Bürgergeld soll eigenlich eine Überbrückungsleistung sein. Berechtigte sollen in Arbeit vermittelt worden. Doch leider sind viele Menschen slänger auf das Bürgergeld angewiesen. Klar, dass der Wunsch kommt, auch einmal etwas anderes zu sehen und in Urlaub zu fahren, Verwandt oder Bekannte besuchen, besonders, wenn Kinder im Haushalt leben.
Doch haben Bürgergeld Bezieher einen Anspruch auf Urlaub oder gar auf Urlaubsgeld?
Diese Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.
Bürgergeld und Anspruch auf Urlaub
Gibt es Urlaub und Urlaubsgeld im Rahmen des Bürgergeld-Bezugs?
Jetzt die Antwort auf die Frage: Haben Bezieher von Bürgergeld überhaupt einen Anspruch auf Urlaub? Sie ist zu verneinen: das Bürgergeld sieht keinen Anspruch auf Urlaub vor. Es gibt lediglich die Möglichkeit, beim Jobcenter einer Genehmigung für eine Ortsabwesenheit zu beantragen. Eine Ortsabwesenheit ist bis zu drei Wochen im Kalenderjahr möglich. Drei Wochen bedeutet Kalenderwochen. Es zählen auch Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage dazu.
Zu den Einzelheiten mit weiterführenden Informationen siehe hier: Bürgergeld und Urlaub
Bekommen Bürgergeld Bezieher Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein Zahlung des Arbeitgebers aus Anlass des Urlaubes. Es ist nicht der Lohn, der während des Urlaubs weiter gezahlt wird, sondern zusätzliches Geld, um zusätzliche Ausgaben im Urlaub tätigen zu können. Einen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nur, wenn dies vertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist.
Wer allein von Bürgergeld lebt, hat somit keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Im Bürgergeld Gesetz ist kein Anspruch auf Urlaubsgeld vorgesehen. Das wäre auch systemwidrig.
Was ist mit der Urlaubsabgeltung beim Bürgergeld?
Urlaubsabgeltung ist Geld, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt, der seinen gesetzlichen Urlaub trotz rechtzeitiger Beantragung nicht nehmen konnte. Urlaubsabgeltung steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und hat mit dem Bürgergeld grundsätzlich nichts zu tun. Wird Urlaubsabgeltung jedoch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt und besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Bürgergeld, so stellt sich die Frage der Anrechnung der Urlaubsabgeltung auf das Bürgergeld. Diese Frage ist bereits höchstrichterlich entschieden: Eine Urlaubsabgeltung wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Freibeträge aus Erwerbseinkommen sind auf die Urlaubsabgeltung nicht anwendbar.
Zusammenfassung zu Urlaub und Urlaubsgeld beim Bürgergeld
Das Wichtigste kurz am Schluss:
- Bezieher von Bürgergeld haben keinen Anspruch auf Urlaub und auch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.
- Sie können bis zu drei Wochen im Jahr ortsabwesend sein. Während dieser Zeit wird ihr Bürgergeld weitergezahlt.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.