Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und hat viele Verbesserungen für Familien mit Kindern mit sich gebracht. Bereits seit über einem Jahr haben auch Kinder Anspruch auf Bürgergeld, nicht mehr „nur“ auf Sozialgeld.
Allerdings wird das Kindergeld immer noch auf den Bürgergeld Anspruch der Kinder angerechnet. Erwerbseinkommen ebenfalls, allerdings gibt es Einkommensfreibeträge.
Wie berechnen in unserem Artikel, wie hoch der Bürgergeld Anspruch für eine Familie mit 3 Kindern ist.
Bürgergeld für Familie mit 3 Kindern
Die Höhe des Bürgergeld Regelsatzes für Kinder variiert mit dem Alter der Kinder. In unserem Berechnungsbeispiel gehen wir von einem Alter der Kinder von 10, 13 und 15 Jahren aus. Folglich hat die Familie folgenden Regelbedarf, der durch die Regelsätze abgedeckt wird.
506 Euro Regelbedarf Vater
506 Euro Regelbedarf Mutter
471 Euro Regelbedarf Kind (15)
390 Euro Regelbedarf Kind (13)
390 Euro Regelbedarf Kind (10)
Die Summe des Regelbedarfs beträgt danach 2.263 Euro.
Jobcenter zahlt Unterkunftskosten zusätzlich
Das Jobcenter zahlt zusätzlich zum jeweiligem Regelsatz auch noch die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaft der Familie. Nehmen wir an, die Kaltmiete beträgt 850 Euro, die Nebenkosten betragen 120 Euro und die Heizkosten belaufen sich auf 200 Euro. Das Jobcenter zahlt somit zusätzlich zum Regelsatz noch 1.170 Euro für die Kosten der Unterkunft (Miete etc).
Der Bedarf der Familie beträgt damit insgesamt 3.433 Euro.
Einkommensanrechnung auf Bürgergeld – auch Kindergeld
Dem Bedarf der Familie mit 3 Kindern wird ihr Einkommen gegenübergesetzt.
In voller Höhe wird immer das Kindergeld angerechnet. Bei drei Kindern beträgt es aktuell im Jahr 2024 3 x 250 Euro, also 750 Euro.
Ist kein weiteres Einkommen vorhanden, so würde der Bürgergeld Anspruch der fünfköpfigen Familie 2.683 Euro betragen.
Einkommensfreibeträge: Erwerbseinkommen auf Bürgergeld nur zum Teil anrechenbar
Ist jedoch Erwerbseinkommen vorhanden, so wird auch das Erwerbseinkommen teilweise auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet. Teilweise deshalb, weil es Einkommensfreibeträge gibt.
Beispielrechnung Einkommensanrechnung
Hat beispielsweise die Mutter ein Bruttoeinkommen von 3000 Euro (netto 2000 Euro), der Vater ein Bruttoeinkommen von 1000 Euro (netto 1000 Euro), so sieht die Rechnung wie folgt aus. Dabei wird das Einkommen der Mutter und des Vaters getrennt betrachtet hinsichtlich der Einkommensanrechnung:
Vater: 1000 Euro brutto (1000 netto)
- Grundfreibetrag: 100 Euro
- 20 Prozent Freibetrag für Gehalt zwischen 100 und 520 Euro: 84 Euro
- 30 Prozent Freibetrag für Gehalt zwischen 520 und 1000 Euro: 144 Euro
Gesamtfreibetrag: 228 Euro
Anrechnungsbetrag auf das Bürgergeld: 772 Euro
Mutter 3000 Euro brutto (2000 Euro netto)
- Grundfreibetrag: 100 Euro
- 20 Prozent Freibetrag für Gehalt zwischen 100 und 520 Euro: 84 Euro
- 30 Prozent Freibetrag für Gehalt zwischen 520 und 1000 Euro: 144 Euro
Gesamtfreibetrag: 228 Euro
Anrechnungsbetrag von Vater und Mutter auf das Bürgergeld: 1772 Euro (Freibetrag wird vom Netto-Gehalt abgezogen)
Insgesamt würden 2544 Euro aus Erwerbseinkommen auf das Bürgergeld angerechnet werden. Hinzu kommen 750 Euro Kindergeld. Das bedeutet eine Gesamtanrechnung von 3294 Euro.
Der Bedarf der Familie liegt bei 3433 Euro. Folglich ist ein Anspruch auf Bürgergeld in Höhe von 39 Euro gegeben.
Eventuell besteht alternativ ein Anspruch auf Kinderzuschlag und ein Anspruch auf Wohngeld. Beides ist vorrangig gegenüber dem Bürgergeld. Sind solche Ansprüche gegeben, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
Fazit: Bürgergeld für Familie mit 3 Kindern exakt berechnen
Wollen Sie als Familie mit 3 Kindern Ihren Bürgergeld Anspruch genau berechnen, so nutzten Sie den Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V.. Anhand des Ergebnisses können Sie sehen, ob sich ein Antrag auf Bürgergeld lohnen würde.
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