Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung für das Jahr 2025 tritt am 1. Januar in Kraft. Die alte Verordnung wird damit obsolet. Allerdings: an der Höhe der Regelsätze für das Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter und für die allgemeine Sozialhilfe ändert sich nichts! Es gibt die bekannte Nullrunde beim Bürgergeld. Der Bürgergeld Regelsatz in den einzelnen Bedarfsstufen bleibt gleich.
5,5 Millionen Bezieher von Bürgergeld sind betroffen. Sie erhalten im kommenden Jahr 2025 keinen Euro mehr an Geld. Im Gegenteil: aufgrund der weiter (wenn auch nur leicht) steigenden Inflation sinkt die Kaufkraft des Bürgergeldes.
Nachfolgend zeigen wir, was im Bürgergeld Regelsatz enthalten ist und wie er sich zusammensetzt.
Der Bürgergeld Regelsatz 2025 in den Bedarfsstufen
Wie sich der Bürgergeld Regelsatz im Einzelnen zusammensetzt, erfahren Sie hier!
Es gibt nicht nur den Bürgergeld Regelsatz, sondern es gibt Regelbedarfsstufen mit einem in der Höhe variierenden Bürgergeld Regelsatz.
Wer welcher Regelbedarfsstufe zuzuordnen ist, hängt von den Lebensumständen, dem Alter und der Art des Zusammenlebens mit anderen Personen im Haushalt zusammen.
Hier die Regelbedarfsstufen mit dem jeweiligen Regelsatz 2025 im Überblick:
Tabelle Regelbedarfsstufen 2025
- Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende
- Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
- Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben
- Regelbedarfsstufe 4 471 Euro für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen
- sowie für Kinder / Jugendliche von 14 bis 17 Jahre
- Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre
- Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahre
Kritik an der ausbleibenden Regelsatz Erhöhung für 2025
Sozial- und Wohlfahrtsverbände üben Kritik an der Entscheidung der Bundesregierung, den Regelsatz 2025 nicht anzuheben.
Insbesondere der Praitätische Wohlfahrtsverband vertritt die Ansicht, dass der Regelsatz nicht ausreichend ist, um ein Existenzminimum zu gewährleisten.
Wir, der Verein Für soziales Leben e.V., schließen uns dieser Kritik an: „ Es kann nicht sein, dass trotz weiter steigender Inflation keine Anpassung der Leistungssätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe erfolgt! Insbesondere geht diese Nullrunde zu Lasten von Millionen von Kindern. Die Bundesregierung vergisst, dass es hier um das Existenzminimum von Millionen von Menschen geht!“
Bundesarbeitsminister Heil rechtfertigte die Nullrunde mit den gesetzlichen Vorschriften, die keine andere Entscheidung zugelassen hätten.
Welche Lebensbereiche deckt der Bürgergeld Regelsatz 2025 ab?
Der Bürgergeld Regelsatz ist ein pauschaler Geldbetrag, der den Zweck hat, eine Summe für unterschiedliche Lebensbereiche zur Verfügung zu stellen, die für das Existenzminimum erforderlich ist. Wofür das Geld letztendlich ausgegeben wird, entscheiden die Leistungsbezieher allerdings eigenverantwortlich selbst.
Wie wird der Bürgergeld-Regelsatz berechnet?
Die Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes geschieht auf der Grundlage statistisch erfasster Daten von etwa 60.000 Haushalten zu iheren Einnahmen und Ausgaben. Hierbei werden Empfänger von Sozialleistungen, also des Bürgergeldes oder der Grundsicherung, nicht berücksichtigt. Es werden allerdings die Einnahmen und Ausgaben der unteren 20 Prozent der Haushalte für die Höhe des Regelsatzes herangezogen.
Anschließend werden im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgeschreiben.
Bürgergeld Anspruch 2025 berechnen? Bürgergeld Rechner
Tabelle: Wie sich der Bürgergeld-Regelsatz zusammensetzt
Der Bürgergeld Regelsatz besteht aus Bedarfen verschiedener Lebensbereiche. Diese werden kumuliert.
Nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den Eck-Regelsatz; das ist der Regelsatz für eine alleinstehende Person.
Anteil am Regelbedarf | Prozent vom Reelsatz | Euro vom Regelsatz |
---|---|---|
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 34,70 | 195,35 Euro |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76 | 54,92 Euro |
Verkehr | 8,97 | 50,49 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 | 50,33 Euro |
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung | 8,84 | 47,71 Euro |
Bekleidung, Schuhe | 8,30 | 46,71 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 | 44,93 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09 | 34,28 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 | 21,48 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61 | 14,70 Euro |
Bildung | 0,36 | 2,03 Euro |
Summe | 100 % | 563 Euro |
Probleme der ausbleibenden Regelsatz Erhöhung 2025
Die Nullrunde 2025, also die fehlende Erhöhung der Bürgergeld Regelsätze, hat nicht nur Auswirkungen für die betroffenen Menschen. Sie müssen de facto mit weniger Geld auskommen, besser: mit weniger Kaufkraft ihres Geldes.
Das wiederum hat Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Nachfrage nach Konsumgütern geht zurück, Millionenfach. Das wird die deutsche Wirtschaft weiter schwächen.
Quellen
Bürgergeld Regelbedarfsstufen Fortschreibungsverordnung 2025
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.