Es gibt zahlreiche Veränderungen und Neuerungen für Arbeitnehmer, Rentner, Familien, Bürgergeld-Bezieher und Verbraucher.
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Sozialversicherung, das Elterngeld, den Kindesunterhalt sowie den Reisepass für Kinder.
Bürgergeld 2024
Es gibt zum Thema Geld viele Änderungen. Wir haben einen Überblick für Verbraucher, Familien, Bürgergeld-Bezieher, Arbeitnehmer und Rentner zusammengestellt.
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Bürgergeld Regelsatz bzw. Bürgergeld Regelbedarf um gut 12 Prozent an. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann anstelle von 502 Euro einen Bürgergeld Regelsatz von 563 Euro. Einzelheiten zur den neuen Bürgergeld Regelsätzen hier: Bürgergeld Regelsatz 2024
Aber auch für Schüler wird im Rahmen des Bürgergeldes bzw. der Leistungen für Bildung und Teilhabe mehr gezahlt. Der Schulbedarf steigt auf 130 Euro im ersten Schulhalbjahr und auf 65 Euro im zweiten Schulhalbjahr.
Einzelheiten hier: Bürgergeld Schulbedarf 2024
Änderungen 2024 Sozialversicherung
Gutverdiener müssen höhere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung erhöhen sich.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze müssen gesetzlich versicherte Personen Beiträge auf ihr Einkommen zahlen. Von ihrem Einkommen, das oberhalb dieser Grenze liegt, werde keine Versicherungsbeiträge berechnet. Bei der Krankenversicherung bezeichnet diese Grenze auch die Versicherungspflichtgrenze: wer mehr verdient, kann sich auch privat krankenversichern.
Die genauen Werte können sie nachfolgender Tabelle Beitragsbemessungsgrenzen 2024 entnehmen.
Tabelle Beitragsbemessungsgrenzen 2024 zur Sozialversicherung
Abgrenzung | West | Ost |
Kranken- und Pflegeversicherung | 62.100Euro/Jahr | 62.100 Euro/Jahr |
Rentenversicherung | 90.600 Euro/Jahr | 89.400 Euro/Jahr |
Arbeitslosenversicherung | 90.600 Euro/Jahr | 89.400 Euro/Jahr |
Geringfügige Beschäftigung | 538 Euro/Monat | 538 Euro/Monat |
Änderungen 2024 bei Elterngeld
Die Bundesregierung wollte, dass weniger Gutverdiener vom Elterngeld profitieren: Eltern, deren Kind nach dem 31. März 2024 geboren wird, erhalten nur dann noch Elterngeld, wenn das Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt nicht höher als 200.000 Euro war.
Weitere Neuerung beim Elterngeld: Ab April 2024 können Eltern nur noch einen Monat Basiselterngeld parallel beziehen. Ein zweiter Partnermonat ist nur dann noch möglich, wenn sich der Vater dann allein das Kind betreut. Bisher war es so, dass Eltern hinsichtlich des Elterngeldes so vorgegangen waren, dass die Mutter 12 Monate ab der Geburt beanspruchte, der Vater 2 Monate ab der Geburt.
Mindestlohn: Änderungen 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro angehoben. So hatte es die Mindestlohnkommission empfohlen. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung gefolgt. Ein Jahr später erfolgt eine weitere Erhöhung um 41 Cent auf 12,82 Euro.
Mit der Anhebung des Mindestlohns geht auch die Anhebung der Minijob-Grenze einher.
Änderungen beim Minijob 2024
Da die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sie sich Anfang 2024 auf 538 Euro. Die Jahresverdienstgrenze im Minijob steigt dann auf 6.456 Euro. Geht man vom Mindestlohn aus, so kann ein Arbeitnehmer im Minijob gut 43 Stunden arbeiten – steuerfrei und sozialversicherungsabgabenfrei.
Kindesunterhalt steigt zum 1. Januar 2024
Mit der Änderung der Mindestunterhalts-Verordnung für 2024 steigt auch der Kindesunterhalt für 2024. Der Mindestunterhalt beträgt dann
Auch die Düsseldorfer Tabelle wird 2024 erhöht. Die Folge: nicht nur der Mindestunterhalt für Kinder steigt, sondern der Kindesunterhalt generell in allen Einkommensstufen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
Einzelheiten hier: Düsseldorfer Tabelle 2024
Mit dem Kindesunterhalt steigt auch der Unterhaltsvorschuss 2024, den das Jugendamt zahlen muss, wenn ein Elternteil nicht zu Unterhaltszahlungen in der Lage ist.
Einzelheiten hier: Unterhaltsvorschuss 2024
Was nicht steigen wird, ist das Kindergeld. Für 2024 plant die Bundesregierung keine Anhebung.
Strom wird 2024 teurer
Im Jahr 2024 wird der Strom teurer. Die Netzentgelte für Strom werden in ganz Deutschland 2024 im Durchschnitt um 11 Prozent steigen. Eine Durchschnittsfamilie, die jährlich 3500 kWh verbraucht, muss dann ca. 40 Euro mehr im Jahr zahlen. Das hat das Vergleichsportal Verivox ausgerechnet.
Gleichzeitig läuft auch die Strompreisbremse aus, die bei 40 Cent pro kWh lag.
Änderungen 2024 beim Pflegegeld
2024 gibt es mehr Pflegegeld für Menschen mit einem Pflegegrad 2 und höher. Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen für die Betreuung durch Angehörige in den eigenen vier Wänden gezahlt. Es erfolgt eine Erhöhung um ca. 5 Prozent. Gleiches gilt für die Pflegesachleistungen, also die Leistungen, die von der Pflegekasse für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes gezahlt werden.
In nachfolgender Tabelle haben wir die neuen Leistungen der Pflegeversicherung 2024 zusammengestellt.
Keine Pflicht zum Kabel-TV mehr in Mietwohnungen
Ab 2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg. Mieter müssen dann für das Kabel-TV an ihren Vermieter nur dann zahlen, wenn sie wirklich Kabel-TV sehen wollen. Sie können frei entscheiden. Bis Juli 2024 gilt noch eine Übergangsfrist, dann ist Schluss.
Wer dann aber noch weiter das Kabel-TV nutzen will, wird mehr zahlen müssen, da Gruppenverträge wegfallen, die günstiger als Einzelverträge sind.
Urlaub 2024 verlängern durch Brückentage
Wer die Feiertage 2024 geschickt nutzt, kann sich mit ihrer Hilfe mit wenigen Urlaubstagen einen langen Urlaub basteln. Beispiel 1. Mai 2024, der Tag der Arbeit. Er fällt auf einen Mittwoch. Nimmt man 4 Urlaubstage, so hat man 9 Tage frei, vom 27.4. bis zum 5. 5.
Weiteres Beispiel: 3. Oktober 2024, Tag der Deutschen Einheit. Er fällt auf einen Donnerstag. Nimmt man den 4. Oktober frei, so hat man ein super langes Wochenende. Ähnliches gilt für Christi Himmelfahrt, Fronleichnam oder Pfingsten.
Änderungen bei der Rente 2024
Auch für Rentner hält das Jahr 2024 viele wichtige Änderungen bereit. Ihnen haben wir einen eigenen Beitrag gewidmet: Änderungen 2024 bei der Rente.
Kinderreisepass fällt 2024 weg
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinder bekommen dann einen ganz normalen Reisepass, alte Pässe werden nicht mehr verlängert. Allerdings müssen Eltern dann tiefer in die Tasche greifen: Es fallen 37,50 Euro an Gebühren für den Reisepass ihrer Kinder an. Kinderreisepässe behalten allerdings bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.