Bürgergeld: Mehrbedarf für Schwangere – Zuschuss sofort sichern!

Schwangere Frauen können einen Mehrbedarf, also einen finanziellen Zuschuss geltend machen, wenn sie Anspruch auf Bürgergeld haben. Wie das geht und wie hoch der Zuschuss ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Schwangere können beim Bürgergeld einen Zuschuss, einen Mehrbedarf beantragen
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Schwangerschaft soll an sich eine Zeit der Freude sein, aber auch zugleich der Vorbereitung auf das gemeinsame Leben mit einem Kind. Die Schwangerschaft geht einher mit einer gefühlsmäßigen Wandlung. Aber sie bereitet oft auch Sorgen im Hinblick auf die finanziellen Herausforderungen, die sich nunmehr stellen. Gerade für werdende Mütter, die Bürgergeld beziehen, sind sie nicht gering. Doch zum Glück gibt es den sogenannten Mehrbedarf für Schwangere. Dieser Zuschuss soll die zusätzlichen Kosten abdecken, die während der Schwangerschaft entstehen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was der Mehrbedarf für Schwangere ist, ab wann und wie lange er besteht, wie hoch er ist und was man für die Beantragung benötigt.

Was ist der Mehrbedarf für Schwangere?

Schwangere haben Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss beim Bürgergeld

Schwangerschaft im Bürgergeld berechtigt zu einem finanziellen Zuschuss, dem Mehrbedarf für Schwangere. Lesen Sie hier die Einzelheiten!

Der Mehrbedarf für Schwangere ist eine Leistung im Rahmen des Bürgergeldes, die zusätzliche Kosten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung abdeckt. Er soll den werdenden Mütter bei den besonderen Aufwendungen in dieser Zeit finanziell helfen.

Ab wann und wie lange besteht Anspruch?

Der Anspruch auf den Mehrbedarf besteht ab der 13. Schwangerschaftswoche und endet mit dem Ablauf des Monats, in den die Entbindung fällt.

Wie hoch ist der Mehrbedarf für Schwangere beim Bürgergeld?

Der Mehrbedarf für Schwangere bei Bezug von Bürgergeld beträgt 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Für 2024 bedeutet dies:

  • Mehrbedarf für Schwangere: 95,71 Euro

Hier: Tabelle Mehrbedarf für Schwangere beim Bürgergeld

Antrag: welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Mehrbedarf zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen Nachweis über die Schwangerschaft (z.B. Mutterpass)

Wie erfolgt die Beantragung?

Den Mehrbedarf für Schwangere kann man formlos beim Jobcenter beantragen. Sie können dazu ein Schreiben verfassen oder das Antragsformular “Mehrbedarf für Schwangere” verwenden, welches auf der Website der Bundesagentur für Arbeit oder hier erhältlich ist.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da die Leistung nicht rückwirkend gewährt wird. Wie allgemein beim Bürgergeld wirkt der Antrag nur auf den ersten Tag des laufenden Monats zurück, in dem er gestellt worden ist.

Zusätzliche Leistungen für Schwangere

Neben dem Mehrbedarf für Schwangere gibt es weitere Leistungen, die für werdende Mütter relevant sein können. Es kommt auf den Einzelfall an, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

  • Einmaliger Zuschuss für die Erstausstattung: Dieser Zuschuss kann für die Erstausstattung des Kindes beantragt werden.
  • Mutterschutzlohn: Während des Mutterschutzes erhalten Mütter Mutterschutzlohn von ihrer Krankenkasse.
  • Elterngeld: Nach der Geburt des Kindes können Eltern Elterngeld beantragen.

Wichtig: Mutterschutzlohn oder Elterngeld werden in aller Regel auf das Bürgergeld angerechnet.

Zusammenfassung zum Mehrbedarf für Schwangere

Der Mehrbedarf für Schwangere ist eine wesentliche Leistung, die werdenden Müttern in der Zeit der Schwangerschaft finanzielle Unterstützung bietet. Die Beantragung ist einfach und sollte so früh wie möglich erfolgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Jobcenter!

Weitere Informationen und Quellen