Arbeitslose, die Bürgergeld beziehen, haben verschiedene Möglichkeiten, wie sich dies auf ihre finanzielle Situation im Alter auswirken kann. In diesem Artikel erfahren Sie, welche wichtigen Punkte dabei zu beachten sind.
Bürgergeld und Rentenansprüche
Anrechnungszeiten und Rentenpunkte
Anrechnungszeiten:
Zeiten, in denen Bürgergeld bezogen wurde, zählen als Anrechnungszeiten für die Rente. Das bedeutet, dass diese Zeiten für die Erfüllung bestimmter Wartezeiten (z.B. 35 Jahre für die Rente) berücksichtigt werden, auch wenn keine Beiträge in die Rentenkasse gezahlt wurden.
Keine Rentenpunkte:
Während der Bezug von Bürgergeld als Anrechnungszeit gilt, werden jedoch keine Rentenpunkte erworben. Rentenpunkte werden normalerweise durch Beitragszahlungen aus Erwerbseinkommen gesammelt, was beim Bürgergeld-Bezug nicht der Fall ist.
Ausschluss von Bürgergeld im Rentenalter
Kein Bürgergeld im Rentenalter:
Sobald eine Person das Rentenalter erreicht, erlischt der Anspruch auf Bürgergeld. Stattdessen können bedürftige Rentner Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) beantragen.
Vergleich Bürgergeld vs. Rente
Höhe der Leistungen
Bürgergeld:
Die Höhe des Bürgergeldes für Alleinstehende beträgt 563 Euro monatlich. Zusätzlich können Bürgergeldempfänger Zuschüsse für Wohn- und Heizkosten sowie weitere Bedarfe erhalten, was ihre finanzielle Situation verbessern kann.
Rente:
Die Höhe der Rente variiert stark je nach den eingezahlten Beiträgen und den erworbenen Rentenpunkten. Viele Rentner müssen jedoch ihre Wohnkosten und andere Ausgaben selbst tragen, was dazu führen kann, dass sie weniger frei verfügbares Einkommen haben als Bürgergeldempfänger.
Zusätzliche Leistungen und Freibeträge
Wohn- und Heizkosten:
Bürgergeldempfänger erhalten oft Unterstützung bei Wohn- und Heizkosten, was ihre finanzielle Belastung reduziert.
Schonvermögen:
Bürgergeldempfänger dürfen ein Schonvermögen von bis zu 10.000 Euro haben, das nicht auf die staatlichen Leistungen angerechnet wird.
Grundsicherung im Alter
Antragstellung:
Rentner, deren Rente nicht ausreicht, können Grundsicherung im Alter beantragen. Diese Sozialhilfeleistung muss beim zuständigen Sozialamt beantragt werden und ist ähnlich umfangreich wie der Bürgergeld-Antrag.
Leistungen:
Die Grundsicherung im Alter deckt den notwendigen Lebensunterhalt und kann auch Zuschüsse für Wohn- und Heizkosten umfassen, ähnlich wie das Bürgergeld.
Fazit
Der Bezug von Bürgergeld wirkt sich auf die spätere Rente insofern aus, als dass die Zeiten des Bezugs als Anrechnungszeiten gelten, aber keine Rentenpunkte erworben werden. Dies kann zu einer geringeren Rentenhöhe führen. Im Rentenalter entfällt der Anspruch auf Bürgergeld, und bedürftige Rentner müssen Grundsicherung im Alter beantragen. Finanzielle Vorteile des Bürgergeldes, wie Zuschüsse zu Wohn- und Heizkosten, entfallen dann ebenfalls.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.