Jobcenter-Pflicht: Reparaturkosten für kaputte Brille beim Bürgergeld übernommen

Bei einer defekten Brille muss das Jobcenter die Kosten der Reparatur übernehmen. Muss eine neue Brille gekauft werden, gilt das nicht.

Bürgergeld: Brille kaputt – Jobcenter muss Reparatur zahlen
Foto des Autors

von

geprüft von

Jeder, der auf eine Brille angewiesen ist, weiß, wie empfindlich eine solche Sehhilfe ist. Auch ohne dass sie hinfällt, kann die Brille schnell kaputt gehen. Sie ebenso schnell reparieren zu lassen ist notwendig. Doch eine Reparatur der Brille kostet Geld. Bürgergeld Bezieher müssen die Brillen-Reparatur jedoch nicht aus dem Regelsatz zahlen. Das Jobcenter trägt die Kosten für das Reparieren der Brille.

Wir zeigen in nachfolgendem Artikel, wie die Kostenerstattung der Brillenreparatur durch das Jobcenter für Bürgergeld-Bezieher funktioniert.

Bundessozialgericht: Brille ist ein therapeutisches Gerät i.S.d. Bürgergeld Gesetzes

brille kaputt jobcenter zahlt

Ist die Brille kaputt, zahlt das Jobcenter die Reparatur. Liegt jedoch ein Totalschaden vor, wie hier beim Glas, muss das Jobcenter nicht zahlen.

Eine neue Brille wird in aller Regel nicht durch die Krankenkasse bezahlt. Das gilt erst Recht nicht für die Reparatur der Brille.

Das Bundessozialgericht hat jedoch in einem Urteil mit dem Az: B 14 AS 4/17 R aus dem Jahr 2017 entschieden, dass die Brille ein therapeutisches Gerät ist und dadurch den Weg einer Reparaturkosten-Erstattung durch das Jobcenter für Bezieher von Bürgergeld geebnet.

Grundlage der Kostenübernahme der Reparatur einer Brille ist § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz). Dort steht, dass Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen nicht vom Regelbedarf umfasst sind und dass Leistungen für diese Bedarfe gesondert erbracht werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat dies auch in ihre fachliche Weisungen, also ihre Verwaltungsvorschriften, aufgenommen.

Geld für Brillenreparatur, nicht für Neukauf einer Brille

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Geld vom Jobcenter für die Reparatur der Brille gibt es nur, wenn es sich um eine Reparatur handelt. Liegt ein Totalschaden vor, muss also eine Neuanschaffung getätigt werden, zahlt das Jobcenter nicht. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Reparatur als Einmalleistung.

Extra Geld vom Jobcenter gibt es also nur für eine Reparatur. Das gilt auch, wenn die Anschaffung einer neuen Brille preisgünstiger wäre, als die Wiederinstandsetzung der alten Brille.

Bürgergeld: Antrag auf Kostenübernahme der Billenreparatur

Geld für die Reparatur einer Brille gibt es nur auf Antrag. Wichtig ist, dass der Antrag auf Kostenübernahme vor Beauftragung des Optikers mit der Reparatur gestellt wird. Es muss also folgende Reihenfolge eingehalten werden:

a) Antrag beim Jobcenter,

b) Erteilung des Reparaturauftrags beim Optiker.

Zu beachten ist, dass der Antrag erst mit Zugang beim Jobcenter wirksam gestellt ist. Es reicht nicht, wenn man den Brief mit dem Antrag in den Briefkasten der Post einwirft. Er muss beim Jobcenter angekommen sein.

Ausnahme: wer gesundheitlich durch den Verlust der Brille beeinträchtigt wird oder ohne Brille nicht arbeiten kann, kann den Reparaturauftrag sofort erteilen, ohne die Bestätigung des Jobcenters abwarten zu müssen.

Dem Antrag müssen Belege beigefügt werden, insbesondere zwei Kostenvoranschläge für die Reparatur der Brille. Der Antrag kann online oder per Email gestellt werden. So kann man auch Fotos von der kaputten Brille beifügen.

Formulierung Antrag Kostenübernahme Brillenreparatur

Nachfolgender Formulierungsvorschlag für den Antrag Übernahme der Kosten der Brillenreparatur kann gern kopiert und für den eigenen Antrag an das Jobcenter genutzt werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Übernahme der Reparaturkosten für meine Brille. Diese ist defekt bzw. kaputt gegangen. Als Nachweis füge ich ein Foto bei. Außerdem habe ich einen Kostenvoranschläge für die Reparatur beigefügt.

Zur Begründung meines Kostenübernahmeantrags zur Brillenreparatur verweise ich auf § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II und auf das Urteil des BSG vom 25.10.17 – B 14 AS 4/17 sowie auf die Fachlichen Weisungen der BA zu § 24 SGB II.

Ich bitte um kurzfristige Bewilligung, da ich ohne Brille stark eingeschränkt bin.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Zusammenfassung zu Übernahme der Kosten für eine Brillen-Reparatur

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Geht eine Brille kaputt, so haben Bezieher von Bürgergeld gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten. Die Kosten der Reparatur der Brille müssen somit nicht aus dem Regelsatz beglichen werden.
  • Ist die Brille allerdings irreparabel kaputt, so muss das Jobcenter nicht die Kosten für eine Neuanschaffung der Brille übernehmen.