Ein Minijob, das ist nicht erst seit Mai 2024 ein 538 Euro Job, sondern bereits seit Anfang des laufenden Jahres. Gegenwärtig arbeiten ca. 400.000 Bürgergeld-Bezieher in einem Minijob, einer geringfügigen Beschäftigung, wie der offizielle Name lautet. Insgesamt gehen knapp 7 Millionen Menschen einem Minijob nach.
Was müssen Minijobber beachten, die ihr Gehalt als Aufstockung des Bürgergeldes nutzen möchten? Wir erklären das in unserem Beitrag!
Minijob als Hinzuverdienst beim Bürgergeld
Was muss bei einem Minijob unter Bezug von Bürgergeld beachtet werden? Aktuell: ab Mai 2024
Viele Bürgergeld Bezieher üben einen Minijob aus, um ihr Bürgergeld aufzubessern. Denn ein Minijob ist eine einfache Möglichkeit, um von einem Hinzuverdienst zu profitieren. Die ersten 100 Euro aus einem 538 Euro Job sind in jedem Fall frei, werden also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Was muss man als Bürgergeld Bezieher beim Minijob beachten?
Das Gehalt bzw. der Lohn, der mit dem Minijob verdient wird, ist reguläres Einkommen, dass auf das Bürgergeld angerechnet wird – jedoch nur im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen. Und diese greifen schon beim ersten Euro des Minijob-Gehalts.
Ein Minijob muss dem Jobcenter gemeldet werden, selbst dann, wenn man weniger als 100 Euro verdient. Das Jobcenter erklärt bei Bedarf genau, wie viel vom Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Wie wird das Geld aus dem Minijob auf das Bürgergeld angerechnet?
Der Grundfreibetrag beim Bürgergeld für jede Art von Erwerbseinkommen beträgt 100 Euro. Das bedeutet: diese Summe darf der Minijobber in jedem Fall behalten.
Einnahmen oberhalb von 100 Euro bis zu 538 Euro Euro (mehr darf im Minijob ohnehin nicht verdient werden), werden zu 80 Prozent auf das Bürgergeld angerechnet, 20 Prozent von den 438 Euro dürfen behalten werden.
Minijob und Mindestlohn 2024
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2024 steigt auf 12,41 Euro pro Stunde. Maiximal dürfen im Minijob deshalb 538 Euro verdient werden. Diese Summe erhält man, wenn man mit dem Mindestlohn ca. 43 Stunden im Monat arbeitet.
Schüler, Auszubildende und Freiwillige dürfe alles behalten
Wer einen Ferienjob als Schüler ausübt, neben der Ausbildung noch im Minijob arbeitet oder ein FSJ oder einen anderen Freiwilligendienst absolviert, der darf bis zu 538 Euro die gesamte Summe behalten, die er verdient.
Dies ist eine Sonderregelung für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstler.
Welche Rechte habe ich im Minijob?
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es findet somit das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung.
Beispielsweise gelten folgende allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen:
- Kündigungsschutz,
- Sonn- und Feiertagsregelung
- Unfallversicherungsschutz
- Erteilung von Arbeitszeugnis
- Mutterschutz
Was ist beim Minijob anders als beim normalen Job?
Es besteht die Möglichkeit, sich bei einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Außerdem fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Weiterführende Informationen
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.