Ostern ist auch im Jahr 2025 ist eine Zeit des Schenkens, und viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich, ob Geldgeschenke von Verwandten oder Freunden auf ihre Leistungen angerechnet werden. Unser Artikel auf Bürger & Geld beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps, um Missverständnisse mit dem Jobcenter auch im Jahr 2025 zu vermeiden.
Sachgeschenke vs. Geldgeschenke
Sachgeschenke:
Geschenke wie Schokolade, Spielzeug oder Kleidung werden in der Regel nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Dies liegt daran, dass gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II nur Einnahmen in Geldform als Einkommen gelten. Ein Schokoladenhase oder ein T-Shirt bleiben also unproblematisch.
Geldgeschenke:
Anders sieht es bei Geldgeschenken aus. Diese können unter bestimmten Umständen auf das Bürgergeld angerechnet werden, insbesondere wenn sie denselben Bedarf decken wie der Bürgergeld-Regelsatz. Zum Beispiel wird ein Geldgeschenk für Kleidung angerechnet, da der Regelsatz bereits einen Anteil für Bekleidung enthält.
Welche Freibeträge gelten?
Für Bürgergeld-Empfänger gilt ein Freibetrag von 50 Euro pro Jahr für geringfügige Geldgeschenke. Überschreitet das Geschenk diesen Betrag, prüft das Jobcenter eine Anrechnung. Schenker sollten beachten, dass sie das Geld nicht zweckgebunden verschenken, da zweckgebundene Geschenke (z. B. für Lebensmittel) direkt mit dem Regelsatz verrechnet werden können.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Es gibt Ausnahmen, bei denen Geldgeschenke nicht angerechnet werden:
Religiöse Feste: Zu Anlässen wie Konfirmation, Kommunion oder Jugendweihe sind Geldgeschenke bis zu einem Betrag von 3.100 Euro anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 Bürgergeld-Verordnung).
Geringwertigkeit: Kleine Beträge, die die finanzielle Lage des Empfängers nicht wesentlich verbessern, können ebenfalls anrechnungsfrei bleiben (§ 11a Abs. 6 SGB II).
Ostern wird jedoch nicht als religiöses Fest im Sinne dieser Regelung angesehen, da es keinen spezifischen personenbezogenen Anlass hat.
Praktische Tipps für Schenkende
- Halten Sie die Beträge gering: Kleine Geldgeschenke unterhalb des Freibetrags von 50 Euro sind unproblematisch.
- Vermeiden Sie Zweckbindungen: Geben Sie keine Hinweise wie “für Lebensmittel” oder “für Kleidung” an.
- Bevorzugen Sie Sachgeschenke: Sachgeschenke wie Spielzeug oder Süßigkeiten sind grundsätzlich sicher vor einer Anrechnung.
Fazit zu den Oster-Geschenken beim Bürgergeld
Während Sachgeschenke zu Ostern 2025 keine Auswirkungen auf das Bürgergeld haben, können größere Geldgeschenke problematisch sein. Ist man unsicher hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen kann mit dem Jobcenter Rücksprache halten. Dann bleibt Ostern eine sorgenfreie Zeit des Schenkens und Feierns!