Oft erreichen unsere Organisation Fragen zur Höhe des Bürgergeldes. Bekommt man als alleinstehende Person in allen Bundesländern oder Regionen die gleiche Summe ausgezahlt? Oder gibt es regionale Unterschiede bei der Höhe des Bürgergeldes?
Die Antwort lautet ganz klar: ja, die Summe des ausgezahlten Bürgergeldes variiert von Stadt zu Stadt, von Region zu Region. Geschuldet ist dies den unterschiedlich hohen Mietkosten, also den Kosten der Unterkunft.
In unserem Artikel erklären wir, wie hoch das Bürgergeld für Alleinstehende ist.
Alleinstehende erhalten den Bürgergeld Regelsatz plus Mietkosten
Das Bürgergeld, vom Jobcenter gezahlt, variiert für Alleinstehende, je nach ihrem Wohnort und den persönlichen Verhältnissen.
Das Bürgergeld setzt sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Das gilt für Alleinstehende und auch für Bedarfsgemeinschaften. Zum einen wird der pauschale Regelsatz ausgezahlt. Zum anderen erhalten Bezieher von Bürgergeld auch die Kosten der Unterkunft (Miete plus Heizkosten) vom Jobcenter überwiesen.
Da die angemessenen Mietkosten überall unterschiedlich hoch sind, variieren auch die Auszahlungsbeträge des Bürgergeldes.
Im Jahr 2025 beträgt die durchschnittliche Auszahlungssumme für alleinstehende Personen beim Bürgergeld – hochgerechnet auf Basis der statistischen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter – ca. 1040 Euro. Wie gesagt: das ist der Durchschnitt. Die konkreten Auszahlungssumme variieren stark, je nachdem ob man in München, Hamburg, Münster, Dortmund, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Berlin oder ganz woanders wohnt.
In der Haushaltskasse haben Bürgergeld-Bezieher in ganz Deutschland dennoch immer die gleiche Summe: Alle alleinstehenden Personen erhalten einheitlich den Bürgergeld Regelsatz 2025 von 563 Euro.
Alleinstehend – mehr als 50 Prozent Anteil an der Gesamtzahl
Weit mehr als die Hälfte aller Bezieher von Bürgergeld sind alleinstehende Personen. Auch alleinstehende Personen bilden eine Bedarfsgemeinschaft – eben aus nur einer Person.
In Deutschland gibt es ca 3 Millionen Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften. Ca 1.650.000 Bedarfsgemeinschaften bestehen aus nur einer Person. Das sind weit über 55 Prozent. Ca 550.500 Bedarfsgemeinschaften bestehen aus Alleinerziehenden mit Kindern.
Nimmt man Alleinstehende und Alleinerziehende zusammen, so bilden diese Bedarfsgemeinschaften eine Summe von ca. 2.300.000.
Wie viel Bürgergeld erhalten Alleinstehende?
Alleinstehende erhalten durchschnittlich pro Monat ca. 1.040 Euro Bürgergeld. Hat man als alleinstehende Person ein Erwerbseinkommen, so gilt man mit einem Einkommen ab ca 1.340 Euro als armutsgefährdet. Wer als lediglich 300 Euro mehr verdient als die aktuelle durchschnittliche Bürgergeld-Höhe, ist armutsgefährdet.
Nachfolgend eine Übersicht über die Höhe des Bürgergeldes für Alleinstehende nach Regionen.
Tabelle: Höhe der Bürgergeld Leistungen für Single-Haushalte
Stadt | Bürgergeld Gesamtzahlung pro Monat |
---|---|
Aachen | 1.030 Euro |
Berlin | 1.100 Euro |
Braunschweig | 1.090 Euro |
Bremen | 1.080 Euro |
Dortmund | 1.090 Euro |
Düsseldorf | 1.070 Euro |
Dresden | 1.050 Euro |
Essen | 1.060 Euro |
Frankfurt a. M. | 1.120 Euro |
Görlitz | 960 Euro |
Hamburg | 1.140 Euro |
Hannover | 1.060 Euro |
Hildesheim | 1.020 Euro |
Kiel | 1.100 Euro |
Köln | 1.110 Euro |
Leipzig | 970 Euro |
Magdeburg | 1.010 Euro |
Mannheim | 1.080 Euro |
München | 1.160 Euro |
Nürnberg | 1.060 Euro |
Saarbrücken | 1.060 Euro |
Stuttgart | 1.120 Euro |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, hochgerechnet
Bürgergeld Regelsatz
Der Bürgergeld Regelsatz liegt 2025 bei 563 Euro. Er wurde zum 1. Januar 2025 nicht erhöht. Nach Ansicht von Sozialverbänden wie etwa dem Paritätischen Wohlfahrtsverband oder dem Verein Für soziales Leben e.V. müsste der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen, 2025 sogar noch höher. Auch die Stromkosten müssten aus dem Regelsatz herausgenommen werden.
Unterschiede im Bürgergeld bei der Miete
Die Kosten der Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten, sind die Ursache für die unterschiedlichen Bürgergeld Auszahlungsbeträge. In Städten mit hohen Mieten müssen die Jobcenter mehr zahlen, als in Orten mit niedrigen Mieten. München und andere Großstädte weisen mit hohen Mieten auf. Auf dem Land hingegen sind die Mieten weitaus niedriger. Konsequenz: dort ist die Auszahlungssumme des Bürgergeldes niedriger als in der Großstadt.
Unterschiede bei den Heizkosten
Auch die Heizkosten rechnen zu den Kosten der Unterkunft. Das Jobcenter zahlt die Heizkosten, soweit sie angemessen sind, in voller Höhe. Je nach Energiequelle sind die Heizkosten einer Wohnung unterschiedlich hoch. So gibt es Unterschiede bei Gas, Öl und Strom.
Mehrbedarfe
Je nach Lebenssituation besteht im Rahmen des Bürgergeldes ein Anspruch auf Mehrbedarf. Das gilt selbstverständlich auch für alleinstehende Personen. Mehrbedarfe tragen auch dazu bei, dass der Bürgergeld Anspruch in der Höhe variiert. Hervorzuheben ist insbesondere der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasseraufbereitung, was 2,3 Prozent des Regelsatzes, also knapp 13 Euro im Monat sind. Diese Summe wird gezahlt, wenn das Warmwasser nicht mit der Heizung bereitet wird, sondern etwa mittels eines Durchlauferhitzers.
Des weiteren gibt es den Mehrbedarf bei Behinderung oder für kostenaufwändige Ernährung
Krankenkasse zusätzlich zum Regelsatz
Auch die Beiträge zur Krankenversicherung werden als Leistung des Bürgergeldes vom Jobcenter gezahlt. Aufgrund der Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen individuell festlegen, kann es auch hier zu unterschiedlich hohen Beitragszahlungen durch die Jobcenter kommen.
Zusammenfassung zu Bürgergeld für Alleinstehende
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Alleinstehende erhalten im Bundesdurchschnitt ca. 1040 Euro an Bürgergeld.
- Das Bürgergeld setzt sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Der pauschale Regelsatz ist für alle alleinstehenden Personen gleich hoch.
- Die Bereiche der Mietkosten, der Heizkosten, der Mehrbedarfe und der Kosten für die Krankenversicherung variieren hingegen. Sie hängen von den Örtlichkeiten, den Lebensumständen und der vertraglichen Ausgestaltung der Krankenversicherung ab.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.