Bürgergeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland für erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen und für ihre Familienmitglieder, genauer: die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dazu können auch Menschen mit Behinderung gehören, die nicht erwerbsfähig sind. Menschen mit Behinderung haben oft besondere Bedürfnisse, die mit dem Bürgergeld-Regelsatz nicht immer gedeckt sind. Daher gibt es die Möglichkeit, einen Mehrbedarf beim Jobcenter zu beantragen. Was genau das ist und wie viel Geld es mehr gibt, erfahren Sie in nachfolgendem Beitrag.
Was ist der Mehrbedarf bei Behinderung?
Das Bürgergeld Gesetz sieht einen Mehrbedarf bei Behinderung vor.
Der Mehrbedarf bei Behinderung ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die Menschen mit Behinderung erhalten können, um ihre besonderen Bedürfnisse zu decken. Sie müssen Teil einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft sein.
Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf?
Anspruch auf Mehrbedarf haben Menschen mit Behinderung,
- die Bürgergeld beziehen
- und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben
- oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe 1 erhalten.
Wie hoch ist der Mehrbedarf?
Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Er beträgt in der Regel 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, also der Regelbedarfsstufe.
Eine aktuelle Tabelle zum Mehrbedarf bei Behinderung 2025 finden Sie hier: Bürgergeld Tabelle Mehrbedarf bei Behinderung
Wie wird der Mehrbedarf beantragt?
Der Mehrbedarf muss beim Jobcenter beantragt werden. Dem Antrag müssen der Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls weitere Nachweise über die Behinderung und die besonderen Bedürfnisse beigefügt werden.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da der Mehrbedarf in der Regel nicht rückwirkend gezahlt wird. Es ist allerdings kein förmlicher Antrag notwendig. Es ist lediglich der folgende Punkt zu beachten:
Man muss alle relevanten Unterlagen beifügen, um den Anspruch auf Mehrbedarf nachzuweisen.
Bei Fragen zur Antragstellung kann man sich an das Jobcenter oder an Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung wenden.
Zusätzliche Tipps
- Lassen Sie sich bei der Antragstellung von einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung unterstützen. Auch das zuständige Jobcenter muss diesbezüglich beraten
- Reichen Sie die für die Behinderung relevanten Unterlagen Antrag vollständig und fristgerecht ein.
- Um die Zahlung zu beschleunigen: Erkundigen Sie sich regelmäßig nach dem Stand Ihres Antrags.