Ab dem 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld an Leistungsberechtigte ausbezahlt. Diese konnten sich zudem Anfang 2024 über eine Anhebung der Regelsätze freuen. Für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner sind somit 563 Euro pro Monat vorgesehen. Die Miete und Heizkosten werden ebenfalls übernommen, während die Stromkosten vom Regelsatz abgedeckt werden müssen. Doch das ist noch nicht alles, denn es gibt noch diverse weitere Unterstützungen, die vielen Arbeitslosen bislang unbekannt sind. Hier ein Überblick:
Absicherung von Menschen, deren Existenz bedroht ist
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont bei der Vorstellung der neuen Sozialreform, dass das Bürgergeld nicht nur dazu dient, finanzielle Unterstützung zu gewähren, sondern auch den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Seiner Meinung nach trägt die Absicherung von Menschen, deren Existenz bedroht ist, dazu bei, dass diese sich besser in die Gesellschaft integrieren können und somit ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Zusammenhalts geleistet wird. Das Bürgergeld soll somit nicht nur eine finanzielle Stütze sein, sondern auch ein Instrument für mehr Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft.
Laut der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten Bürgergeld-Empfänger weitere Unterstützungsleistungen.
- Übernommen werden Kostenbeiträge und finanzielle Unterstützungen für die Kranken- sowie Pflegeversicherung.
- Unter bestimmten Umständen können zusätzliche Bedarfe anfallen, die aufgrund spezieller Lebenssituationen wie beispielsweise der alleinerziehenden Elternschaft oder einer Schwangerschaft gewährt werden.
- Es gibt spezielle Angebote, die auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel die Erstausstattung für werdende Mütter oder die Ausstattung für den Erstbezug einer Wohnung. Diese Leistungen sind einzigartig und helfen Menschen, die sich in einer besonderen Lebenssituation befinden. Sie ermöglichen es, die Herausforderungen, die mit diesen Veränderungen einhergehen, erfolgreich zu bewältigen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass Bildung und Teilhabe durch eine finanzielle Unterstützung ermöglicht werden. Diese Leistungen können in Form von Geldzahlungen gewährt werden, um den Zugang zu Bildung und kulturellen Angeboten zu erleichtern. Es ist wichtig, dass diese Unterstützung für bedürftige Familien zur Verfügung steht, um Kindern und Jugendlichen eine gerechte Chance auf Bildung und Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Die Gewährung dieser Leistungen sollte auf transparenten und fairen Kriterien beruhen, damit sie effektiv und gerecht verteilt werden können.
Selbst die Verhütung geht zulasten des Staates
Es ist dem Staat zu verdanken, dass die Beiträge und Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung gedeckt sind. Berechtigte Personen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Zuzahlungen zu stellen, sobald diese den Wert von zwei Prozent des Regelbetrags erreichen. Bestimmte Verhütungsmittelkosten werden von einigen Städten und Kreisen auf freiwilliger Basis ebenfalls erstattet.
Mehrbedarf bei Schwangerschaft kann geltend gemacht werden
Frauen, die in freudiger Erwartung sind, bekommen ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis zum Ende des Monats der Entbindung einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 17 Prozent des festgelegten Regelbedarfs. Zusätzlich wird auch die Erstausstattung für das Baby in Form von Kleidung, einem Wickeltisch oder einem Babybett übernommen. Für Alleinerziehende gibt es bis zum siebten Geburtstag des Kindes einen Zuschlag von 36 Prozent und ab dem siebten Lebensjahr des Kindes 12 Prozent.
Zusatzleistungen beim Bürgergeld auch für Schüler
Kinder aus Familien, die Bürgergeld erhalten, genießen besonderen Schutz und Unterstützung bis zu ihrem 25. Lebensjahr. Zweimal jährlich erhalten sie eine finanzielle Unterstützung für ihre Schulausstattung, die automatisch zu Beginn des Schuljahres (im August und Februar) ausgezahlt wird. Die Beträge, die für Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Schulranzen und Ähnliches gedacht sind, werden jährlich entsprechend der prozentualen Erhöhung des Regelbedarfs angepasst. Im August 2024 werden 130 Euro ausgezahlt, und im Februar 2025 kommen weitere 65 Euro hinzu. Insgesamt werden somit 195 Euro für den persönlichen Schulbedarf überwiesen. Dies zeigt, dass die Bedürfnisse von Kindern aus Bürgergeld-Familien ernst genommen werden und dass sie die notwendige Unterstützung erhalten, um in der Schule erfolgreich zu sein.
Zusätzlich dazu übernimmt der Staat sämtliche Kosten für Klassenfahrten, sowohl eintägige als auch mehrtägige Ausflüge und Fahrten mit der Schule, Kita oder Kindertagespflege. Schülerfahrtkarten müssen nicht aus eigener Tasche bezahlt werden und können auch außerhalb des Schulwegs genutzt werden. Das Mittagessen in Schule, Kita und Hort wird ebenfalls vom Staat übernommen, sofern ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort besteht. Für Kinder, die Nachhilfe benötigen, wird ebenfalls finanzielle Unterstützung gewährleistet. Darüber hinaus erhalten Kinder bis zum 18. Lebensjahr einmal monatlich eine Pauschale von 15 Euro, um am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können, beispielsweise durch den Besuch eines Sportvereins oder einer Musikschule.
Zuschüsse gibt es auch im Nahverkehr
In zahlreichen Bundesländern werden attraktive Rabatte für öffentliche Verkehrsmittel, Freizeitaktivitäten und kulturelle Veranstaltungen angeboten. Insbesondere in der Hauptstadt Berlin können Berechtigte das sogenannte “Berlin-Ticket S” für nur neun Euro im Monat erwerben. Mit diesem Ticket haben sie uneingeschränkten Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln in der Tarifzone AB und profitieren von vergünstigten Preisen bei diversen Freizeit- und Kulturangeboten.