Personen, die Bürgergeld erhalten, haben Anspruch auf die Bezahlung ihrer Miet- und Heizkosten. Allerdings müssen die entstehenden Mietkosten angemessen sein. Die Unterkunft darf nicht übermäßig groß und teuer sein.
Aufforderung zur Kostensenkung: Jobcenter prüfen Angemessenheit der Wohnsituation
Wenn das Jobcenter entscheidet, dass die Wohnung nicht angemessen ist, müssen Bürgergeldempfänger die Kosten senken. Deshalb erhalten derzeit viele Menschen entsprechende Aufforderungen.
Bürgergeld-Einführung: Erstantragsteller genossen einjährige Überprüfungspause
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar hatten Erstantragsteller eine einjährige Karenzzeit, in der nicht überprüft wurde, ob die Wohnung angemessen war oder nicht. Heizkosten waren davon ausgenommen und wurden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Die Karenzregelungen laufen nun aus und Leistungsempfänger erhalten Aufforderungen zur Kostensenkung. Sie müssen möglicherweise in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.
Zustimmung des Jobcenters erforderlich: Neue Mietverträge unter Auflagen
Die Unterzeichnung des Mietvertrags für die neue Unterkunft ist jedoch erst nach Absprache mit dem Jobcenter möglich. Dieses muss bestätigen, dass die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind.
Sechsmonatige Übergangsfrist für Bürgergeldempfänger zur Wohnkostensenkung
Bürgergeldempfänger haben eine Pufferfrist von sechs Monaten zur Senkung der Kosten. Während dieser Zeit wird eine zu teure Wohnung weiterhin bezahlt, wenn es der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich ist, die Kosten zu senken.
Nach Ablauf dieser Frist werden nur noch die als angemessen erachteten Kosten vom Jobcenter übernommen. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die zu teure Unterkunft müssen die Bürger dann selbst tragen – andernfalls riskieren sie den Verlust ihrer Wohnung.
Verfügbarkeit günstigerer Wohnungen: Voraussetzung für Kürzungen beim Bürgergeld
Günstigere Unterkünfte müssen vor Ort verfügbar sein, damit die Bürgergeldleistungen gekürzt werden können. Das Jobcenter muss nachweisen, dass solche Wohnungen vorhanden sind.
Nachweis der Kostensenkungsbemühungen: Jobcenter fordern konkrete Belege
Leistungsempfänger sind ebenfalls gefordert: Sie müssen Nachweise über ihre Bemühungen zur Kostensenkung vorlegen, wie z.B. Protokolle von Wohnungsbesichtigungen oder Anzeigen. Es reicht nicht aus, dem Jobcenter einfach zu sagen, dass man die Kosten nicht senken konnte.
Ausnahmen bestätigt: Jobcenter übernimmt überhöhte Mieten unter bestimmten Bedingungen
Das Jobcenter kann weiterhin höhere Mietkosten übernehmen, wenn ein Umzug wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder aufgrund von Behinderung oder schwerer Erkrankung unzumutbar wäre.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.