Das mit dem Bürgergeld funktioniert folgendermaßen: Zunächst Bürgergeld beantragt. Das Jobcenter prüft den Antrag. Dann folgt der Bewilligungsbescheid und schließlich die Bürgergeld Auszahlung. Es kommt vor, dass das Jobcenter die Rückzahlung des Bürgergeldes fordert. Wir zeigen nachfolgend auf, wann Bürgergeld zurückgezahlt werden muss.
Der Grundsatz vorab: Werden Bürgergeld Leistungen zu Unrecht gezahlt, etwa, weil eine Änderung der Einkommensverhältnisse dem Jobcenter nicht mitgeteilt wurde, so kann das Jobcenter die gezahlten Leistungen zurückverlangen.
Bürgergeld aufgrund falscher Angaben gewährt
Wann kann das Jobcenter Bürgergeld zurückfordern?
Im Rahmen des Bürgergeld Antrags muss der Antragsteller alle für die Berechnung des Bürgergeldes notwendigen Tatsachen angeben. Das Jobcenter berechnet aufgrund der Angaben des Antragstellers, wie hoch der jeweilige Bürgergeld Bedarf ist. Der Bedarf setzt sich zusammen aus den Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, die sich im Bürgergeld Regelsatz widerspiegeln und den Kosten der Unterkunft, also den Kosten für die Wohnung, der Miete. In manchen Fällen besteht ein Mehrbedarf, etwa bei Schwangerschaft oder bei Alleinerziehenden.
Beispielrechnung für einen Rückzahlungsanspruch des Jobcenters
Hat das Jobcenter in seinem Bescheid einen Bürgergeld Bedarf von beispielsweise 1000 Euro festgestellt und stellt sich später heraus, dass der Bürgergeld Bezieher mehr Geld zur Verfügung hat, also in den Berechnungen für den Bürgergeld Bescheid zugrunde gelegt worden war, dann hat das Jobcenter zu viel gezahlt. Es liegt eine sogenannte Überzahlung vor.
Rückforderung Bürgergeld: aus diesen Gründen kann Jobcenter Zahlung zurückverlangen
Welche Gründe berechtigen das Jobcenter, Bürgergeld Leistungen zurückzufordern? Die Gründe für ein Rückzahlungsverlangen können unterschiedlich sein. Hier die wichtigsten Gründe:
- Das Einkommen schwankt von Monat zu Monat. Dies ist häufig bei Selbständigen der Fall. Der erzielte Gewinn ist monatlich unterschiedlich hoch.
- Das Bürgergeld wurde versehentlich doppelt ausgezahlt.
- Der Bürgergeld Bezieher war ohne Zustimmung des Jobcenters ortsabwesend.
- Der Bürgergeld Bezieher hat im Bürgergeld Antrag unvollständige oder falsche Angaben gemacht.
- Der Bürgergeld Bezieher hat die Hilfsbedürftigkeit selbst herbeigeführt, etwa eine Arbeitsstelle ohne Grund gekündigt.
- Eine Unterhaltszahlung für Kinder wurde erhöht; dies wurde dem Jobcenter nicht angegeben.
Der wichtigste Grund für Rückzahlungen ist sicher der des unregelmäßigen Erwerbseinkommens. Wer neben einer Erwerbstätigkeit Bürgergeld bezieht, also mit dem Bürgergeld sein Einkommen aufstockt, bezieht oft unregelmäßiges Einkommen. Da das Bürgergeld jedoch im Voraus berechnet und gezahlt wird, können Einkommensschwankungen im Bescheid oft nicht berücksichtigt werden. Ist das Einkommen in einem Monat höher als im Bescheid zugrunde gelegt, so kann der zu viel gezahlte Betrag vom Jobcenter zurück verlangt werden.
Zuflussprinzip beim Bürgergeld als Problem
Ein weiterer Grund für Rückforderungen finden sich im sogenannten Zuflussprinzip. Danach wird Einkommen in dem Monat berücksichtigt, in dem es dem Bürgergeld Bezieher zur Verfügung steht, also auf dem Bankkonto eingeht.
Beispiel Zuflussprinzip
Der Bürgergeld Bezieher arbeitet im gesamten Monat Juni, das Gehalt wird aber erst Anfang Juli ausgezahlt. Folglich hat er entsprechend dem Zuflussprinzip im Juni kein Einkommen, sehr wohl aber im Juli.
