Aktuell kursieren Meldungen über einen 150-Euro-Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Bezieher. Wichtig zu wissen: Das Jobcenter zahlt keinen offiziellen Weihnachtsbonus oder -geld aus. Das Bürgergeld-Gesetz sieht solche Leistungen nicht vor.
Tatsächlich handelt es sich um eine private Initiative des Vereins “Sanktionsfrei”, der 150 Euro an ausgeloste Bürgergeld-Empfänger spendet. Diese Aktion ist keine staatliche Leistung, sondern basiert auf Spendengeldern.
Interessierte können sich für die Verlosung anmelden. Der Bonus wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Weihnachtsbonus für alle Bürgergeld Bezieher – das gibt es nicht
Haben Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe einen Anspruch auf einen Weihnachtsbonus vom Jobcenter?
Bürgergeld Bezieher haben im Dezember lediglich den regulären gesetzlichen Anspruch auf den Bürgergeld Regelsatz und die sonstigen, üblichen Gelder, die im Bürgergeld enthalten sind. Einen Weihnachtsbonus oder ein Weihnachtsgeld kennt das Bürgergeld Gesetz nicht.
Es gibt auch keine Weihnachtsbeihilfe für Kinder. Weihnachtsgeschenke müssen Bürgergeld Bezieher aus dem normalen Regelsatz aufbringen.
Verein Sanktionsfrei e.V.
Der Verein Sanktionsfrei e.V. bietet einen sog. „Weihnachtsbonus“ an. Es handelt sich aber hierbei um eine Umverteilung von Spendengeldern. Man kann dort spenden und vom gesammelten Geld erhalten die beim Verein registrierten Bürgergeld-Haushalte nach einem Zufallsprinzip 150 ausgezahlt, gespendet.
Auf der Internetseite können sich Bezieher von staatlichen Bürgergeld Leistungen noch bis zum 11. Dezember registrieren. Sie müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen. Bisher hat der Verein 15.000 Euro gesammelt. Es würden demnach 100 Haushalte den sog. Weihnachtsbonus erhalten. Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also Bürgergeld Haushalte.
Weihnachtsgeld nur für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung dies vorsehen. Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, also eine Extra-Gehaltszahlung, eine Gratifikation, die oft an eine gewisse Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft ist.
Wer Bürgergeld aufstocken, also neben einem Arbeitsverhältnis bezieht, kann deshalb Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Dieses wird dann allerdings nach den allgemeinen Regeln auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet. Denn das Weihnachtsgeld hat nichts mit dem Bürgergeld-Gesetz zu tun. Dort ist kein Weihnachtsgeld vorgesehen.
Weihnachtsbonus vom Verein ist anrechnungsfrei
Hat man Glück und erhält man einen sog. Weihnachtsbonus vom Verein Sanktionsfrei e.V., so wird dieses Geld nicht auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet. Das folgt aus § 11a Abs. 4 SGB II. Es handelt sich nämlich, wie weiter oben schon gesagt, um eine Spende von einem gemeinnützigen Verein, der den angemessenen Betrag nicht überschreitet.