Das Bürgergeld sollte eine der größten deutschen Sozialreformen werden. Doch an allen Ecken herrscht Ernüchterung. Sozialexperten werfen der Bundesregierung vor, dass mit dem Bürgergeld lediglich der Hartz-IV-Satz erhöht wurde. Die sozialen Beratungsstellen müssen sich zudem mit einer ganzen Reihe an falschen Bürgergeldbescheiden auseinandersetzen. Kaum ein Leistungsbezieher weiß, was beim Erhalt eines falschen Bescheides zu tun ist. Nachfolgend gibt es alle wichtigen Informationen.
Falsche und fehlende Bürgergeldbescheide
Anfang des Jahres wurden zahlreiche Bürgergeldbescheide nicht zugestellt. Zwar haben die Kommunen und die lokalen Jobcenter hier für Abhilfe gesorgt, aber dafür beschweren sich immer mehr Leistungsbezieher über falsche Bescheide. Die Mitarbeiter der Jobcenter sind chronisch überbelastet und so bleiben Fehler nicht aus. Für den Bürgergeldempfänger kann ein falscher Bescheid aber schnell zu einem finanziellen Fiasko führen. Oftmals können Bedürftige den Bescheid auch nicht richtig einschätzen. Ihnen fehlen die Kenntnisse. Einige Sozial- und Verbraucherverbände bieten eine kostenlose Prüfung der Bescheide an. Stellt der Bürgergeldempfänger selbst oder eine Beratungsstelle fest, dass der Bürgergeldbescheid falsch ist, muss schnell gehandelt werden. Für Bürgergeldbescheide gelten gesetzliche Fristen
Fristgerechten Widerspruch einlegen
Sobald man feststellt, dass der Bürgergeldbescheid falsch ist, sind Gegenmaßnahmen erforderlich. Rechtsexperten empfehlen, Widerspruch einzulegen. Die gesetzliche Frist für den Widerspruch liegt bei einem Monat ab dem Datum der Zustellung. Auch für die Art der Zustellung gibt es Regelungen. Der Widerspruch gegen den Bescheid muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Doch Achtung! Der Widerspruch per E-Mail erfolgt zwar in schriftlicher Form, aber er wird vom Jobcenter nicht anerkannt. Akzeptiert wird nur ein Widerspruch in Papierform. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Widerspruch per Einschreiben und mit Rückschein an das jeweilige Jobcenter schicken. Nicht alle Jobcenter erlauben eine persönliche Abgabe eines schriftlichen Widerspruchs. Alternativ kann der Widerspruch aber in mündlicher Form in Kombination mit einer Niederschrift erfolgen. Ein mündlicher Widerspruch kann notwendig sein, wenn man Schwierigkeiten mit schriftlichen Formulierungen hat oder nicht weiß, wie der Widerspruch inhaltlich verfasst wird.
Was mache ich, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?
Die zuständige Behörde prüft den Widerspruch und entscheidet, ob er zulässig ist. Die Zulässigkeit kann abgelehnt werden, wenn die Widerspruchsfrist nicht eingehalten wurde oder die Rechtsmäßigkeit nicht vorliegt. Wird der Widerspruch akzeptiert, dann erhält der Leistungsbezieher einen Abhilfebescheid. Sollte die zuständige Behörde den Widerspruch ablehnen, dann ergeht ein Widerspruchsbescheid. Der wird auf dem Postweg zugestellt. Im Falle einer Ablehnung sind weitere Maßnahmen erforderlich. Der nächste Schritt ist die Klage vor dem Sozialgericht. Für Bürgergeldempfänger ist ein Verfahren vor dem Sozialgericht kostenfrei. Vor dem Sozialgericht wird dann geklärt, ob die Behörde einen Fehler begangen hat und ob für den Leistungsbezieher ein Schaden entstanden ist. Grundsätzlich geht das Gericht davon aus, dass die Behörde ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt. Sollte das Gericht trotzdem einen Fehler feststellen, dann ist es völlig irrelevant, ob die Behörde fahrlässig gehandelt hat.
Das Sozialgericht erkennt der Widerspruch an
Sollte das Sozialgericht den Widerspruch anerkennen, dann ist die zuständige Behörde in der Verantwortung. Alle fehlenden Leistungen müssen an den Bürgergeldempfänger rückwirkend gezahlt werden. Der Leistungsbezieher ist ein Geschädigter. Somit müssen auch alle Kosten übernommen werden, die aufgrund des Verwaltungsfehlers entstanden sind. Diese Kosten sind individuell und von der jeweiligen Situation abhängig. Anerkannt werden unter anderem Portokosten oder Kopier- und Druckkosten. Ferner müssen Kosten erstattet werden, die durch fehlende Zahlungen an Dritter entstanden sind. Das können Mahn- oder Vollstreckungsgebühren oder Zinsen sein. Auch bei größeren Schäden, wie der Verlust einer Wohnung durch fehlende Mietzahlungen, müssen alle anfallenden Kosten und Gebühren erstattet werden. Berücksichtigt werden hier nicht nur die ausstehenden Mietschulden, sondern auch Kosten für eine vorübergehende Bleibe oder die Unterbringung von persönlichen Dingen und Mobiliar. Der Schaden, der dem Bürgergeldempfänger durch den falschen Bescheid entstanden ist, basiert auf der rechtlichen Grundlage des Schadensersatzrechtes und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Demnach ist das Jobcenter auch in der Verantwortung, die Lebensumstände des Bürgergeldbeziehers wieder so herzustellen, wie sie durch eine korrekte und sorgfältige Arbeit des Jobcenters gewesen wären.