Jobcenter erstattet Kosten für Rücklastschriften auf Konto

Bürgergeld zu spät überwiesen: Jobcenter erstattet Kosten für Rücklastschriften auf Konto
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Es steht im Gesetz: Das Bürgergeld muss dem Leistungsberechtigten zu Beginn des Monats zur Verfügung stellen. Die Auszahlung des Regelsatzes und der Kosten der Unterkunft, also des Bürgergeldes, erfolgt durch die Jobcenter somit spätestens am letzten Werktag des Vormonats. – Was aber, wenn das Geld zu spät auf dem Konto ist. Oft bestehen Einzugsermächtigungen, etwa für Strom, Telefon, Internet oder Gas oder auch für die Miete, die im Fall einer verspäteten Zahlung durch das Jobcenter nicht eingelöst werden können. Das Konto eines Bürgergeld Beziehers kann in der Regel nicht überzogen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um ein P-Konto handelt. Die Bank verlangt dann Rücklastschriftgebühren, die vom Konto des Bürgergeld Beziehers einbehalten werden.

Kosten für Bürgergeld Bezieher durch Rücklastschriften

Werden Lastschriften mangels Kontodeckung von der kontoführenden Bank nicht eingelöst, so kostet das Geld. Die Bank verlangt Rücklastschriftentgelte. Ist das Bürgergeld nicht pünktlich zum Monatsanfang auf dem Konto, so kommt es häufig dazu, dass Lastschriften nicht eingelöst werden. Einzugsermächtigungen werden insbesondere gern für die Zahlung von Telefon, Internet, Strom, Gas oder Pay-TV erteilt. In den Kontoführungsbedingungen der Bank ist ausdrücklich festgelegt, dass die Bank nur dann eine Lastschrift per Einzugsermächtigung einlösen muss, wenn ausreichende Kontodeckung vorhanden ist. Ausnahme: es wurde ein Überziehungskredit eingeräumt. Das ist bei Beziehern von Bürgergeld jedoch fast nie der Fall.

Gibt die Bank eine Lastschrift zurück, so entstehen Kosten von 2 Euro bis 5 Euro. Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Für einen Bürgergeld Bezieher sind diese Kosten immens. 5 Euro beispielsweise sind 1 Prozent des für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehenden Geldbetrages, sind 1 Prozent vom Regelsatz.

Kosten werden auch von den Gläubigern in Rechnung gestellt, etwa vom Versorgungsunternehmen. Diese können in den zweistelligen Bereich hineingehen. Auch Verzugsentgelte können berechnet werden und vom Bürgergeld Bezieher verlangt werden.

Jobcenter muss Rücklastschriftkosten erstatten

Ist die verspätete Überweisung vom Jobcenter zu verantworten, so muss es die Kosten, die durch die Rückgabe einer Lastschrift entstehen, an den Bürgergeld Bezieher erstatten. Denn es gilt im deutschen Recht der Grundsatz: wer einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, muss für diesen dem Geschädigten gegenüber einstehen.

Bürgergeld muss am Monatsanfang zur Verfügung stehen

Das Bürgergeld wird zum Ende des Vormonats für den Folgemonat ausgezahlt. Die Termine für die Auszahlung des Bürgergeldes können Sie hier einsehen: Bürgergeld Auszahlungstermine.

Bei einem Bürgergeld Erstantrag erfolgt die Auszahlung des Bürgergeldes selbstverständlich erst nach Bewilligung. Hier gilt also nicht die Regel, dass das Bürgergeld am 1. des Monats zur Verfügung stehen muss. Gleiches gilt auch für Folgeanträge. Dauert die Prüfung der Unterlagen und die Bewilligung allerdings zu lang, kann ein Vorschuss vom Jobcenter verlangt werden. Das ist in § 42 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt.

Erstattung der Kosten für eine Rücklastschrift muss beantragt werden

Die Erstattung der Kosten für Rücklastschriften, die durch eine verspätete Zahlung des Bürgergeldes entstanden sind, muss beim Jobcenter beantragt werden. Dem Antrag sind die entsprechenden Kontoauszüge, aus denen sich die Kosten der Rücklastschrift ergeben, beizufügen.

Reagiert das Jobcenter nicht auf den Antrag so kann nach einem halben Jahr eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden. Wird der Antrag abgelehnt, kann hiergegen Widerspruch und anschließend Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Zusammenfassung zu Kostenerstattung bei Bank-Rücklastschriften

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Das Bürgergeld muss am 1. des Monats dem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen.
  • Wird das Bürgergeld zu spät überwiesen und hat das Jobcenter dies zu verantworten, so besteht ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Jobcenter für Kosten durch nicht eingelöste Lastschriften.