Zwei soziale Reformgesetze waren gleichzeitig in Kraft getreten, das Bürgergeld-Gesetz und das Wohngeld-Plus-Gesetz. Sowohl das Bürgergeld als auch das Wohngeld-Plus sollen Personen mit geringem Einkommen helfen, den Lebensunterhalt sicherzustellen – insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Heizkosten und Stromkosten.
Doch wann kann man Bürgergeld, wann kann man Wohngeld beantragen? Oder geht auch beides gleichzeitig? Ergeben sich 2025 Änderungen?
Auf diese und weitere Fragen geben wir in unserem Beitrag Antworten.
Bürgergeld oder Wohngeld beantragen?
Wenn das Einkommen gering ist: Was beantragen? Wohngeld oder Bürgergeld ? Oder gar beides? Wie ist das Verhältnis beider staatlicher Sozialleistungen?
Die passende Leistungen für sich und seine Familie herauszufinden ist nicht ganz einfach. Und vorweg: es geht zudem nur eins, man kann nur Bürgergeld oder Wohngeld beantragen bzw. beziehen.
Um die richtige Leistung herauszufinden, muss eine Vergleichsrechnung angestellt werden. Zunächst muss ermittelt werden, wie hoch ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld wäre.
Steht das fest, muss ermittelt werden, wie hoch ein Anspruch auf Wohngeld wäre und ob Einkommen und Wohngeld höher sind als der Anspruch auf Bürgergeld.
Ist das der Fall, muss Wohngeld beantragt werden; ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nur, wenn Wohngeld plus Einkommen geringer ist als ein Bürgergeld-Anspruch wäre.
Bürgergeld und Wohngeld – die Höhe vergleichen
Selbstverständlich kann man sich beim Jobcenter hinsichtlich Bürgergeld und beim Wohngeldamt hinsichtlich Wohngeld beraten lassen. Jobcenter und Wohngeldamt haben eine Pflicht zur Beratung. Lassen Sie sich also einen Termin beim Jobcenter oder Wohngeldamt geben. Dort wird man Ihnen sagen, ob Sie Bürgergeld beantragen oder Wohngeld beantragen müssen.
Berechnen: Wohngeld oder Bürgergeld beantragen
Man kann auch selbst berechnen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld besteht und ob nun beim Bürgergeld oder Wohngeld unterm Strich mehr herauskommen wird.
Dazu haben wir für Sie die beiden besten Rechner hinsichtlich Wohngeld und Bürgergeld herausgesucht. Einfach die Daten eingeben und fertig.
Hier die Internet-Rechner:
Das Wohngeld müssen Sie dann noch zu Ihrem Einkommen addieren. Ist Einkommen plus Wohngeld höher als Ihr möglicher Bürgergeldanspruch, so ist der Wohngeldantrag die richtige Wahl. Andernfalls gilt: Bürgergeld beantragen!
Antragsfrist beachten, sowohl bei Bürgergeld als auch Wohngeld
Sowohl für das Bürgergeld als auch für das Wohngeld gibt es eine Antragsfrist. Beides wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern immer nur ab dem Monat, in dem der Antrag beim Amt eingeht. Wird der Antrag auf Bürgergeld oder der Antrag auf Wohngeld beispielsweise im Februar gestellt, so erhält man kein Geld für den Monat Januar oder frühere Monate.
Solange man Zweifel hinsichtlich des richtigen Antrags hat (Bürgergeld oder Wohngeld) sollte man formlos und zur Wahrung der Frist einfach beides beantragen. Das geht auch per Post oder Email.
Zusammenfassung zu Wohngeld oder Bürgergeld
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseitig aus. Wohngeld ist die vorrangige Leistung.
- Bürgergeld kann nur beantragt werden, wenn Einkommen und zusätzliche staatliche Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen.
- Wohngeld und Bürgergeld wird erst ab Antragstellung gewährt. Deshalb: Antragsfirsten beachten!
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.