Angesichts der knappen Haushaltsmittel beim Bund hat die Bundesregierung die Ausgaben im Haushalt für 2024 stark zusammengestrichen. Auch beim Bürgergeld, das das Existenzminimum sichern soll, wurde gestrichen und gekürzt. Beispiele sind der erst Mitte letzten Jahres geschaffene Bürgergeld Bonus und sind die Einführungen von starken Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen.
Was bringen die Kürzungen? Diese Frage beantworten wir in unserem Beitrag.
Der Bürgergeld Bonus – weg ist er
Was bringen die Kürzungen beim Bürgergeld? Lesen Sie hier!
Erst zum 1. Juli 2023 ist er ins Leben gerufen worden, der Bürgergeld Bonus. Er sollte für Bürgergeld Bezieher einen Anreiz schaffen, um sich fortzubilden und den Einstieg in den Arbeitsmarkt leichter zu schaffen. 75 Euro monatlich wurden gezahlt. Dabei ging es allerdings nicht um berufsabschlussbezogene Maßnahmen, sondern um berufliche Weiterbildung von wenigstens 8 Wochen.
Am 28. März 2024 ist der Bürgergeld Bonus den Haushaltskürzungen zum Opfer gefalle und wurde aus dem Bürgergeld Gesetz gestrichen.
Diejenigen Leistungsbezieher, die allerdings bereits eine mittels des Bonus geförderte Weiterbildung begonnen haben, bekommen den Bonus weiter bis zum Abschluss der Maßnahme ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein.
Weiterbildungsgeld als Lichtblick
Die Weiterbildungsgeld hingegen besteht weiter fort. Sie wird für Weiterbildungen gezahlt, die zu einem Berufsabschluss hinleiten. Ihre Höhe liegt bei monatlich 150 Euro. Auch sie wird im Nachhinein ausgezahlt.
Einsparungen durch Leistungsminderungen
Die Bundesregierung hofft durch verschärfte Leistungsminderungen aufgrund von Pflichtverletzungen (Sanktionen) Geld einsparen zu können. Nunmehr kann der Bürgergeld Regelsatz für 2 Monate komplett gestrichen werden, wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird. Die vom Jobcenter ebenfalls zu übernehmenden Kosten für die Wohnung und Heizung werden jedoch in jedem Fall weiter gezahlt.
Das die Totalsanktionen nicht zielführend sind und nur Aufwand verursachen, haben wir bereits an verschiedenen Stellen hervorgehoben. Durch die Härtefallregelung wird jedenfalls den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen.
Karenzzeit für die Wohnung
Die Unterkunftskosten müssen angemessen sein, nur dann werden sie vom Jobcenter in voller Höhe übernommen. Die Angemessenheit wird jedoch im ersten Jahr des Bürgergeld Bezugs nicht überprüft. Das nennt man Karenzzeit.
Da für viele Bürgergeld Bezieher die einjährige Karenzzeit nunmehr abläuft bzw. schon abgelaufen ist, erhalten sie vom Jobcenter eine Aufforderung, ihre Unterkunftskosten zu senken, wenn die Kosten für Miete und Heizung die ortsüblichen Mietobergrenzen überschreiten. Während dieses Kostensenkungsverfahrens haben Bürgergeld Bezieher 6 Monate Zeit, um ihre Unterkunftskosten zu senken. Danach zahlt das Jobcenter für die Wohnung nur noch in angemessenem Umfang.
Eine Kostensenkung kann durch einen Umzug oder aber auch durch eine Untervermietung herbeigeführt werden. Erstere Alternative steht angesichts eines angespannten Wohnungsmarktes jedoch nur selten zur Verfügung.
Wie hoch sind die Einsparungen durch die Kürzungen beim Bürgergeld?
Es wird geschätzt, dass sich durch die neuen Sanktionen bzw. Leistungsminderungen und durch den Wegfall des Bürgergeld Bonus etwa knapp 300 Millionen Euro einsparen lassen. Wir finden, dass dies unverhältnismäßig ist im Vergleich zum Aufwand und zu den Nachteilen, die diese Maßnahmen für Betroffene mit sich bringen. Der Bundeshaushalt liegt insgesamt bei etwa 477 Milliarden Euro!!
Die erwarteten Einsparungen durch die Anpassungen beim Bürgergeld sind relativ gering. Mit rund 270 Millionen Euro, die sich auf den Wegfall des Bonus und der Sanktionen verteilen, steht dieser Betrag in keinem Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts von rund 476,8 Milliarden Euro. Dies entspricht lediglich ca. 0,06 % des Haushalts.
Fazit: Die Maßnahmen der Bundesregierung sind unverhältnismäßig im Hinblick auf das beabsichtigte Ziel der Kostenersparnis. Sie sind lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein des Bundeshaushalts.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.