Bürgergeld: Umzug und Jobcenter – Kosten, Antrag, Nachweise

Im Rahmen des Bürgergeldes muss das Jobcenter auch die Kosten für einen Umzug übernehmen - mit allem, was dazu gehöhrt. Voraussetzung ist allerdings, dass er notwenig ist. In unserem Beitrag erfahren Sie alles Wissenswerte hinsichtlich Umzug mit Bürgergeld!

Zwei Mitarbeiter stehen vor LKW mit Möbeln, Mann und Frau sehen zu
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Nicht selten kommt es vor, dass Bezieher von Bürgergeld  in eine neue Wohnung  umziehen möchten oder sogar müssen. Dann ist Hilfe durch das Jobcenter notwendig. Es ist nicht nur für den laufenden Regelsatz zuständig, sonder auch für Wohnen und was damit zusammenhängt.  Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Umzug, wenn er begründet ist und rechtzeitig ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wurde.

Alles, was man dazu wissen muss, haben wir in unserem Artikel für Sie zusammengestellt

Umzug mit Bürgergeld: Vorgaben des Jobcenters

Mann und Frau stehen lächelnd zwischen Umzugskisten
Bildquell: Canva

Das Jobcenter muss im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten einer notwendigen Umzugs übernehmen.

Der Bezug von Bürgergeld durch das Jobcenter ist kein Hinderungsgrund für einen Umzug. Bezieher von Bürgergeld können und dürfen wie jeder andere Bürger in eine andere Wohnung umziehen. Es besteht keine gesetzliche Vorschrift, dass Bezieher von Bürgergeld die Erlaubnis des Jobcenters für einen Umzug benötigen.

Das Problem ist nicht der Umzug an sich, sondern die Kosten des Umzugs und die Kosten der neuen Wohnung. Hier gibt es Vorgaben des Jobcenters; wenn man sich nicht daran hält, sind Leistungsminderungen möglich.

Folgendes ist zu beachten:

  • Die Kosten für die neue Wohnung müssen angemessen sein. Die Angemessenheit richtet sich nach der örtlichen Vergleichsmiete. 
  • Dem Jobcenter muss die neu neue Adresse mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Erreichbarkeit nicht mehr gegeben. Hierzu nutzt man am besten das Jobcenter-Formular „Veränderungsmitteilung“. Sie finden es hier zum Download als pdf: Veränderungsmitteilung

Jobcenter frühzeitig informieren

Da man mit dem Jobcenter auf Augenhöhe zusammenarbeiten sollte (das wünscht man sich ja auch vom Jobcenter) sollte man das Jobcenter möglichst frühzeitig von einem Umzugswunsch oder Umzugsvorhaben informieren. Man bekommt dann die Informationen, ob die Kosten für den Umzug übernommen werden können und ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind und die Wohnung nicht zu teuer ist.

Muss das Jobcenter dem Umzug zustimmen?

Wenn es um die Kostenübernahme für den Umzug geht, so ist eine Zustimmung des Jobcenters notwendig. Gleiches gilt für die Übernahme der Miete für die neue Wohnung. Das Jobcenter teilt mit, ob es die Miete für angemessen hält. Stimmt das Jobcenter nicht zu, kann man dennoch umziehen, muss jedoch die Differenz zwischen tatsächlicher und angemessener Miete aus eigener Tasche tragen, also aus dem Regelsatz.

Welches Jobcenter muss dem Umzug zustimmen?

Welches Jobcenter informiert und gefragt werden muss, hängt von den Umständen ab. Zunächst informiert man das bisher zuständige Jobcenter am Ort der bisherigen Wohnung.

Beim Umzug in eine andere Stadt wird ein anderes Jobcenter zuständig. Dieses prüft dann die Angemessenheit der Kosten der neuen Wohnung.  Welches Jobcenter für die neue Wohnung zuständig ist, erfährt man beim bisher zuständigen Jobcenter.

Wichtig: Beim neuen Jobcenter muss ein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden! Ansonsten wird für den Monat, der dem Umzug folgt, keine Leistung mehr erfolgen, da das Jobcenter am Ort der bisherigen Wohnung seine Leistungen mit Ablauf des Umzugsmontas einstellt.

Umzug ohne Jobcenter Genehmigung – welche Konsequenzen?

Wenn man das  Jobcenter nicht von einem Umzug informiert, drohen finanzielle Konsequenzen. Eine davon ist, dass etwaige Mehrkosten der neuen Wohnung nicht übernommen werden . Die höhere Miete muss dann selbst, also aus dem Regelsatz oder Schonvermögen, finanziert werden.

Ein Umzug ohne Genehmigung des Jobcenters  führt zudem zum Verlust folgender finanzieller Hilfen:

  • Umzugskosten
  • Darlehen für die Mietkaution.

Wann wird ein Umzug vom Jobcenter genehmigt?

Das Jobcenter genehmigt den Umzug, wenn der Umzug notwendig ist.

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung; deshalb ist eine gute Begründung des Umzugs notwendig.

Bei einer Genehmigung können auch die Übernahme von Umzugskosten vom Jobcenter genehmigt werden.

