Laut neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben ca. 8 Millionen Menschen in Deutschland eine schwere Behinderung, sind schwerbehindert. Blickt man 3 Jahre zurück, so sieht man, dass im Vergleich dazu gegenwärtig Zehntausende von Menschen mehr betroffen sind.
In unserem Beitrag geben wir einen Überblick zu den statistischen Zahlen der Schwerbehinderung in Deutschland und zeigen, welche Nachteilsausgleiche möglich sind.
8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland
Die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung ist in den letzen Jahren gestiegen. 10 Prozent der Bevölkerung sind betroffen. Der Staat hält Nachteilsausgleiche bereit.
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: In Deutschland gibt es 8 Millionen schwerbehinderte Menschen. In den letzten Jahren gab es einen gravierenden Anstieg, der mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung im Zusammenhang stehen könnte. Behinderungen sind oft Folgen von Krankheiten, diese wiederum sind oft altersbedingt.
Zum Jahreswechsel 2023/2024 hatten knapp 8 Millionen Menschen eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Das ist ein Anstieg von knapp 1 Prozent im Vergleich vor 3 Jahren. 1 Prozent sind ungefähr 66.000 Menschen.
Wann ist man schwerbehindert?
Eine Schwerbehinderung liegt offiziell vor, wenn das Versorgungsamt oder vergleichbare Amt einen
Als Menschen mit Schwerbehinderung gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen GdB von mindestens 50 zuerkannt haben. Vergleicht man die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung mit der Gesamtzahl der bundesdeutschen Bevölkerung, so kann man feststellen, dass bei knapp 10 Prozent der Menschen in Deutschland eine schwere Behinderung vorliegt. Mehr als 20 Prozent der schwerbehinderten Menschen haben einen GdB von 100.
Alter als eine Ursache?
Die statistischen Zahlen zeigen, dass ca. ein Drittel der Menschen mit Schwerbehinderung älter als 75 Jahre ist. Es ist offenkundig, dass Behinderungen oft in höherem Alter entstehen, sie gehen mit altersbedingten Erkrankungen einher.
50 Prozent der Betroffenen sind im Aller von 55 bis 75 Jahren. 3 Prozent der schwerbehinderten Menschen sind im Alter von unter 18 Jahren, sind also Kinder oder Jugendliche.
Krankheit als Ursache der Schwerbehinderung
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen auch, dass gut 90 Prozent der Schwerbehinderungen durch Krankheiten entstanden sind. Angeborene Behinderung nehmen nur 3 Prozent ein, Behinderungen durch Unfall 1 Prozent, sonstige Ursachen sind mit 5 Prozent verbucht.
Körperliche Behinderungen
Fast 60 Prozent der Schwerbehinderungen sind körperlicher Art. Seelische oder geistige Behinderungen mit einem GdB von mindesten 50 wurden zu 15 Prozent verzeichnet.
Bei den körperlichen Behinderung sieht die Prozentverteilung wie folgt aus:
- 25 Prozent: innere Organe
- 11 Prozent: Gliedmaßen
- 10 Prozent: Wirbelsäule und Rumpf
- 8 Prozent: Augen und/oder Ohren und/oder Sprache
Schwerbehindertenausweis als Schlüssel zu den Nachteilsausgleichen
Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, erhält vom örtlich zuständigen Amt einen Schwerbehindertenausweis. Er ist der Schlüssel zu den Nachteilsausgleichen.
Nachteilsausgleiche sind Leistungen, die Menschen mit Schwerbehinderung ausgleichen sollen, die ihnen durch ihre Behinderung im Alltag und im Berufsleben entstehen. Sie sollen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen und ihnen helfen, ihre Beeinträchtigung auszugleichen.
Die Art und der Umfang der Nachteilsausgleiche hängt vom Grad der Behinderung (GdB) und der Art der Behinderung ab. Es gibt aber auch einige allgemeine Nachteilsausgleiche, die unabhängig vom GdB gewährt werden.
Die Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung im Einzelnen
Arbeitsplatz:
Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte Menschen können nicht so einfach gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Zusatzurlaub: Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Der Zusatzurlaub beträgt je nach GdB zwischen 5 und 30 Tage pro Jahr.
Ermäßigte Arbeitszeiten: Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Arbeitszeit beantragen.
Teilzeitarbeit: Schwerbehinderte Menschen haben ein Recht auf Teilzeitarbeit.
Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz: Schwerbehinderte Menschen haben ein Recht auf Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, wenn sie ihren bisherigen Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr ausführen können.
Steuerliche Vergünstigungen:
Pauschbetrag: Menschen mit einem GdB von mindestens 50 erhalten einen Pauschbetrag für Behinderung. Der Pauschbetrag liegt zwischen 384 Euro und 2.840 Euro pro Jahr und ist abhängig vom GdB und von weiteren Faktoren.
Steuerfreier Fahrtkostenersatz: Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mit den Merkzeichen “G” oder “aG” können den steuerfreien Fahrtkostenersatz in Anspruch nehmen.
Erhöhte Absetzungen: Menschen mit einem GdB von mindestens 50 können bei der Einkommensteuererklärung erhöhte Absetzungen für behinderungsbedingte Aufwendungen geltend machen.
Mobilität:
Parkausweis: Menschen mit einem GdB von mindestens 50 oder mit den Merkzeichen “aG”, “B”, “H” oder “Bl” erhalten einen blauen Parkausweis. Mit dem blauen Parkausweis können sie auf Behindertenparkplätzen parken.
Befreiung oder Ermäßigung von Gebühren: Menschen mit einem GdB von mindestens 50 oder mit den Merkzeichen “aG”, “B”, “H” oder “Bl” können in der Regel Befreiung oder Ermäßigung von Gebühren für öffentliche Verkehrsmittel, Museen, Schwimmbäder und andere Einrichtungen erhalten.
Weitere Nachteilsausgleiche:
Wohnung: Menschen mit einer Behinderung haben ein Recht auf eine barrierefreie Wohnung.
Schulausbildung und Studium: Menschen mit einer Behinderung haben ein Recht auf eine inklusive Schulausbildung und ein Studium.
Freizeit: Menschen mit einer Behinderung haben ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dazu gehören auch die Möglichkeit, an Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
Quelle
Statistisches Bundesamt
Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins “Für soziales Leben e.V.” dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.
Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern “draußen” und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.
Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.