Stromkosten-Übernahme und wichtige Regelungen

Bezieher von Bürgergeld müssen Stromkosten aus ihrem monatlichen Regelsatz bezahlen. Doch was können sie tun, wenn die Kosten immer mehr in die Höhe schnellen? Lesen Sie die Antworten in unserem Beitrag.

Bürgergeld und Stromkosten - was ist zu beachten
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Seit dem 1. Januar 2024 ist das Bürgergeld mit einem erhöhten Regelsatz wirksam. Wie im Jahr zuvor  soll es Empfängern von Grundsicherung mehr Unterstützung und Teilhabe ermöglichen. Doch wie sieht es mit den Stromkosten aus? Reicht der Regelsatz des Bürgergelds aus, um die steigenden Energiepreise zu bezahlen?

Wir gehen auf diese Fragen in unserem Beitrag ein!

Der Regelsatz und die Stromkosten

Stromkosten beim Bürgergeld - was muss man beachten?
Was gilt hinsichtlich der Stromkosten beim Bürgergeld? Wir geben Tipps, die jeder kennen sollte!

Der Regelsatz des Bürgergelds ist gestaffelt nach verschiedenen Bedarfsstufen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt der Regelsatz seit Januar 2024 bei 563 Euro. In diesem Regelsatz sind alle Kosten für den Lebensunterhalt enthalten, also auch die Stromkosten.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass 8,12% des Regelsatzes für Stromkosten verwendet werden. Für einen alleinstehenden Erwachsenen wären dies 45,72 Euro pro Monat.

Doch die Realität der meisten Bezieher von Bürgergeld sieht anders aus. Die Strompreise sind in den vergangenen Monaten und Jahren stark gestiegen. Viele Haushalte müssen deutlich mehr als 45 Euro pro Monat für Strom bezahlen.

Was tun, wenn die Stromkosten den Regelsatz übersteigen?

Wenn die Stromkosten den Regelsatz übersteigen, können Bürgergeldempfänger keinen Mehrbedarf beantragen. Sie müssen die Differenz zum tatsächlichen  Stromabschlag komplett aus dem Regelsatz oder aus ihrem Schonvermögen bezahlen, soweit in solches vorhanden ist.

Stromkosten senken

Bürgergeld Bezieher müssen versuchen, ihre Stromkosten zu senken, wenn sie den dafür vorgesehenen Anteil am Regelsatz überschreiben.

Es gibt einige Möglichkeiten, um die Stromkosten zu senken. Dazu gehören:

  • Stromanbieter wechseln
  • Energiespargeräte nutzen
  • Energiescheck durchführen lassen (z.B. von der Caritas)

Stromkosten aus dem Regelsatz herausnehmen

Es gibt seit langem Forderungen der Wohlfahrtsverbände und der Partei „Die Linke“, die Stromkosten aus dem Bürgergeld Regelsatz herauszunehmen und – wie die Kosten für die Heizung – separat, also zusätzlich zum Regelsatz zu begleichen. Doch diese Vorschläge werden von der Politik nicht aufgegriffen.

Weitere Informationen hierzu: Stromkosten aus dem Bürgergeld Regelsatz herausnehmen.

Hohe Nachzahlung aus Jahresrechnung Strom – was tun?

Durch die hohen Energiepreise kann es zu einer hohen Nachzahlungsforderung des Stromlieferanten kommen, wenn die Jahresrechnung erstellt wird. Oft sind Bürgergeld-Bezieher nicht in der Lage, diese Rechnung zu begleichen.

Es besteht die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Dieses Darlehen muss allerdings monatlich getilgt werden, und zwar aus dem Regelsatz. Das Jobcenter hält die Darlehensrate monatlich ein.

Einzelheiten zu einem Stromdarlehen vom Jobcenter und seinen Voraussetzungen lesen Sie hier: Stromdarlehen Jobcenter

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Stromkosten

Das Wichtigste zu den Stromkosten am Schluss noch einmal zusammengefasst:

Die Stromkosten sind ein wichtiger Bestandteil des Lebensunterhalts. Der Regelsatz des Bürgergelds reicht in vielen Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Stromkosten zu decken.

Bürgergeldempfänger, die Hilfe bei den Stromkosten benötigen, müssen in erster Linie schauen, dass die die Stromkosten zu senken.

Bei einen hohen Nachforderung in der Jahresrechnung besteht die Möglichkeit ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen.

Quelle

SGB II