Das Bürgergeld hat das von der Politik und allen Betroffenen ungeliebte Hartz IV zu Beginn des Jahres 2023 endlich abgelöst. Eine große Sozialreform ist auf den Weg gebracht worden, allerdings ausgebremst von CDU und CSU, die im Bundesrat über ein Mehrheit verfügten. Aber dennoch, es ist ein Reform, die viele Verbesserungen mit sich gebracht hat und zum 1. Juli 2023 noch mit sich bringen wird. Denn an diesem Datum treten weitere Änderungen im Bereich des Bürgergeldes in Kraft.Also: viel neues, einiges aber auch beim Alten.
Rechtsbegriffe des Bürgergeldes alt und neu
Alles, die sich mit dem Bürgergeld beschäftigen oder beschäftigen müssen, kenne zumindest einige der folgenden Begriffe. Ganz oben auf der Liste steht natürlich der Regelsatz, denn er beziffert den monatlichen Geldbetrag, der für den alltäglichen Lebensbedarf vom Jobcenter zur Verfügung gestellt wird. Doch lesen Sie selbst:
– Sonderbedarf
Diese Begriffe stehen im Zusammenhang mit den positiven staatlichen Leistungen. Wir haben jedem dieser Begriffe eine eigene Seite gewidmet, auf der der jeweilige Begriffe im Detail erklärt wird.
Dann gibt es noch Begriffe des Bürgergeldes, die eher negativ belegt sind. Ganz oben steht der Begriff der Sanktionen, der nunmehr Leistungsminderung heißt. Aber auch hier hat das Bürgergeld vieles an Verbesserungen gebracht. Es darf und kann nunmehr nur noch sehr eingeschränkt eine Sanktion durch das Jobcenter verhängt werden.
– Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und der Heizkosten
– Kostensenkungsverfahren
Anrechenbares Einkommen
– Anrechenbares Vermögen.
Was zu den Sanktionen gesagt wurde, gilt für viele dieser Rechtsbegriffe. Die damit zusammenhängenden Regelungen wurden im Sinne der Bürgergeld-Bezieher verbessert.
Anhebung der Bürgergeld-Regelsätze gut, aber nicht ausreichend
Dass der jeweilige Regelsatz der Regelbedarfsstufen angehoben wurde, war notwendig und ist positiv zu bewerten. Allerdings fordern Wohlfahrtsverbände eine noch stärkere Anhebung angesichts der aktuell hohen Inflation in Deutschland.
Hier ein kleine Überblick über den Regelsatz des Bürgergeldes der unterschiedlichen Gruppen
- Alleinstehende: 502,00 Euro
- je Partner Lebensgemeinschaft: 451,00 Euro
- Kinder im Alter von 14, 15, 16 und 17 Jahren: 420,00 Euro
- Kinder im Alter von 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13 Jahren: 348,00 Euro,
- Kinder im Alter von 0, 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre:n 318,00 Euro.
Detailinformationen zum Regelsatz finden Sie hier: Regelsatz Bürgergeld
Fazit zur Einführung des Bürgergeldes
Das Bürgergeld hat nicht alles beim Alten gelassen, sondern viele Neuerungen gebracht. Freibeträge bei Einkommen wurden angehoben, das Schonvermögen weiter ausgebaut, der Regelsatz angehoben. Die Antragstellung wurde vereinfacht. Bürgergeld online beantragen ist nunmehr möglich.
Ein Mehr an Verbesserungen wäre allerdings möglich gewesen, ist jedoch von den christlich demokratischen Parteien nicht gewollt gewesen.