Kann das Bürgergeld abgeschafft werden? Verfassungsrechtliche Grenzen!

Die CDU will das Bürgergeld abschaffen. Unterstützt wird sie dabei von der AfD. Doch ist es verfassungsrechtlich möglich, die Leistung zum Existenzminimum beliebig zu kürzen und gar abzuschaffen? Die Antwort finden Sie in unserem Artikel!

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Das Bürgergeld wurde als als Nachfolger von Hartz IV, dem Arbeitslosengeld II, eingeführt. Kurz vor der Bundestagswahl 2025 steht es erneut im Zentrum politischer Debatten. Insbesondere die CDU/CSU und die AfD fordern eine grundlegende Reform oder sogar die Abschaffung dieser Sozialleistung. Auf alle Fälle müsse ein anderer Name her. Doch ist eine Abschaffung des Bürgergeldes überhaupt möglich? Kann es beliebig gekürzt werden? Diesen Fragen gehen wir hier bei Bürger & Geld nach!

Aktuelle Diskussion um das Bürgergeld

altes Gebäude mit Deutschland-Fahne
Bildquelle: Canva

CDU / CSU und AfD wollen das Bürgergeld abschaffen. Doch was ist verfassungsrechtlich in unserer sozialen Demokratie möglich?

Die CDU plant, das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abzuschaffen und durch eine “Neue Grundsicherung” zu ersetzen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann betont, dass arbeitsfähige Menschen auch wirklich arbeiten müssten und fordert stärkere Anreize zur Jobaufnahme.

Darf der Staat das Bürgergeld beliebig kürzen?

Der Staat darf das Bürgergeld nicht beliebig kürzen. In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sich die Ausgestaltung der Grundsicherung sich aus dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ergebe. Es sei staatliche Verpflichtung, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Der Staat hab folglich den Auftrag, die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen.

Der Staat darf allerdings seine sozialen Leistungen davon abhängig machen, dass Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können und an aktiv an einer Änderung der Situation mitwirken, also an die Integration in den Arbeitsmarkt.

Sanktionen beim Bürgergeld sind somit zulässig. Das Bundesverfassungsgericht weist aber darauf hin, dass der Staat strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit beachten muss. Allerdings sei nicht zu beanstanden, dass Leistungsminderung von 30 Prozent vorgenommen werden, bis ein Betroffener wieder aktiv mitwirkt.

Rechtliche Hürden einer Abschaffung

Eine vollständige Abschaffung des Bürgergeldes ohne Ersatz ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt:

  1. Eine Grundsicherung muss das Existenzminimum gewährleisten.
  2. Die Berechnung muss transparent und nachvollziehbar sein.
  3. Sanktionen von mehr als 30% über einen längeren Zeitraum sind nicht zulässig.

Der vollständige Wegfall des Bürgergeldes bzw. einer vergleichbaren Sozialleistung, so das Bundesverfassungsgericht, ist “auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar.” “Es liegen keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern.”

Mögliche Änderungen am Bürgergeld

Aus den obigen Darstellungen ergibt sich: Obwohl eine komplette Abschaffung unwahrscheinlich ist, sind Anpassungen durchaus möglich:

  • Berechnung Regelsatz: Die Formel zur Bestimmung des Existenzminimums könnte überarbeitet werden.
  • Sanktionen: Verschärfungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen sind denkbar.
  • Vermittlungsvorrang: Die CDU möchte diesen wieder einführen, um Arbeitslose schneller in Jobs zu bringen.

Kritik und Gegenargumente

Kritiker argumentieren, dass das Bürgergeld in seiner jetzigen Form vom Arbeiten abhalte. Studien zeigen jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Zudem leben Bürgergeldempfänger oft unter der Armutsgrenze.

Fazit

Eine vollständige Abschaffung des Bürgergeldes ist aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht möglich. Reformen und Anpassungen sind jedoch möglich und werden voraussichtlich Teil zukünftiger politischer Debatten innerhalb einer neuen Bundesregierung 2025 sein. Dabei muss eine Balance zwischen der Sicherung des Existenzminimums und der Schaffung von Arbeitsanreizen gefunden werden.

Quelle

Urteil Bundesverfassungsgericht vom 5.11.2019, Az. 1 BvL 7/16