Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld – Was ändert sich?

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich auf Anpassungen im Bürgergeld verständigt. Auf was sich Empfänger einstellen müssen lesen Sie hier.

Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld Was ändert sich?
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Die Ampel-Koalition hat mehrere Verschärfungen der Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen, die darauf abzielen, die Arbeitsaufnahme zu fördern und die Mitwirkungspflichten der Empfänger zu erhöhen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

Die folgenden Änderungen stellen eine deutliche Verschärfung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen dar. Zuvor waren die Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld moderater: 10 Prozent Leistungsminderung bei versäumten Terminen und bis zu 30 Prozent bei absprachewidrig unterlassenen Bewerbungen oder Kursteilnahmen.

Längere Pendelzeiten

Bürgergeld-Empfänger müssen künftig längere Arbeitswege in Kauf nehmen. Für Arbeitszeiten bis zu sechs Stunden täglich gelten dabei Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden als zumutbar. Dies bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger bereit sein müssen, täglich insgesamt bis zu fünf Stunden für Hin- und Rückfahrt zu ihrer Arbeitsstelle aufzuwenden. Bei längeren Arbeitszeiten, die mehr als sechs Stunden pro Tag umfassen, können sogar Pendelzeiten von bis zu drei Stunden pro Strecke erwartet werden. Somit erweitert sich die Gesamtdauer der Pendelzeit auf bis zu sechs Stunden täglich. Diese Regelung soll die Mobilität und Arbeitsbereitschaft der Bürgergeld-Empfänger erhöhen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Verschärfte Sanktionen

Bei Arbeitsverweigerung oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen sind künftig härtere Sanktionen vorgesehen. Insbesondere plant die Regierung, Leistungen einheitlich um 30% für die Dauer von drei Monaten zu kürzen, wenn Bürgergeld-Empfänger ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Diese Maßnahme soll die Verantwortungsbereitschaft stärken und die Einhaltung von Pflichten fördern. Die Sanktionen greifen etwa bei unentschuldigten Fehlzeiten, Verweigerung von Arbeitsangeboten oder Nichteinhalten der Vereinbarungen mit dem Jobcenter.

Monatliche Meldepflicht

Arbeitsfähige Bürgergeld-Empfänger müssen sich künftig persönlich beim Jobcenter melden – und zwar monatlich. Diese Regelung zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen den Bürgergeld-Empfängern und den Jobcentern zu intensivieren und regelmäßige Fortschrittsberichte zu gewährleisten. Durch die monatliche Meldepflicht sollen außerdem Engagement und Ernsthaftigkeit bei der Jobsuche gefördert werden.

Sanktionen bei Schwarzarbeit

Sofortige Sanktionen bei selbstverschuldetem Jobverlust: Beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu Bürgergeld infolge eines selbstverschuldeten Jobverlusts ist eine sofortige 30-prozentige Leistungskürzung vorgesehen. Dies soll die Konsequenzen eines eigenverantwortlichen Jobverlusts stärker in den Vordergrund rücken und Bürgergeld-Empfänger dazu anhalten, ihre Beschäftigungsverhältnisse verantwortungsvoll zu pflegen und zu erhalten.

Wer bei Schwarzarbeit erwischt wird, muss mit einer 30-prozentigen Kürzung der Leistungen für drei Monate rechnen. Dies unterstreicht die Null-Toleranz-Politik der Regierung gegenüber illegalen Beschäftigungsverhältnissen. Solche Sanktionen sollen nicht nur die legalen Arbeitsangebote attraktiver machen, sondern auch faire Arbeitsbedingungen im gesamten Markt sicherstellen.

Verstärkte Nutzung von “Ein-Euro-Jobs”

Die Regierung plant, vermehrt auf sogenannte “Ein-Euro-Jobs” zurückzugreifen, insbesondere für Personen, die Angebote für reguläre Arbeit ablehnen. Diese Maßnahme soll die soziale Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen erhöhen und deren Integration in den regulären Arbeitsmarkt fördern. Die Teilnahme an “Ein-Euro-Jobs” bietet zudem eine Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und die Arbeitsmoral zu stärken.

Meldepflicht bei Verdacht auf Schwarzarbeit

In Zukunft werden Jobcenter verpflichtet, jeden Verdachtsfall von Schwarzarbeit unverzüglich an die Zollbehörden zu melden. Diese Meldepflicht dient dazu, illegale Beschäftigungsverhältnisse effizienter zu verfolgen und zu verhindern. Die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Zollbehörden soll auf diese Weise intensiviert und die Ressourcen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit gebündelt werden.

Kritik an Maßnahmen

Diese Maßnahmen sind Teil der “Wachstumsinitiative” der Ampel-Koalition und sollen die Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Sie stoßen jedoch auf Kritik, insbesondere von der Linkspartei und Teilen der SPD, die bezweifeln, dass diese Verschärfungen die gewünschten Effekte erzielen werden.

Wichtig

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Verschärfungen innerhalb der Koalition und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Während einige Politiker, insbesondere von der FDP, die Änderungen als notwendig erachten, um mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen, äußern andere, vor allem von den Grünen und Teilen der SPD, Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und sozialen Auswirkungen dieser Maßnahmen