In jüngster Zeit wird über die Höhe und die die Daseinsberechtigung des Bürgergeldes heftig diskutiert. Die CDU will das Bürgergeld sogar wieder ganz abschaffen. Es biete zu wenig Anreize, sich um eine Arbeit zu bemühen und würde so seinen Zweck nicht erreichen. Doch wie soll das Existenzminimum dann abgesichert werden, wenn man sich in einer unverschuldeten Notlage befindet?
In unserem Artikel werfen wir einen Blick auf einige europäische Nachbarländer und erklären, wie dort den Menschen geholfen wird, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können.
Bürgergeld Deutschland im Vergleich zu Österreich, Frankreich und Spanien
Bei unserem Vergleich der Sozialleistungssysteme für erwerbsfähige Menschen haben wir die Sozialleistungen in Österreich, Frankreich und Spanien untersucht. Bei diesen Ländern handelt es sich auch um sehr beliebte Auswanderungsziele der Deutschen. Doch Auswandern mit dem Ziel, Grundsicherung oder Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe in anderen Ländern zu erhalten, steht kaum auf der Tagesordnung.
Bürgergeld in Österreich: die Grundsicherung
Wie in Deutschland hat sich das System der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen im den letzten Jahrzehnten sehr gewandelt. Erst Mitte 2019 wurde die österreichische Mindestsicherung abgeschafft und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz eingeführt und in Kraft gesetzt. Es hat die Sozialhilfe in Österreich modifiziert. Es lässt den einzelnen Bundesländern einen größeren Spielraum bei der Ausgestaltung der Sozialhilfe. Alle österreichischen Bundesländer haben auch bereits Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erlassen; Ausnahme: Burgenland und Tirol.
Kern der neue Regelung ist, dass es keine klassischen Mindestbeträge für die Sozialhilfe oder Regelsätze gibt, sondern Maximalbeträge. Die österreichische Bundesregierung erläutert dies so: Die Bundesländern sollen mehr Flexibilität in der Gestaltung der Sozialprogramme erhalten. Und es sollen die Gesamtausgaben für die Sozialhilfe einfacher begrenzt werden können.
Wie hoch sind die Maximalbeträge der Grundsicherung in Österreich?
Die monatlichen Maximalbeträge der Grundsicherung 2024 in Österreich können nachfolgender Tabelle entnommen werden:
- Alleinstehende Personen: 1155 Euro
- Paare: 1617 Euro
- Minderjährige Kinder: Leistungen werden vom jeweiligen Bundesland festgelegt
Wichtig: hier sind die Kosten für die Unterkunft bereits enthalten!
Zuschläge für besondere Personengruppen in Österreich
Alleinerziehende können zusätzlich nach Kinderzahl gestaffelte Zuschläge erhalten. Dadurch wird die Basisleistung der Sozialhilfe erhöht. Die Zuschläge sehen wie folgt aus:
- 140 Euro für das 1. Kind und 36 Euro ab dem 4. Kind pro Kind
- Menschen mit Behinderung erhalten ebenfalls einen Zuschlag, der 2024 maximal etwa 208 Euro beträgt.
Nur auf den ersten Blick sin die österreichischen Bürgergeld-Regelsätze höher als die deutschen. Denn die oben angegebenen Euro-Summen sind lediglich Maximalbeträge. Wie viel eine bedürftige Person tatsächlich erhält, hängt von Einkommen, Vermögen, Haushaltsgröße und Wohnsituation ab.
Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherung in Österreich
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
- Nachweis der Bedürftigkeit: kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen
- Grundsätzliche Bereitschaft, Arbeit zu suchen und anzunehmen.
- Für Nicht-EU-Bürger gibt es zusätzliche Anforderungen hinsichtlich des Aufenthaltsstatus
Die einzelnen Bundesländer können weitere Voraussetzungen festlegen.
