Bürgergeldbonus: Nur noch bis zum 31. März 2024

Aufgrund von Einsparungen im Bundeshaushalt wird der Bürgergeld Bonus gestrichen. Wie man sich die 75 Euro Zuschuss Zahlungen jetzt noch sichert, erklären wir in unserm Beitrag.

Bürgergeld Bonus von 75 Euro kann nur noch bis Ende März beantragt werden.
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Gem. § 16j SGB II (Bürgergeld Gesetz) wird der Bürgergeld Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich gezahlt bei beruflicher Weiterbildung. Das ist ein Zusatzgeld, das nicht auf das normale Bürgergeld angerechnet wird.

Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsgesetzes 2024 ist der Bürgergeld Bonus den Sparmaßnahmen zum Opfer gefallen. Ihn gibt es nur noch bis Ende März 2024, dann tritt das “Spargesetz” voraussichtlich in Kraft.

Deshalb: schnell handeln und den Bürgergeld Bonus jetzt noch sichern.

In nachfolgendem Artikel erklären wir die Voraussetzungen und Hintergründe.

Bürgergeld Bonus wird Ende März gestrichen

Bürgergeld Bonus von 75 Euro nur noch bis Ende März zu beantragen.

Der Bürgergeld Bonus wird Ende März gestrichen. Deshalb: jetzt noch schnell mit dem Jobcenter eine entsprechende Vereinbarung zur Weiterbildung schließen!

Der Bürgergeld Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich kann gegenwärtig noch beantragt und beansprucht werden. Das Ende dieser Zuschuss-Zahlung ist jedoch bereits eingeleitet. Der Bonus wird „eingespart“. So sieht es das Haushaltsgesetz des Bundes für 2024 vor. Es ist bereits verabschiedet und steht kurz vor dem Inkrafttreten. Dieser Zeitpunkt wird voraussichtlich der 1. April 2024 sein. Dann gibt es keinen Bürgergeld Bonus mehr.

Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro jetzt beantragen

In § 16j SGB II (Bürgergeld Gesetz) sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Bürgergeld Bonus geregelt. Bürgergeld Bezieher können 75 Euro zusätzlich zum Regelsatz erhalten, wenn sie an einer Maßnahme teilnehmen,  die eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt bewirken kann.

Im Kooperationsplan wird mit dem Jobcenter eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. § 16j SGB II hebt folgende Maßnahmen als förderungswürdig hervor:

  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die nicht auf einen Berufsabschluss ausgerichtet sind
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Förderung schwer integrierbarer junger Menschen

Diese Maßnahmen müssen eine Mindestdauer von  acht Wochen haben, damit der Anspruch auf Bürgergeld Bonus besteht.

Jetzt Handeln: Bürgergeld Bonus wird Ende März gestrichen

Das Bundes-Haushaltsgesetz 2024, das bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden ist, hat den Bürgergeld Bonus gestrichen. Das Gesetz wird voraussichtlich bereits Ende März 2024 wirksam.

Bis dahin sind die bisherigen Regelungen zum Bürgergeldbonus noch wirksam. Man muss ich also beeilen, wenn man den Bürgergeld Bonus noch erhalten möchte. Der Weg ist folgender: man muss einen Termin mit dem Jobcenter vereinbaren und einen entsprechenden Kooperationsplan abschließen.  

Bestehende Kooperationspläne mit Bürgergeld Bonus bleiben gültig

Die Abschaffung des Bürgergeld Bonus Ende März 2024 gilt nur für die Zukunft. Das bedeutet, dass zukünftig keine neuen Kooperationspläne im Jobcenter geschlossen werden können, die eine Zahlung eines Bürgergeld Bonus vorsehen.

Wer bereits gegenwärtig eine Bonus Zahlung aufgrund eines entsprechenden Kooperationsplanes erhält, muss keine Streichung befürchten. Der Bürgergeld Bonus wird bis zum regulären Ende der Maßnahme ausgezahlt.