Diese Zeiten sollen künftig innerhalb der Zumutbarkeitsgrenzen der Arbeit liegen. Eine Arbeit im Umkreis von 50 km ist ebenfalls zumutbar.

Ablehnung von zumutbarer Arbeit: höhere Sanktion

Bürgergeld Bezieher, die eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme  grundlos ablehnen, müssen mit einer Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes von  30 % für drei Monate rechnen.

Meldeversäumnis: Regelsatz wird gekürzt

Wird eine Meldung versäumt, so beträgt die Sanktion 30 % der Regelleistung für einen Monat. Die Meldepflicht besteht monatlich.

Schwarzarbeit: drastische Strafe

Wer als Bürgergeld Bezieher einer Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nachgeht, dem wird das als Pflichtverletzung angerechnet. Sie zieht eine Sanktion in Höhe von einer Kürzung der Regelleistung um 30 Prozent nach sich und zwar für 3 Monate.

Karenzzeit für Vermögen halbiert

Die Karenzeit für Vermögen wird halbiert und soll künftig nur noch für 6 Monate ab erstmaligem Bürgergeld Bezug gelten

Mehr Vermittlung in 1 Euro Jobs kommen

Gegenwärtig gibt es die 1 Euro Jobs zwar, sie kommen aber sehr selten zum Einsatz. Dies will die Regierung ändern.

Einkommensfreibeträge bei Erwerbstätigkeit angehoben

Um einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu setzen, soll es höhere Einkommensfreibeträge bei Erwerbstätigkeit geben. Man soll also mehr Geld neben dem Bürgergeld ein Erwerbstätigkeit behalten dürfen.

Dies soll auch für den Kinderzuschlag und beim Wohngeld gelten.

Unsere Meinung: nicht akzeptabel

Die geplanten Neuregelungen im Bereich Bürgergeld sind Forderungen der rechten Parteien, insbesondere auch der AfD. Die Regierung verhält sich populistisch. Ein Trauerspiel! Wir, der Verein “Für soziales Leben e.V.” fordern, dass das Bürgergeld ein Bürgergeld bleibt und dass die Rückkehr zu Hartz IV nicht vollzogen wird. Uns scheint lediglich die Anhebung der Einkommensfreibeträge sinnvoll.