Kostenlose Medikamente für Bürgergeld-Empfänger auf Rezept

Welche Regelungen gelten für Bürgergeld-Empfänger bei Medikamenten? Welche Medikamente sind zuzahlungsfrei?

Kostenlose Medikamente für Bürgergeld-Empfänger auf Rezept
Foto des Autors

von

geprüft von

In Deutschland sind Bürgergeld-Empfänger in der Regel gesetzlich krankenversichert und haben somit Anspruch auf eine Vielzahl von medizinischen Leistungen. Dennoch müssen auch sie oft Zuzahlungen für Medikamente und andere Gesundheitsleistungen leisten, was bei einem begrenzten Budget schnell zur finanziellen Belastung werden kann. Es gibt jedoch bestimmte Regelungen und Ausnahmen, die dafür sorgen, dass Bürgergeld-Empfänger in einigen Fällen von diesen Zuzahlungen befreit werden können.

Gesetzliche Regelungen und Zuzahlungen

Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte, einschließlich Bürgergeld-Empfänger, für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Medikament. Auch für andere medizinische Leistungen wie Krankenhausaufenthalte (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr) und häusliche Krankenpflege (10 Prozent der Kosten plus 10 Euro pro Verordnung) sind Zuzahlungen fällig.

Belastungsgrenze und Befreiung von Zuzahlungen

Um zu verhindern, dass Versicherte durch diese Zuzahlungen übermäßig belastet werden, gibt es eine sogenannte Belastungsgrenze. Diese liegt bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke beträgt die Grenze ein Prozent. Bürgergeld-Empfänger, die diese Belastungsgrenze erreichen, können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen und Jobcenter

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel vollständig, abzüglich der Zuzahlung. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen hingegen oft selbst bezahlt werden. In besonderen Fällen, wie bei chronischen Erkrankungen oder finanziellen Härtefällen, können Bürgergeld-Empfänger jedoch zusätzliche Unterstützung vom Jobcenter erhalten. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn spezielle Hautpflegemittel bei Neurodermitis benötigt werden oder eine kostenaufwändige Ernährung aufgrund einer Krankheit erforderlich ist.

Kinder und Jugendliche

Eine wichtige Ausnahme gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Sie sind grundsätzlich von Zuzahlungen für Medikamente befreit. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei Kindern unter 12 Jahren und bei bestimmten Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen bei Jugendlichen unter 18 Jahren.

Praktische Tipps für Bürgergeld-Empfänger

Um die Belastungsgrenze zu erreichen und eine Befreiung von den Zuzahlungen zu beantragen, sollten Bürgergeld-Empfänger alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen sammeln und sorgfältig aufbewahren. Sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, kann ein Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse gestellt werden. Es ist wichtig, diesen Antrag rechtzeitig und vollständig zu stellen, um eine Befreiung für das laufende Kalenderjahr zu erhalten.

Fazit

Bürgergeld-Empfänger haben trotz der finanziellen Herausforderungen, die mit Zuzahlungen für Medikamente und andere medizinische Leistungen verbunden sind, verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Durch die gesetzliche Regelung der Belastungsgrenze und die Möglichkeit, bei Erreichen dieser Grenze eine Befreiung zu beantragen, können sie sicherstellen, dass ihre Gesundheitsversorgung nicht gefährdet wird. Zudem bieten Krankenkassen und Jobcenter in bestimmten Fällen zusätzliche Unterstützung, um die finanzielle Belastung zu mindern. Besonders für Kinder und Jugendliche gibt es großzügige Ausnahmen, die sicherstellen, dass sie die notwendigen Medikamente ohne zusätzliche Kosten erhalten.