Bürgergeld Erhöhung 2025 – Keine Nullrunde!!

Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie einige Gewerkschaften fordern eine Änderung der Berechnungsmethode beim Bürgergeld: Es darf 2025 nicht zu einer Nullrunde, also keiner Bürgergeld Erhöhung kommen. Die Hintergründe lesen Sie hier!

Wohlfahrtsverbände fordern: Keine Nullrunde 2025 beim Bürgergeld

Das Bürgergeld wird jährlich im Oktober eines Jahres in seiner Höhe  für das Folgejahr neu  berechnet. Die Berechnungsmethode für die jährliche Anpassung  ist neu, um inflationsbedingte Anhebungen der Preise schneller und angemessener zu berücksichtigen.

So wurde der Bürgergeld Regelsatz in den letzten beiden Jahren deutlich angehoben – inflationsbedingt. 2025 dürfte es nach dieser Berechnungsmethode jedoch keine Anhebung des Bürgergeldes, sondern eine Nullrunde geben. Wohlfahrtsverbände protestieren hiergegen. Wir erklären den Standpunkt in nachfolgendem Artikel.

2025 keine Bürgergeld Erhöhung

Gewerkschaften und Sozialverbände gegen Nullrunde beim Bürgergeld
Bildquelle: Canva

Wir schließen uns an: 2025 darf es keine Nullrunde bei der Bürgergeld Erhöhung geben!

Aufgrund der neuen Berechnungsmethode wird es 2025 voraussichtlich nicht zu einer Bürgergeld Erhöhung kommen. Wohlfahrtsverbände bemängeln dies und sprechen von einem Konstruktionsfehler dieser Methode zum großen Nachteil der Bürgergeld Berechtigten. So würde der Gesetzgebereinen Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die Bürgergeld Erhöhung 2025 zugrunde legen, nicht den aktuellen Regelsatz von 563 Euro.

So würde aber erst ab einer Erhöhung von ca. 10 Prozent der gegenwärtig geltende Regelsatz erreicht werden. Da die Inflation in Deutschland aber stark rückläufig ist, ist von einer Erhöhung von 10 Prozent nicht auszugehen. Die Konsequenz: 2025 gibt es eine Nullrunde bei der Bürgergeld Erhöhung, sprich: Der Bürgergeld Regelsatz wird nicht angehoben, auch wenn die Preise weiter steigen. Die Folge ist ein Kaufkraftverlust für alle Menschen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind.

Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften appellieren an den Bundesarbeitsminister

Vor dem gerade beschriebenen Hintergrund haben sich einige Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und Gewerkschaften an den Bundesarbeitsminister gewandt und auf diesen Missstand hingewiesen. Die Verbände fordern eine schnelle Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Die aktuellen inflationären Preissteigerungen im Jahr 2024 müssten für 2025 berücksichtigt werden, andernfalls würde sich die Armut verschärfen.

In den vergangenen zwei Jahren sei das Bürgergeld zudem über das notwendige Maß erhöht worden. Das Gegenteil sei der Fall. Studien hätten gezeigt, dass Bürgergeld Bezieher in den letzten drei Jahren deutliche Verluste ihrer Kaufkraft hätten hinnehmen müssen, und zwar von bis zu 1012 Euro für alleinstehende Personen. Mit der Erhöhung 2024 sei erst ein kleiner Teil dieses Wertverlustes ausgeglichen worden.

Zu den Einzelheiten hier: Bürgergeld Erhöhung war zu niedrig

Für soziales Leben e.V. schließt sich diesem Appell an

Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dem Appell der Wohlfahrtsverbände an. Das Bürgergeld bedeutet ein Leben am Existenzminimum. Es muss Preissteigerungen berücksichtigen. Eine Nullrunde bei der Bürgergeld Erhöhung 2025 würde heißen, dass die bedürftigen Menschen, auch Kinder, sich schlechter versorgen können. Das darf nicht geschehen!

Quelle

     Positionspapier zur Nullrunde bei den Regelsätzen – pdf.download