Wie funktioniert das Bürgergeld genau?

Wer noch nie mit dem Bürgergeld in Berührung geraten ist, steht vor einer großen Herausforderung. Wir beschreiben kurz und knapp, wie der Ablauf beim Bürgergeld ist.

Wie funktioniert das Bürgergeld genau?

Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung in Deutschland, die das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat. Es wurde eingeführt, um den sozialen Schutz bei Arbeitslosigkeit zu verbessern und die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Hier ist eine detaillierte Erklärung, wie das Bürgergeld funktioniert:

Grundlagen und Anspruch

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern soll. Es richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit, Geschäftsschließungen oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf Bürgergeld haben erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können und bei denen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen. Auch ausländische Staatsbürger:innen können unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld erhalten.

Leistungen und Bedarfe

Regelbedarf

Die Höhe des Bürgergelds variiert je nach Lebenssituation und Alter der Leistungsbezieher. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene 563 Euro pro Monat.

Zusätzliche Bedarfe

Zusätzlich zum Regelbedarf können Mehrbedarfe anerkannt werden, beispielsweise für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen. Auch einmalige Leistungen, etwa für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, können auf Antrag gewährt werden.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Während der ersten zwölf Monate des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft übernommen. Heizkosten werden jedoch nur in angemessenem Umfang übernommen. Nach der Karenzzeit wird die Angemessenheit der Wohnkosten überprüft.

Besondere Regelungen und Anreize

Schonvermögen

Während der Karenzzeit dürfen Leistungsbezieher ein Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro für die erste Person im Haushalt und 15.000 Euro für jede weitere Person behalten.

Einkommensanrechnung

Die Freibeträge für Erwerbstätige wurden erhöht, um Anreize für die Aufnahme von Arbeit zu schaffen. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten. Zudem gelten höhere Freibeträge für Schülerinnen, Schüler, Studierende und Auszubildende.

Kooperationsplan

Anstelle der früheren Eingliederungsvereinbarung gibt es nun einen Kooperationsplan, der gemeinsam mit den Betroffenen erarbeitet wird. Dieser Plan berücksichtigt individuelle Stärken und Schwächen und legt konkrete Schritte zur Integration in den Arbeitsmarkt fest.

Sanktionsregelungen

Bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen können Leistungsminderungen erfolgen. Beispielsweise wird der Regelbedarf bei einem Meldeversäumnis um zehn Prozent für einen Monat gemindert.

Antragstellung und Verwaltung

Wo und wie wird das Bürgergeld beantragt?

Das Bürgergeld muss beim Jobcenter in der jeweiligen Kommune beantragt werden. Der Antrag kann auch digital gestellt werden.

Besonderheiten für ausländische Staatsbürger:innen

Ausländische Staatsbürger:innen benötigen einen Aufenthaltstitel und müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt durch Mietvertrag und Meldebescheinigung nachweisen. Für Bürger:innen der EU gilt das Freizügigkeitsrecht.Das Bürgergeld zielt darauf ab, den sozialen Schutz zu verbessern, die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und den Betroffenen mehr Sicherheit und Unterstützung zu bieten.