Wenn zwei Partner einige Zeit zusammenleben, kommt es irgendwann auch zu einer Heirat. Auch in der heutigen Zeit ist die Ehe noch eine gängige Form des Zusammenlebens. Beziehen beide Partner oder ein Partner Bürgergeld, so fragen sich die zukünftigen Eheleute, wie sich das Heiraten auf den Bezug von Bürgergel auswirkt. Was ändert eine Hochzeit an dem gegenwärtigen oder künftigen Bürgergeld Anspruch? Diese Fragen beantworten wir in nachfolgendem Artikel. Und, wie immer, lautet ein Teil der Antwort: Es kommt darauf an!
Auswirkungen der Hochzeit auf den Bürgergeld-Bezug aus?
Welche Auswirkungen hat das Heiraten auf den laufenden Bürgergeld Bezug? Was gibt es bei einer Hochzeit zu beachten? Zahlt das Jobcenter Hochzeitskosten?
Im Grunde gibt es für Eheleute keine Besonderheiten beim Bürgergeld. Das Bürgergeld knüpft zwar Rechtsfolgen an den Tatbestand der Eheschließung, des Heiratens, der Ehe. Das Bürgergeld Gesetz spricht knüpft die gleichen Rechtsfolgen aber auch an Partner. Nichteheliche und eheliche Partner werden vollkommen gleich behandelt. Wir könnten deshalb auf unseren Artikel „Bürgergeld für Paare bzw. Partner“ verweisen.
Bürgergeld Beziehen, die heiraten, müssen damit rechnen, dass die Leistungen geringer ausfallen können oder gänzlich gestrichen werden. Das hat aber mit der Tatsache der Heirat nicht direkt zu tun, sondern damit, ob ein Bedarfsgemeinschaft besteht, ob man als Paar, als Ehepaar, zusammenlebt.
Zusammenziehen und Zusammenleben mit dem Ehepartner
Hat man vor der Hochzeit nicht mit seinem Partner zusammengewohnt, kann die Hochzeit, also die Eheschließung dazu führen, dass sich die Zahlung des Bürgergeldes mindert bzw. ganz entfällt. Dass ist dann der Fall, wenn der Ehepartner über Einkommen verfügt und von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird. Der Gesetzgeber geht bei einer Ehe und einer gemeinsamen Wohnung von einem wechselseitigen Willen, füreinander einzustehen, aus. Ein solcher Einstandswille kennzeichnet eine Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft. Die Folge des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft: Einkommen und Vermögen wird gegenseitig angerechnet, die Partner werden als Einheit betrachtet. Es wird vom Jobcenter geschaut, ob das Paar zusammen ein Anspruch auf Bürgergeld hat, oder ob das vorhandene Einkommen oder Vermögen einen solchen Anspruch ausschließt. Gesetzlich geregelt ist das in § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II (Bürgergeld Gesetz).
Bürgergeld Regelsatz für Ehepartner
Bildet man als zusammenwohnende Ehepartner eine Bedarfsgemeinschaft, so fällt man auch in die Bürgergeld Regelbedarfsstufe 2. Der Regelsatz beträgt pro Ehepartner 451 Euro (2023) bzw. 506 Euro (2024). Das ist dem Umstand geschuldet, dass der Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr so groß ist, weil Einsparungen durch das Zusammenleben möglich sind.
Für nicht verheiratete Paar wird demgegenüber in aller Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen (vgl. § 7 Abs. 3a SGB II) , wenn sie länger als ein Jahr zusammenleben oder gegenseitig über Ihr Vermögen und Einkommen verfügen können. Wenn Kinder vorhanden sind, wird ebenfalls schon vor der Jahresfrist von einer Bedarfsgemeinschaft bei Zusammenleben ausgegangen.
Bürgergeld: Vorteil bei Hochzeit
Eine Hochzeit bzw. eine Partnerschaft hat auf den Bezug von Bürgergeld also Auswirkungen. Ob man von Vorteilen oder Nachteilen sprechen kann, ist Ansichtssache. Ein Vorteil nach einer Heirat und einem Zusammenleben besteht vielleicht darin, dass man als Ehepaar einen Anspruch auf eine größere Wohnung hat als als alleinstehende Person. Ehepaare haben bei Bürgergeld-Bezug einen Anspruch auf eine Wohnung mit 60 qm Wohnfläche. Das gilt aber auch für unverheiratet zusammenlebende Paare.
