Bürgergeld Auszahlung & Termine 2025 und 2026

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Aus der Verpflichtung des Jobcenters zur Zahlung des Bürgergeldes im Voraus, geregelt in § 42 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz), ergibt sich die nachfolgende Tabelle mit den Terminen der Bürgergeld Auszahlung 2025. Sie zeigt für jeden Monat des Jahres 2025 das Datum der Bürgergeld Auszahlung und den Wochentag der Auszahlung an, also der Gutschrift des Geldes auf dem Konto des Bürgergeld Beziehers.

Tabelle Bürgergeld Auszahlung 2025

In nachfolgender Tabelle finden Sie alle Bürgergeld Auszahlungstermine 2025.

Monat des Bürgergeld Anspruchs 2025Wochentag der Bürgergeld Auszahlung 2025Datum der Bürgergeld Auszahlung 2025
Januar 2025Montag30.12.2024
Februar 2025Freitag31.01.2025
März 2025Freitag28.02.2025
April 2025Freitag28.03.2025
Mai 2025Dienstag29.04.2025
Juni 2025Freitag30.05.2025
Juli 2025Montag30.06.2025
August 2025Donnerstag31.07.2025
September 2025Freitag29.08.2025
Oktober 2025Dienstag30.09.2025
November 2025Donnerstag/ Freitag30./31.10.2025
Dezember 2025Freitag28.11.2025

Bürgergeld Auszahlung 2026

In nachfolgender Tabelle finden Sie alle Bürgergeld Auszahlungstermine 2026. Möglicherweise heißt das Bürgergeld dann bereits “Neue Grundsicherung”. An den Auszahlungsterminen ändert das nichts!

Monat des Bürgergeld Anspruchs 2026Wochentag der Bürgergeld Auszahlung 2026Datum der Bürgergeld Auszahlung 2026
Januar 2026Mittwoch30.12.2025
Februar 2026Freitag30.01.2026
März 2026Freitag27.02.2026
April 2026Dienstag31.03.2026
Mai 2026Donnerstag30.04.2026
Juni 2026Freitag29.05.2026
Juli 2026Dienstag30.06.2026
August 2026Freitag31.07.2026
September 2026Montag31.08.2026
Oktober 2026Mittwoch30.09.2026
November 2026Freitag30.10.2026
Dezember 2026Montag30.11.2026

Das Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten, dem Regelsatz, den Kosten für die Wohnung sowie Mehrbedarfen. Diese Bürgergeld Leistungen werden monatlich und in einer Summe gezahlt und stehen den Anspruchsberechtigten im Voraus zur Verfügung. Das ist in § 42 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz) festgelegt. Es bedeutet: Das Bürgergeld muss – da es dem Lebensunterhalt dient – bereits am ersten Tag eines jeden Monats auf dem Konto des Leistungsberechtigten verfügbar sein. Da es nicht selten vorkommt, dass der erste eines Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, überweist das Jobcenter das Bürgergeld so, dass es bereits am letzten Werktag (Bankarbeitstag) des Vormonats auf dem Girokonto der Bürgergeld-Bezieher gutgeschrieben wird.

Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt immer für einen Monat, wobei ein Monat immer mit 30 Tagen berechnet wird. In jedem Monat des Jahres wird also immer die gleiche Summe an Bürgergeld ausgezahlt, unerheblich wie viele Tage dieser Monat hat.

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