Haftung des Jobcenters für Tierarztkosten: Was Bürgergeld-Bezieher wissen müssen

Tierarztkosten muss das Jobcenter nicht separat zum Bürgergeld Regelsatz übernehmen. Jedenfalls in aller Regel. Sind Ausnahmen denkbar?

Muss das Jobcenter Tierarztkosten zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz zahlen?
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Haustiere sind für viele Menschen ein wichtiger Teil der Familie. Doch die Kosten für Tierarztbesuche können schnell ins Geld gehen. Gerade für Menschen, die Bürgergeld beziehen, stellt sich daher die Frage: Muss das Jobcenter die Kosten für Tierarztbehandlungen übernehmen? Wir beantworten diese Frage in nachfolgendem Artikel.

Grundsätzliche Regelung: Jobcenter nicht zur Zahlung von Tierarzt verpflichtet

Das Jobcenter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten für Tierarztbehandlungen von Bürgergeld-Empfängern zu übernehmen. Denn Tiere gelten nach den Grundsätzen für die Kostenübernahme in der Sozialhilfe (SGB XII) nicht als “bedarfsrelevante Personen”.

Gibt es Ausnahmen: dann muss das Jobcenter Tierarztkosten zahlen

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Muss das Jobcenter Kosten für den Tierarzt zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz zahlen?

In einigen Ausnahmefällen ist es vorstellbar, dass das Jobcenter dennoch für Tierarztkosten aufkommen muss. Tatsächlich sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen das Jobcenter Tierarztkosten übernommen hat oder gar gerichtlich hierzu verpflichtet worden ist. Denkbar wären folgende Fallkonstellationen:

Die Tierhaltung ist aus gesundheitlichen Gründen notwendig: Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein attestierter Therapiehund zur Behandlung einer psychischen Erkrankung eingesetzt wird.

Man könnte auch einen Blindenhund hier anführen.

Wie kann man die Übernahme von Tierarztkosten durch das Jobcenter beantragen?

Wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger glauben, dass die Voraussetzungen für eine Übernahme der Tierarztkosten durch das Jobcenter erfüllt sind, sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Diesen Antrag können Sie formlos beim Jobcenter stellen. Wichtig ist, dass Sie dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beifügen. Der Antrag sollte möglichst vor Inanspruchnahme des Tierarztes gestellt werden. Wenn ein Notfall vorliegt, kann die tierärztliche Rechnung auch noch im Nachhinein eingereicht werden.

Wichtig: es muss ein  Attest über die Notwendigkeit der Tierhaltung vorgelegt werden.

Wie muss ein Bürgergeld Bezieher Tierarztkosten in der Regel begleichen?

Die Tierarztkosten müssen aus dem Bürgergeld Regelsatz beglichen werden. Möglich ist es auch, sie aus Ersparnissen zu finanzieren, also aus dem Schonvermögen.

Zusammenfassung zum Thema: Tierarztkosten beim Bürgergeld

Das Jobcenter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten für Tierarztbehandlungen von Bürgergeld-Empfängern zu übernehmen. In begründeten Ausnahmefällen kann dies möglicherweise der Fall sein. Gerichtsentscheidungen hierzu sind jedoch nicht bekannt.

Weiterführende Informationen

Zu den Kosten eines Haustieres und deren Übernahme durch das Jobcenter im allgemeinen siehe hier: Bürgergeld und Haustier, Hund und Katze