Es kommt nicht selten vor: das Arbeitseinkommen reicht zum Leben nicht aus? Was dann? Wohngeld beantragen? Wenn auch das nicht funktioniert, besteht die Möglichkeit, ergänzend zum Arbeitseinkommen Bürgergeld als Zuschuss zu beantragen, mit Bürgergeld das eigene Gehalt also aufzustocken.
In unserem Artikel erklären wir, wer aufstocken darf und wie das funktioniert!
Bürgergeld für erwerbstätige Personen
Wer darf das eigene Einkommen mit einem Bürgergeld Zuschuss aufstocken? Wie funktioniert das mit dem Antrag?
Bürgergeld wird für erwerbsfähige Personen als staatliche Leistung (Zuschuss zum Lebensunterhalt) gezahlt, wenn eigenes Einkommen oder Vermögen nicht ausreichen, um das Leben in Würde zu meistern.
Fast alle erwerbsfähigen Menschen möchten arbeiten um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Doch bei vielen reicht das Gehalt nicht aus – es ist zu niedrig, um alle notwendigen Kosten für sich selbst und die Familie zu bestreiten. Hier hilft das Bürgergeld.
Wer darf mit Bürgergeld aufstocken?
Sein Gehalt mit Bürgergeld aufstocken darf im Grunde jede erwerbstätige Person, die weniger verdient, als das Existenzminimum beträgt. Denn das soziokulturelle Existenzminimum ist die Messlatte
Beschäftigte, die trotz einer Erwerbstätigkeit nicht genug finanzielle Mittel haben, um ihre Ausgaben (eigene, Kinder, Ehefrau) zu decken, ihr Einkommen durch die Sonderzahlung Bürgergeld aufstocken.
Diese finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter steht nicht nur in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern zu oder Arbeitnehmer in Teilzeit bzw. mit Minijob, sondern auch Selbstständigen. Auch wer Kurzarbeit leistet oder Arbeitslosengeld bezieht, kann ebenfalls ergänzend Bürgergeld beziehen, also aufstocken.
Ob ein Bürgergeld Anspruch bzw. Aufstockungsanspruch besteht, richtet sich zum einen nach der Höhe des Einkommens, aber auch nach der Größe der Familie. Alle Familienmitgliede bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Die Folge: der Lebensbedarf der Familie als auch das gesamte Familieneinkommen findet bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes und der Frage, ob ein Anspruch besteht, Berücksichtigung.
Aufstockung mit Bürgergeld nur, wenn keine anderen Sozialleistungen greifen
Mit Bürgergeld kann das eigenen Einkommen nur aufgestockt werden, wenn anderen Sozialleistungen nicht greifen. Vorrangige Sozialleistungen sind etwa das Wohngeld, das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder das Elterngeld. Auch Unterhalt und Unterhaltsvorschuss finden Einfluss in die Berechnung und werden berücksichtigt.
Zusammenfassung: Was gehört zum anrechenbaren Einkommen?
Folgende Einkommensquellen zählen zum anrechenbaren Einkommen beim Bürgergeld:
- Lohn / Gehalt / Arbeitsentgelt aus Vollzeitbeschäftigung
- Gehalt aus Minijob oder Midijob
- Kurarbeitergeld
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Unterhaltszahlung
- Unterhaltsvorschuss
- Gewinne aus selbständiger Tätigkeit
- Renten, insbesondere bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Wie man die Aufstockung beantragt
Die Bürgergeld Aufstockung muss beim Jobcenter beantragt werden. Es handelt sich dabei um den regulären Antrag auf Bürgergeld. Lesen Sie hier die Einzelheiten und was es beim Bürgergeld Antrag zu beachten gibt: Bürgergeld beantragen
Dem Jobcenter sind insbesondere die Nachweise des Einkommens vorzulegen. Im einzelnen sollte man folgende Unterlagen dem Bürgergeld Antragsformular beifügen:
- Mietvertrag
- Letzte Nebenkostenabrechnung
- Abschlagsplan Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweise für einen möglichen Mehrbedarf
- Nachweise über die Höhe Ihres Vermögens
Quelle
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.