Bundesregierung erklärt: warum das Bürgergeld 2024 deutlich steigt!

Das Bürgergeld 2024 wird deutlich erhöht, um 12 Prozent. Die Bundesregierung hat erklärt, warum das so ist. Stichworte sind Regelbedarfsfortschreibung und Existenzminimum. Lesen Sie hier die Einzelheiten zur Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024.

Bundesregierung erklärt: warum das Bürgergeld 2024 deutlich steigt!
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Bürgergeld erhält, wer den eigenen oder den Lebensunterhalt der Familie nicht selbst sicherstellen kann. Die staatliche Unterstützung steigt zum 1. Januar 2024 stark an, und zwar um 12,2 Prozent. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

Warum das so ist, gesetzlichen Vorgaben der Bürgergeld Erhöhung 2024 erklären wir in unserem Beitrag. Dabei beziehen wir uns im wesentlichen auf die Erklärung der Bundesregierung vom 14.12.23.  

Gründe für die Erhöhung des Bürgergeldes 2024

Die Bundesregierung erklärt im Internet die Gründe für die deutliche Bürgergeld Erhöhung 2024.

Die Bürgergeld Erhöhung 2024 wird von der Bundesregierung auf ihrer Internetseite erklärt.

Es haben sich insbesondere die Preise bei Lebensmitteln erhöht. Diese Preise sind für den Regelbedarf relevant, also für den  regelbedarfsrelevante Preisindex. Dieser ist stärker angestiegen als der allgemeine Verbraucherpreisindex.

Grundrecht auf ein Existenzminimum  

Wer unverschuldet in Not geraten ist, soll sich auf Hilfe der staatlichen Gemeinschaft verlassen dürfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und sich dabei auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip gestützt.

Das Existenzminimum für Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird auf Grundlage der Entscheidung  des Bundesverfassungsgerichts zu Anfang eines jeden Jahres in einem gesetzlich festgelegten Verfahren neu berechnet.

Was sind Regelbedarfe?

Das Existenzminimum korreliert mit dem Regelbedarf, also dem durchschnittlichen Bedarf, der für die Sicherstellung des Lebensunterhalts notwendig ist. Der Regelbedarf beinhaltet insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie.

Zum Regelbedarf gehören aber auch Leistungen für das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum Diese Leistungen sind notwendig, um ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.

Der Regelbedarf wird als monatliche pauschale Geldsumme von den Jobcentern ausgezahlt. Man spricht vom Bürgergeld Regelsatz.  

Nicht zum Regelbedarf gehören die sogenannten Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen vorgesehen sind. Zu nennen sind etwa Leistungen für Alleinerziehende oder Schwangere.

Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gehören nicht zum Regelbedarf.

Wie wird die Höhe der Regelbedarfe, des Regelsatzes errechnet?

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

In einem ersten Rechnungsschritt für die Ermittlung der Höhe des Regelbedarfs wird eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Sie erfolgt alle fünf Jahre durch das Statistischen Bundesamt. Aus dem Ergebnis kann man ablesen, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Das Statistische Bundesamt befragt etwa 80.000 Haushalte aller Einkommensklassen zu deren Einkommen, Vermögen und Ausgaben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozial nimmt, sobald die Ergebnisse der EVS vorliegen eine „Sonderauswertung“ vor. Es wird speziell auf die Ausgaben der Menschen mit geringem Einkommen geschaut und diese Ausgaben werden untersucht. Auf Grundlage dieser Sonderauswertung werden die Ausgaben ermittelt, die für den Regelbedarf erforderlich sind.

Die Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 basiert auf den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018.

Gegenwärtig ist seit  dem 1. Januar 2023 und bis 31. Dezember 2023 eine EVS in Arbeit. Die Ergebnisse werden allerdings erst im Jahr 2025 verfügbar sein. Dann werden die Regelbedarfe neu festgestellt.

Regelbedarfe werden jedes Jahr fortgeschrieben

Um auf steigende Lebenshaltungskosten zeitnah reagieren zu können, werden die Regelbedarfe bis zur nächsten Neuermittlung durch die EVS jedes Jahr fortgeschrieben. Hierzu gibt es gesetzliche Vorgaben. Diese verlangen eine jährliche Fortschreibung zum 1. Januar. Mit der Einführung des Bürgergeldes muss bei der Fortschreibung in zwei Schritten vorgegangen werden: mittels Basisfortschreibung und mittels ergänzender Fortschreibung.

Basisfortschreibung

Den ersten Schritt, die „Basisfortschreibung“ gab es auch schon vor der Zeit des Bürgergeldes. Sie wird anhand eines Mischindex durchgeführt.  Dieser besteht zu 70 Prozent aus der Entwicklung der Preise, die für den Regelbedarf maßgeblich sind, und zu 30 Prozent aus der durchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und Nettogehälter.

Die Entwicklung wird in zwei Zeitintervallen gemessen, die anschließend miteinander verglichen werden. Für die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 wurden die Zeiträume von Juli 2021 bis Juni 2022 und von Juli 2022 bis Juni 2023 zugrunde gelegt.

Ergänzenden Fortschreibung

Neu ist die ergänzenden Fortschreibung. Dieser zweite Schritt der Fortschreibung der Regelbedarfe geht auf die aktuelle Preisentwicklung ein. Für  2024 wurden die regelbedarfsrelevanten Preise im zweiten Quartal 2023, also im Zeitraum von jeweils einschließlich April bis Juni 2023, mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum des Jahres 2022 verglichen.

Es geht hierbei um eine „Trendverlängerung“. Es wird der aktuelle Trend  der Preisentwicklung für den Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung der Regelbedarfe zugrunde gelegt.  Preissteigerungen im Jahresverlauf können so besser aufgefangen werden.

Auswertung der Regelsatz-Fortschreibungen 2024: starke Erhöhung des Bürgergeldes für 2024

Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung 2024 (Mischindex) beträgt  9,07 Prozent. Dabei betrug die Entwicklung der regelbedarfsrelevanten Preise 10,6 Prozent, für die Nettolöhne und -gehälter betrug die Veränderungsrate hingegen 5,5 Prozent.

Hinsichtlich der ergänzenden Fortschreibung 2024 ergibt sich eine Veränderungsrate von 9,9 Prozent.

Die sich aus beiden Berechnungsschritten ergebende vergleichsweise hohe Fortschreibung beruht auf derregelbedarfsrelevante Preisentwicklung. Diese berücksichtigt die Preisentwicklung ausschließlich derjenigen Güter und Dienstleistungen, die für die Höhe der Regelbedarfe einschlägig sind. Aufgrund der hohen Preissteigerungsraten bei Lebensmitteln weist dieser besondere (regelbedarfsrelevante) Preisindex höhere Steigerungsraten auf als der deutlich mehr Güter und Dienstleistungen umfassende allgemeine Verbraucherpreisindex.

Aus diesen Gründen musste der Bürgergeld Regelsatz für das Jahr 2024 so deutlich angehoben werden.

Quelle

Bundesregierung