Mehr Geld für junge Menschen – Diese Sonderrechte beim Bürgergeld gelten

In Deutschland haben junge Menschen spezielle Rechte beim Bürgergeld. Bis zu einem bestimmten Alter kann es sich lohnen, Nebenjobs anzunehmen.

Sonderrechte für junge Menschen
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Wenn man den Experten glauben schenken darf, ist das Bürgergeld-System für junge Menschen nicht zielführend um ins Arbeitsleben zu kommen. Rund 2 Millionen Kinder sind in Deutschland auf das Bürgergeld angewiesen. Und knapp 3 Millionen Kinder unter 18 jahren gelten laut dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Deutschland als arm.

Aber positiv zu erwähnen ist, dass für viele junge Menschen, die vom Bürgergeld leben, es einige rechtliche Ausnahmefälle gibt, um ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Sonderrechte für junge Menschen Ferienjob

Gemäß dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es eine spezielle Regelung für junge Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Diese beinhaltet einen erhöhten Freibetrag. Personen unter 25 Jahren dürfen unabhängig von ihrer Tätigkeit bis zu 520 Euro ihres Einkommens behalten. Ab dem 26. Lebensjahr werden bereits 100 Euro des Einkommens auf das Bürgergeld angerechnet, was sich negativ auf den monatlichen Regelsatz auswirkt.

Sonderrechte für junge Menschen
Junge Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, haben besondere Rechte.

Einkommen aus Ferienbeschäftigung wird nicht angerechnet

Des Weiteren wird das Einkommen aus einer Ferienbeschäftigung im Zusammenhang mit dem Bürgergeld nicht berücksichtigt und steht den Jugendlichen vollständig zur Verfügung. Personen unter 26 Jahren, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, erhalten außerdem einen Bonus von 75 Euro pro Monat als Bürgergeldzuschuss.

Die Agentur für Arbeit schreibt zur Voraussetzung zum Erhalt von Bürgergeld

Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht. Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten. Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Quelle: arbeitsagentur.de

Tipp: Weiter Infos zum Bürgergeld finden Sie in unseren FAQs.