Ist das Jobcenter in seiner Berechnung davon ausgegangen, dass das Gehalt im Juni zufließen wird, und im Juli nicht, so entsteht evt. ein Rückforderungsanspruch für den Monat Juli.
Wurden also mehr Einnahmen erzielt als zuvor berechnet, so verlangt das Jobcenter die Leistungen zurück. Sie kann auch mit Leistungen für den Folgemonat aufrechnen, also verrechnen.
Bezug zweier unterschiedlicher Sozialleistungen
In einigen Fallkonstellationen liegt auch eine doppelte Zahlung von Sozialleistungen vor. Wird etwa eine dem Bürgergeld vorrangige Sozialleistung beantragt und zieht sich die Bewilligung hin, so leistet das Jobcenter auf Antrag, um den Lebensunterhalt sicherzustellen – sozusagen aushilfsweise. Für diesen Fall der Vorleistung durch das Jobcenter soll die andere Behörde die Sozialleistung direkt an das Jobcenter nachzahlen. Oftmals wird allerdings nicht an das Jobcenter, sondern an den Antragsteller gezahlt. Dieser muss dann das Jobcenter hierüber informieren und das Geld selbst an das Jobcenter zurückzahlen. Es besteht ein Rückforderungsanspruch des Jobcenters
Kein Urlaubsantrag beim Jobcenter gestellt
Wer einen Urlaub plant, muss die Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen. Unterlässt man dies, so besteht für die Zeit der Ortsabwesenheit kein Anspruch auf Bürgergeld. Das Jobcenter hat für die Zeit der Ortsabwesenheit dann einen Anspruch auf Rückzahlung des für den Zeitraum gezahlten Bürgergeldes.
Falsche Angaben beim Bürgergeld Antrag
Ein Rückforderungsanspruch des Jobcenters kann sich daraus ergeben, dass bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden, egal ob wissentlich oder unwissentlich. Gleiches gilt für das Verschweigen von erheblichen Tatsachen. Beispiele hierfür:
- Eine Erwerbstätigkeit wurde nicht gemeldet..
- Vermögen wurde nicht angegeben.
- Eine eheähnliche Gemeinschaft wurde nicht angegeben.
- Unterhaltszahlungen für Kinder wurden nicht angegeben.
- Das Einkommen ist höher als angegeben.
Wichtig: Tatsächliche Veränderungen müssen dem Jobcenter unverzüglich mit Bekanntwerden mitgeteilt werden. Ein Unterlassen der Veränderungsmitteilung kann Rückforderungsansprüche oder sogar eine Strafverfahren nach sich ziehen. Es steht dann der Vorwurf des Sozialleistungsbetrug im Raum.
Bürgergeld Rückforderung bei sozialwidrigem Verhalten
Das Jobcenter kann Bürgergeld zurückfordern, wenn die Hilfebedürftigkeit “selbst herbeigeführt” wurde. Das Jobcenter hat in diesem Fall einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der gezahlten Leistungen. Es geht dann nicht nur um den Regelsatz oder die Miete, sondern auch um die Beiträge zur Krankenversicherung.
Beispiele für sozialwidriges Verhalten sind folgende Tatbestände:
- Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund.
- Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers.
- Verkauf von Eigentum unterhalb des Marktwertes.
- Unterlassen der Mietzahlung
- Eigenkündigung des Ausbildungsverhältnisses oder Provokation der Kündigung durch den Arbeitgeber
- Verschwendung von Vermögen
Bagatellgrenze bei Rückforderungen
§ 40 Abs1 S. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) bestimmt eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen. Wenn der Rückforderungsbetrag diese Grenze nicht erreicht, so verzichtet das Jobcenter auf die Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Geldsumme.
Zusammenfassung zur Rückzahlung von Bürgergeld
Das Wichtigste zur Rückzahlung von Bürgergeld zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wird Bürgergeld zu Unrecht gezahlt, kann das Jobcenter die Leistung zurückfordern. Hauptgrund sind fehlerhafte Angaben im Antrag oder eine nachträgliche Veränderung der Lebenssituation. Bürgegeld Bezieher müssen Veränderung unverzüglich dem Jobcenter mitteilen.
- Für Rückforderungen gibt es die Bagatellgrenze von 50 Euro. Ist der Rückforderugnsanspruch geringer, so verzichtet das Jobcenter auf die Rückforderung des zu Unrecht gezahlten Bürgergeldes.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.