Nach Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums wird das Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) ablösen. Es liegt ein Gesetzentwurf zur Novellierung des SGB II vor. Im SGB II ist gegenwärtig das auch unter dem Namen Hartz IV bekannte Arbeitslosengeld II, also die Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen geregelt. In Zukunft heißt sie Bürgergeld.
Rücksicht auf Vermögen und Wohnung
Wichtigste Änderungen sind die Einführung von Karenzzeiten für das Vermögen und die Wohnung. Das bedeutet, dass in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs das Vermögen für die Berechnung des Leistungsanspruchs nicht berücksichtigt wird, jedenfalls bis zu einer weit höheren Grenze als das bisher der Fall war. Auch die Kosten der für die Wohnung müssen in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld nicht unter die Angemessenheitsregel fallen.
Die Bürger, die auf die staatlichen Leistungen angewiesen sind, sollen sich keine finanziellen Sorgen hinsichtlich ihrer Ersparnisse machen müssen und sich auch nicht um eine neue Wohnung kümmern müssen, weil die bisherige evt. zu teuer ist. Sie sollen sich einzig und allein darauf fokussieren, eine Arbeitsstelle zu finden und in den Arbeitsmarkt wiedereingegliedert werden.
Miteinander im Vordergrund
Der Gesetzgeber wünscht sich explizit den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen staatlichen Jobcentern und den leistungsbedürftigen Bürgern. Es soll gemeinsam möglichst schnell alles dafür getan werden, dass die Bezieher von Bürgergeld rasch eine Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt finden.
Sanktionen abgeschwächt
Auch die Sanktionen sollen nicht mehr in dem bisherigen Umfang greifen, sondern nur noch dann eingesetzt werden, wenn eine Zusammenarbeit durch die Bezieher von Bürgergeld boykottiert wird. Ganz wegfallen werden die Sanktionen mit der Neuregelung des Bürgergeldes also nicht.
Höhe des Bürgergeldes
Über die genaue Höhe des Bürgergeldes ab dem 1. Januar 2023 ist sich die Regierungskoalition noch nicht einig. Während SPD und Grüne eine deutliche Anhebung der Leistungen wünschen, will die FDP nur eine maßvolle Anhebung der staatlichen Leistung.
Fakt ist allerdings, dass eine Anhebung der staatlichen Leistung dringend erforderlich ist, um die gegenwärtige Teuerung, also die Inflation, auszugleichen. Dies Fordern auch die Wohlfahrtsverbände.
Fazit zum Bürgergeld
Das Bürgergeld wird kommen und bringt viele Verbesserungen für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Allerdings geht vielen die Neuregelung nicht weit genug.