Karenzzeit streichen – mehr Sanktionen: Bürgergeld soll Hartz IV werden

Auch der deutsche Lankreistag schlägt in die Bürgergeld Kerbe. Er fordert mehr "Strafen" und Streichung von Freibeträgen beim Vermögen. Die Details lesen Sie hier!

Bürgergeld soll wieder Hartz IV werden
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Das Bürgergeld wird von allen Seiten in die Zange der Kritik genommen. Nun auch vom Landkreistag. Der fordert die Abschaffung der Karenzzeiten bei Vermögen und verschärfte Sanktionen, wie u.a. der Spiegel berichtet. Dabei begibt er sich fast auf die Linie der AfD-Forderungen.

Was sich nach Meinung des Landkreistages im Einzelnen ändern soll, erklären wir in unserem Artikel.

Karenzzeit für Wohnung streichen

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Deutscher Lankreistag fordert Kehrtwende beim Bürgergeld.

Eine Forderung des Landkreistages, also des kommunalen Spitzenverbandes der deutschen Landkreise, ist,  die Karenzzeit für die Angemessenheit der Wohnung im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs zu streichen. Gegenwärtig wird im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld vom Jobcenter nicht überprüft, ob die Wohnung angemessen ist.  Das will der Landkreistag ändern.

Karenzzeit für Vermögen und Vermögensschonbetrag streichen oder reduzieren

Auch hinsichtlich der Freibeträge für Vermögen will der Landkreistag eine Änderung. Hier soll ebenfalls der in der Karenzzeit des ersten Jahres des Bürgergeld Bezugs geltende erhöhte Vermögensschonbetrag gestrichen werden. Dieser liegt für eine Person der Bedarfsgemeinschaft bei 40.000 Euro. Danach sind es pro Person der Bedarfsgemeinschaft 15.000 Euro.

Doch auch das ist dem Landkreistag zu viel. Die Vermögensschongrenze soll heruntergefahren werden. Auf wie viel, bleibt zunächst offen. Denkbar sind 10.000 Euro oder auch 5.000 Euro pro Person.

Schärfere Sanktionen

Der Landkreistag will auch schärfere Sanktionen beim Bürgergeld. So wird folgendes gefordert: Leistungsbezieher, die ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbaren und existenzsichernden Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben. Das bedeutet also eine Totalsanktion. Gegenwärtig ist in dem genannten Fall lediglich eine komplette Streichung des Regelsatzes möglich; und das auch nur für 2 Monate. Die Wohnungskosten werden weiterhin gezahlt

Außerdem fordert der Landkreistag eine Kürzung des Bürgergeldes schon dann, wenn der ersten Einladung zum Termin im Jobcenter nicht nachgekommen wird und ein wichtiger Grund hierfür nicht vorliegt.  

Landkreistag schwenkt auf Linie der AfD

Damit schwenkt der Landkreistag politisch stark auf die Linie der AfD ein. Diese fordert folgendes:

Wer erwerbsfähig ist und nach sechs Monaten Bürgergeld keine Arbeit finden kann, muss gemeinnützige Bürgerarbeit leisten

Wer  nicht kooperiert also beispielsweise Termine nicht wahrnimmt, bekommt nur noch Sachleistungen anstellte von Geld.

Wiederholt sich die mangelnde Kooperation erfolgt die komplette Streichung des Bürgergeldes (Totalsanktion).  

Unsere Meinung: Mit Kanonen auf Spatzen schießen

Wir halten den Ruf nach stärkeren Sanktionen für absolut unsozial. Es soll mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. Betroffen wären auch Kinder. Sie dürfen für ein eventuelles Fehlverhalten der Eltern nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem ist bekannt, dass mangelnde Kooperation zu einem großen Teil auf seelische Erkrankungen zurückzuführen ist. Kranke Menschen werden also für ihre Krankheit bestraft. Die Umsetzung solcher pauschalen Forderungen sind verstößt unsere Meinung nach gegen die Würde des Menschen.