Das Bürgergeld wird jährlich im Oktober eines Jahres in seiner Höhe für das Folgejahr neu berechnet. Die Berechnungsmethode für die jährliche Anpassung ist neu, um inflationsbedingte Anhebungen der Preise schneller und angemessener zu berücksichtigen.
So wurde der Bürgergeld Regelsatz in den letzten beiden Jahren deutlich angehoben – inflationsbedingt. 2025 dürfte es nach dieser Berechnungsmethode jedoch keine Anhebung des Bürgergeldes, sondern eine Nullrunde geben. Wohlfahrtsverbände protestieren hiergegen. Wir erklären den Standpunkt in nachfolgendem Artikel.
2025 keine Bürgergeld Erhöhung
Wir schließen uns an: 2025 darf es keine Nullrunde bei der Bürgergeld Erhöhung geben!
Aufgrund der neuen Berechnungsmethode wird es 2025 voraussichtlich nicht zu einer Bürgergeld Erhöhung kommen. Wohlfahrtsverbände bemängeln dies und sprechen von einem Konstruktionsfehler dieser Methode zum großen Nachteil der Bürgergeld Berechtigten. So würde der Gesetzgebereinen Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die Bürgergeld Erhöhung 2025 zugrunde legen, nicht den aktuellen Regelsatz von 563 Euro.
So würde aber erst ab einer Erhöhung von ca. 10 Prozent der gegenwärtig geltende Regelsatz erreicht werden. Da die Inflation in Deutschland aber stark rückläufig ist, ist von einer Erhöhung von 10 Prozent nicht auszugehen. Die Konsequenz: 2025 gibt es eine Nullrunde bei der Bürgergeld Erhöhung, sprich: Der Bürgergeld Regelsatz wird nicht angehoben, auch wenn die Preise weiter steigen. Die Folge ist ein Kaufkraftverlust für alle Menschen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind.
Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften appellieren an den Bundesarbeitsminister
Vor dem gerade beschriebenen Hintergrund haben sich einige Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände und Gewerkschaften an den Bundesarbeitsminister gewandt und auf diesen Missstand hingewiesen. Die Verbände fordern eine schnelle Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Die aktuellen inflationären Preissteigerungen im Jahr 2024 müssten für 2025 berücksichtigt werden, andernfalls würde sich die Armut verschärfen.
In den vergangenen zwei Jahren sei das Bürgergeld zudem über das notwendige Maß erhöht worden. Das Gegenteil sei der Fall. Studien hätten gezeigt, dass Bürgergeld Bezieher in den letzten drei Jahren deutliche Verluste ihrer Kaufkraft hätten hinnehmen müssen, und zwar von bis zu 1012 Euro für alleinstehende Personen. Mit der Erhöhung 2024 sei erst ein kleiner Teil dieses Wertverlustes ausgeglichen worden.
Zu den Einzelheiten hier: Bürgergeld Erhöhung war zu niedrig
Für soziales Leben e.V. schließt sich diesem Appell an
Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dem Appell der Wohlfahrtsverbände an. Das Bürgergeld bedeutet ein Leben am Existenzminimum. Es muss Preissteigerungen berücksichtigen. Eine Nullrunde bei der Bürgergeld Erhöhung 2025 würde heißen, dass die bedürftigen Menschen, auch Kinder, sich schlechter versorgen können. Das darf nicht geschehen!
Quelle
Positionspapier zur Nullrunde bei den Regelsätzen – pdf.download
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.