Zwei große Reformgesetze sind gleichzeitig in Kraft getreten, das Bürgergeldgesetz und das Wohngeld-Plus-Gesetz. Sowohl das Bürgergeld als auch das Wohngeld-Plus bieten für Personen mit geringem Einkommen Möglichkeiten, den Lebensunterhalt besser sicherstellen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Heizkosten und Stromkosten.
Doch es tun sich viele Fragen auf, insbesondere: wann kann man Bürgergeld, wann kann man Wohngeld beantragen? Oder: Kann man Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig beziehen.
Auf diese und weitere Fragen geben wir in unserem Artikel eine exakte Antwort.
Was beantragen? Bürgergeld oder Wohngeld?
Eine häufige Frage, wenn das Einkommen gering ist: Kann ich Wohngeld oder Bürgergeld beantragen? Oder gar beides? Wie ist das Verhältnis beider staatlicher Leistungen?
Die passende Leistungen für sich und seine Familie herauszufinden ist nicht ganz einfach. Und es geht zudem nur eins, entweder Bürgergeld oder Wohngeld.
Um die richtige Leistung herauszufinden, muss eine Vergleichsrechnung angestellt werden. Zunächst muss ermittelt werden, wie hoch ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld wäre. Steht das fest, muss ermittelt werden, wie hoch ein Anspruch auf Wohngeld wäre und ob Einkommen und Wohngeld höher sind als der Anspruch auf Bürgergeld. Ist das der Fall, muss Wohngeld beantragt werden; ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nicht.
Wie Bürgergeld und Wohngeld rechnerische vergleichen?
Selbstverständlich kann man sich beim Jobcenter hinsichtlich Bürgergeld und beim Wohngeldamt hinsichtlich Wohngeld beraten lassen. Jobcenter und Wohngeldamt haben eine Pflicht zur Beratung. Lassen Sie sich also einen Termin beim Jobcenter oder Wohngeldamt geben. Dort wird man Ihnen sagen, ob Sie Bürgergeld beantragen oder Wohngeld beantragen müssen.
Selbst berechnen: Wohngeld oder Bürgergeld
Man kann auch selbst berechnen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld besteht und ob nun beim Bürgergeld oder Wohngeld unterm Strich mehr herauskommen wird.
Dazu haben wir für Sie die beiden besten Rechner hinsichtlich Wohngeld und Bürgergeld herausgesucht. Einfach die Daten eingeben und fertig.
Hier die Internet-Rechner:
Das Wohngeld müssen Sie dann noch zu Ihrem Einkommen addieren. Ist Einkommen plus Wohngeld höher als Ihr möglicher Bürgergeldanspruch, so ist der Wohngeldantrag die richtige Wahl. Andernfalls gilt: Bürgergeld beantragen!
Antragsfrist beachten, sowohl bei Bürgergeld als auch Wohngeld
Sowohl für das Bürgergeld als auch für das Wohngeld gibt es eine Antragsfrist. Beides wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern immer nur ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wird der Antrag auf Bürgergeld oder der Antrag auf Wohngeld beispielsweise im Februar gestellt, so erhält man kein Geld für den Monat Januar oder frühere Monate.
Solange man Zweifel hinsichtlich des richtigen Antrags hat (Bürgergeld oder Wohngeld) sollte man formlos und zur Wahrung der Frist einfach beides beantragen. Das geht auch per Post oder Email.
Zusammenfassung zu Wohngeld oder Bürgergeld
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wohngeld ist die vorrangige Leistung.
- Bürgergeld kann nur beantragt werden, wenn Einkommen und zusätzliche staatliche Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen.
- Wohngeld und Bürgergeld wird erst ab Antragstellung gewährt. Deshalb: Antragsfirsten beachten!
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.