Bürgergeld in Spanien: die Mindestsicherung
In Spanien gibt es für arbeitslose Menschen nach Ablauf des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld, der i.d.R. 2 Jahre beträgt, das Mindesteinkommen, spanisch: Ingreso minimo vital. Es erhalten die Menschen, die mangels eigener finanzieller Ressourcen nicht mehr dazu in der Lage sind, die Grundbedürfnisse des Lebens abzudecken.
Voraussetzung für das Mindesteinkommen in Spanien
Einen Anspruch auf das Mindesteinkommen in Spanien sind folgende:
- Rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens einem Jahr vor Antragstellung in Spanien
- Erwerbsfähiges Alter: 23 Jahre bis 65 Jahre
- Eigene wirtschaftliche Situation ist gefährdet
Wie hoch ist das Mindesteinkommen in Spanien?
Die Regelsätze des „Bürgergeldes“ in Spanien können folgender Tabelle entnommen werden:
- Alleinstehender Person: 566 Euro
- Paar: 735 Euro
- 3 Personenhaushalt 905 Euro – drei Erwachsene oder zwei Erwachsene und ein minderjähriges Kind
- 4 Personenhaushalt: 1075 Euro – zwei Erwachsene und zwei Minderjährige oder drei Erwachsene und ein Minderjähriger oder vier Erwachsene
- 5 Personenhaushalt: 1244 Euro – zwei Erwachsene und drei oder mehr Minderjährige oder drei Erwachsene und zwei oder mehr Minderjährige oder vier Erwachsene und ein Minderjähriger oder fünf Erwachsene
Zuschläge für besondere Personengruppen in Spanien
Neben dem Regelsatz werden Zuschläge in Höhe von 22 Prozent für bestimmte Personengruppen gezahlt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person mit Behinderung im Haushalt wohnt. Auch wenn ein Härtefall, also eine besondere Bedürftigkeit vorliegt, kann ein Zuschlag gewährt werden.
Die Regelsätze sind in Spanien also niedriger als in Deutschland. Dies hat jedoch den Grund in der Höhe der Lebenshaltungskosten. Diese sind in Spanien niedriger als in Deutschland.
Bürgergeld in Frankreich: Aktives Solidaritätseinkommen (RSA)
Dem Bürgergeld in Deutschland vergleichbar ist in Frankreich die “Revenu de Solidarité Active” (RSA), das “aktive Solidaritätseinkommen”.
Voraussetzungen für das „Bürgergeld“ in Frankreich
Mindestalter von 25 Jahren. 18jährige bis 24jährige haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf die französische Sozialhilfe, nämlich dann, wenn sie sie Eltern sind, schwanger sind, oder mindestens zwei Jahre in Vollzeitbeschäftigung in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung gewesen sind.
- Dauerhafter Aufenthalt in Frankreich
- Französische oder europäische Staatsbürgerschaft bzw. Aufenthaltstitel
- Bedürftigkeit: kein ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen
Wie hoch ist der Anspruch auf das französische „Bürgergeld“?
Die Höhe des Bürgergeldes, also die Mindestsätze, lassen sich aus nachfolgender Tabelle ablesen. Sie ist abhängig von der Zusammensetzung des Haushalts, dem eigenen Einkommen und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder.
- Alleinstehende Person: 599 Euro
- Paar ohne Kinder: 898 Euro
Alleinstehend und ein Kind oder zwei Kinder: 898 Euro oder 1078 Euro (257 Euro für jedes weitere Kind)
Alleinerziehend und ein Kind oder zwei Kinder: 1025 Euro oder 1281 Euro (257 für jedes weitere Kind)
Paar und ein Kind oder zwei Kinder: 1078 Euro oder 1257 Euro
Zusätzliche Zahlungen in Frankreich möglich
Für besondere Personengruppen wird ein Zuschlag gezahlt. Das gilt insbesondere für alleinerziehende Elternteile: pro Kind werden bei Alleinstehenden 240 Euro zusätzliche gezahlt.
Quellen
Österreichisches Bundessozialministerium
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.