Informationspflicht: Jobcenter von Heirat unterrichten
Da eine Eheschließung Auswirkungen auf den Bürgergeld Leistungsbezug hat, sind Bürgergeld Bezieher verpflichtet, das Jobcenter von einer Heirat zu informieren. Das ist unabhängig davon, ob man mit der Heirat zusammenzieht oder weiterhin (falls das der Fall war) in getrennten Wohnungen lebt.
Ausnahmsweise keine Bedarfsgemeinschaft bei Hochzeit
Grundsätzlich bilden Eheleute eine Bedarfsgemeinschaft. Das gilt jedoch dann nicht, wenn sie nicht in einer Ehewohnung zusammenleben, sondern in getrennten Wohnungen wohnen. Dann besteht trotz der Heirat keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder Ehepartner erhält weiterhin den Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1, die für alleinstehende Personen gilt. Das Jobcenter zahlt auch weiterhin für die Wohnung der allein lebenden Ehepartner.
Kann das Jobcenter verlangen, dass Eheleute zusammenziehen?
Ob man als Ehepaar zusammenlebt oder nicht, ist eine höchst persönliche Entscheidung. Das Jobcenter kann nicht verlangen, dass man zusammenzieht. Es kommt jedoch in Betracht, dass die Bürgergeld Leistung gestrichen wird, wenn man nicht mit dem Ehepartner zusammenzieht. Das kann der Fall sein, wenn zwischen den Wohnungen keine große Distanz besteht und sich durch den Zusammenzug ein Wegfall der Bürgergeld Leistung ergibt, da der Partner genügend Einkommen hat, um den kompletten Lebensunterhalt des Ehepaares zu decken. Jeder Ehepartner hat gegenüber dem anderen einen Unterhaltsanspruch.
Zuschuss zu Kosten der Hochzeit vom Jobcenter?
Heiraten bzw. eine Hochzeit ist nicht gerade billig, wenn man daraus eine große Feier machen möchte. Und das wünschen sich die allermeisten Brautpaare. Es geht um Brautkleid, Anzug, Blumen, Bewirtung der Gäste, Brautauto und Hochzeitsfotograf. Vom Bürgergeld Regelsatz kann das jedenfalls kaum bezahlt werden. Es stellt sich somit die Frage, ob das Jobcenter die Kosten für eine Hochzeit übernehmen muss oder jedenfalls einen pauschalen Zuschuss zahlen muss.
Die klare Antwort lautet jedoch: nein. Das Jobcenter muss keine Kosten einer Hochzeit übernehmen. Auch die Kosten für das Standesamt muss das Jobcenter nicht zahlen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld beziehen und heiraten
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Hat die Heirat Einfluss auf Bürgergeld Zahlungen?
Nach der Hochzeit, genauer: dem Monat der Eheschließung, wird das Bürgergeld nach der Regelbedarfsstufe 2 berechnet. Diese gilt für zusammenlebende Paare, egal ob verheiratet oder nicht. Ehepartner bilden nach der Heirat eine Bedarfsgemeinschaft (falls das bisher nicht auch schon der Fall war), wenn sie zusammenziehen.
Das jeweilige Vermögen und Einkommen des Partners wird auf den Regelsatz des jeweils anderen angerechnet, falls nur ein Ehepartner Bürgergeld bezieht.
Was, wenn die Eheleute nach der Heirat noch nicht zusammenleben?
Wenn die Ehepartner nach der Heirat noch getrennte Haushalte führen, also noch nicht zusammenziehen, liegt noch keine Bedarfsgemeinschaft vor. Einkommen und Vermögen des Partners darf dem anderen nicht zugerechnet werden.
Zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zur Hochzeit?
Eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zur Hochzeit gibt es im Rahmen des Bürgergeldes vom Jobcenter nicht.