Wer Bürgergeld bezieht, darf dennoch Vermögen auf der hohen Kante haben. Dieses ist bei erstmaligem Leistungsbezug bis zu einer Höhe von 40.000 Euro geschützt, und zwar für ein Jahr. Man nennt diese Schutzzeit Karenzzeit für das Schonvermögen. Doch der Schutz wird voraussicht noch im Harbst 2024 abgebaut werden, spätestens 2025.
Die Regierung plant eine Kürzung der Schonfrist. Was genau vorgesehen ist und warum, erfahren Sie in unserem Beitrag.
40.000 Euro Schonvermögen im 1. Jahr Bürgergeld
Karenzzeit für die 40.000 Euro Vermögensschongrenze soll halbiert werden! Die Hintergründe hier nachlesen!
Schonvermögen bedeutet, dass dieses Vermögen nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Das Bürgergeld wird unabhängig von dem Vorhandensein des Vermögens vom Jobcenter gezahlt. Das Vermögen des Leistungsbeziehers wird geschont. Warum? Ganz einfach: es soll ein Anreiz geschaffen werden, möglichst schnell wieder in Arbeit zu gelangen. Gelingt dass, ist auch das Vermögen gerettet. Und die Statistik zeigt, dass in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit eine Vermittlung am ehesten gelingt – wenn man sich bemüht. Der Staat will keine Langzeitarbeitslosigkeit und schon gar nicht eine Bürgergeld-Hängematte, wie von Seiten der CDU gesagt wird. Das Schonvermögen bzw. die Vermögensfreigrenzen beim Bürgergeld beträgt für den Antragsteller 40.000 Euro im ersten Jahr des Leistungsbezug.
Karenzzeit soll auf ein halbes Jahr gekürzt werden
Innerhalb des ersten Jahres des Bürgergeld-Bezugs wird das Vermögen bis zur Freigrenze von 40.000 Euro geschont. Diese Karenzzeit will die Bundesregierung nun im Rahmen eines Maßnahmepakets kürzen. Sie soll ab Herbst 2024 nur noch ein halbes Jahr, sechs Monate betragen. Damit soll der Ansporn, schnell eine neue Arbeit zu finden, noch einmal erhöht werden – der Druck auch.
Experten befürchten, dass sich so allerdings eine Schleife entwickeln könnte. Schnell eine Arbeit anzunehmen, die überhaupt nicht zur Lebenssituation passt, könnte schon bald wieder zur Arbeitslosigkeit und zum Bürgergeld-Bezug führen (sog. Drehtüreffekt).
Schonvermögen nach der Karenzzeit
Auch nach Ablauf der Karenzzeit muss nicht alles Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Jedes Mitglied der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft darf 15.000 Euro haben, dass nicht durch das Jobcenter angetastet werden darf, also nicht auf einen Bürgergeld Anspruch angerechnet werden darf.
Weiterführende Informationen zu Karenzzeit und Schonvermögen
Weiterführende Informationen zur Karenzzeit beim Bürgergeld hinsichtlich des Vermögens finden Sie hier: Karenzzeit beim Vermögen
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.