In den nachfolgend aufgeführten Fällen spricht vieles für die Notwendigkeit eines Umzugs in eine andere Wohnung:

  • Berechtigte Kündigung des Vermieters
  • Arbeitsstelle in Aussicht: Man hat eine eine unbefristete Arbeitsstelle gefunden und kann sie von der bisherigen Wohnung nicht zumutbar erreichen. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn man täglich mehr als 2,5 Stunden für die Hin- und Rückfahrt benötigt.
  • Unzumutbare Mängel an der bisherigen Wohnung
  • Krankheit oder Alter: Beides kann es unzumutbar machen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben, etwa wenn man keine Treppen mehr steigen kann und in einer oberen Etage wohnt.
  • Familienzuwachs: Sie bekommen Nachwuchs und die bisherige Wohnung wird zu klein.
  • Trennung oder Scheidung: Ein Partner will ausziehen und benötigt eine eigene Wohnung.

Die Auflistung ist nicht abschließend. Gründe für die Erforderlichkeit eines Umzugs können vielfältig sein.

Umzug auf  Druck des Jobcenters

Das Jobcenter kann einen Umzug nicht anordnen. Es kann aber, wenn die Wohnung, in der man lebt, unangemessen teuer ist, ein Kostensenkungsverfahren einleiten. Das Jobcenter droht darin an, die Miete nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr in vollem Umfang zu übernehmen, sondern nur noch bis zur Grenze der Angemessenheit.

Kann man die Differenz nicht ausgleichen, etwa aus dem Regelsatz oder durch Untervermietung, so bleibt nichts anderes als ein Umzug.

Das Jobcenter übernimmt in einem solchen Fall die Umzugskosten.

Umzugskosten: Was übernimmt das Jobcenter?

Hat das Jobcenter den Umzug bewilligt und dem Antrag auf Umzugskostenübernahme zugestimmt, so kommt die Übernahme folgender Kosten in Betracht:

  • Transportkosten für den Umzug
  • Wohnungsbeschaffungskosten bei einem Umzug in eine andere Gemeinde – etwa für Hin- und Rückreise oder Übernachtung
  • Maklergebühren
  • Kosten für die Renovierung der neuen und alten Wohnung, wenn mietvertraglich geschuldet

Was im einzelnen an Kosten übernommen wird, erklärt das zuständige Jobcenter.

Antrag auf Umzug: Jobcenter Formulare und Begründung

Die Übernahme der Umzugskosten muss vor dem Umzug und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages beim Jobcenter beantragt werden.

Um über den Antrag auf  Umzugskostenhilfe entscheiden zu können, benötigt das Jobcenter nachfolgende Informationen und Belege hierzu: , braucht das Jobcenter diese Informationen von Ihnen – wenn möglich, jeweils mit Belegen:

  • Grund des Umzugs
  • Adresse der neuen Wohnung
  • Höhe der Miete und der Nebenkosten
  • Umzugsunternehmen erforderlich? Oder wird der Umzug selbst organisiert.
  • Fallen weitere Kosten an?

Die Formulare für den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten finden Sie hier als PDF zum Download: Veränderungsmitteilung Umzug

Oft werden die Kosten für Wohnen und Umzug nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen bzw. das Jobcenter bewilligt eine pauschale Summe.  Die tatsächlich entstandenen Kosten sind dennoch nachzuweisen.

Karenzzeit hinsichtlich unangemessener Wohnung

In Bezug auf einen Wohnungs- oder Wohnortswechsel gibt es im Vergleich zu den alten Hartz IV Regelungen den Unterschied, dass Bürgergeld-Beziehern im ersten Jahr des Leistungsbezugs eine sogenannte Karenzzeit zusteht. Sie können auch dann in ihrer Wohnung bleiben, wenn die Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaft zu groß ist. Er nach einem Jahr werden die Wohnumstände vom Jobcenter überprüft.

Allerdings ist der Spielraum der Behörden hinsichtlich der Angemessenheit größer. Entscheidend ist unter anderem die geografische Lage. In großen Städten wie Hamburg oder München sind die Mieten wesentlich höher als auf dem Land, also z.B. in Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz. Es gibt daher auch keine pauschalen Vorgaben. In den meisten Fällen orientieren sich die Behörden am Wohngeldgesetz (WoGG) und an den für den Wohnort üblichen Durchschnittsmieten.

Leistungsbezieher sollten vorab das Gespräch mit dem zuständigen Jobcenter suchen, da die individuellen Umstände entscheidend sind. Eine Wohnung wird seitens der Behörde auch nach der Karenzzeit akzeptiert, wenn sie im unteren Bereich der für den Wohnort üblichen Mieten liegt.

Renovierung der alten Wohnung

Bürgergeld-Bezieher haben ein Anrecht auf eine finanzielle Hilfe bei Renovierungsarbeiten, wenn diese im Mietvertrag festgeschrieben sind und vom Mieter durchgeführt werden müssen. Genehmigt wird hier ein Pauschalbetrag, den man aber auch zwischendurch und unabhängig vom Umzug erhalten kann. Auch die Renovierungskosten für die alte Unterkunft können berücksichtigt werden, wenn die Wohnung renoviert übergeben werden muss. Gleiches gilt übrigens auch für allgemeine Schönheitsreparaturen, die beim Auszug durchzuführen sind.

Kurze Zusammenfassung zum Umzug bei Bürgergeld

Folgende Vorgehensweise ist bei einem Umzug sinnvoll, wenn Bürgergeld bezogen wird:

  • Jobcenter frühzeitig informieren
  • Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen; Gründe und Nachweise beifügen
  • Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter des neuen Wohnorts stellen

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