Das Bürgergeld, also die staatliche Unterstützung für erwerbsfähige Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um alle Lebenshaltungskosten zu decken, setzt sich aus dem Regelsatz und den Wohnkosten zusammen. Doch was zählt alles zu den Wohnkosten. Klar, die Miete. Dann die Nebenkosten. Doch gibt es mehr Kosten, die das Jobcenter übernimmt? In nachfolgendem Artikel erklären wir, welche Wohnkosten vom Jobcenter übernommen werden.
Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld können auch Wohnungskosten geltend machen. Was gilt abgesehen von der Miete? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Kosten für die Wohnung sind Bestandteil des Bürgergeldes
Beim Bürgergeld zahlt das Jobcenter auch für das Wohnen – und zwar Extra zum Regelsatz. Welche Ansprüche auf Geldzahlung bestehen?
Der größte Geldfaktor beim Wohnen ist die Miete. Diese wird vom Jobcenter übernommen. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs unbeschränkt, danach, soweit sie angemessen ist. Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel.
Zu den vom Jobcenter zu zahlenden Kosten der Wohnung zählen auch die Zahlungen für die Nebenkosten, also beispielsweise Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung.
Zu den sonstigen Kosten, die mit dem Wohnen verbunden sind (sonstige Wohnkosten), aber nicht im Wohnraummietvertrag enthalten sind, zählen folgende Kosten:
- Kabelanschluss (TV / Internet)
Die Kosten für Haushaltsstrom, Telefonanschluss, Internet, Kabel-TV-Anschluss zählen nicht zu den vom Jobcenter extra zu erstattenden Wohnungskosten. Sie sind bereits im allgemeinen Bürgergeld Regelsatz enthalten.
Beispiel: Der Bürgergeld Regelsatz enthalt für den Haushaltsstrom einen Anteil von 8,84 Prozent vorgesehen. Für eine alleinstehende Person sind dies im Jahr 2023 pro Monat 42,55 Euro.
Wichtig: Im Regelsatz sind nur die Kosten für den Haushaltsstrom enthalten. Wird mit Strom geheizt, muss das Jobcenter diese Stromkosten als Heizkosten übernehmen. Gleiches gilt, wenn das Warmwasser mit Strom erzeugt wird. Dann kann eine Mehrbedarf für Warmwasser geltend gemacht werden.
Sonderfall PKW-Stellplatz
Grundsätzlich muss das Jobcenter nicht die Kosten für einen PKW Stellplatz übernehmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Das Jobcenter muss die Kosten für einen Stellplatz zahlen, obwohl der Bürgergeld Empfänger kein Auto hat, wenn eine Wohnung nur mit Stellplatz vermietet wird. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Bundessozialgerichts. (BSG, Az. B 14 AS 39/20 R).
Das wirft die Frage auf, ob der Stellplatz untervermietet werden muss, um die Kosten zu senken. Das Bundessozialgericht hat eine solche Pflicht vernein
Wohnungseigentum: Jobcenter zahlt Kreditzinsen
Handelt es sich bei der Wohnung des Bürgergeld Beziehers um ein selbst bewohntes Eigentum, so übernimmt das Jobcenter auch hier die Wohnungskosten. Entsprechend der Miete übernimmt das Jobcenter die Kreditzinsen bei einem Wohnungsbaudarlehen, nicht aber den Tilgungsanteil der Rate.
Auch hinsichtlich notwendiger Renovierung von Haus oder Wohnung zahlt das Jobcenter – es gelten die entsprechenden Regeln wie bei einer Mietwohnung.
Sonstige Wohnungskosten: Umzug
Ändert sich die Lebenssituation des Bürgergeld Beziehers, finden er beispielsweise eine Arbeitsstelle in einem anderen Ort, so ist möglicherweise ein Umzug notwendig. Ist das der Fall, so übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten
Haushaltsgeräte defekt
Natürlich haben Elektrogeräte wie Waschmaschine und Kühlschrank, Ofen und Spülmaschine etwas mit dem Wohnen zu tun. Doch sie zählen nicht zu den eigentlich Wohnungs- bzw. Unterkunftskosten, die das Jobcenter wie die Miete übernimmt. Geht die Waschmaschine oder ein anderes Haushaltsgerät kaputt, so muss das Jobcenter die Kosten zumindest darlehensweise übernehmen. Manche Gericht haben auch einen Zuschuss zur Waschmaschine bewilligt.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Wohnungskosten
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Die Wohnungskosten stehen neben dem Regelsatz und werden vom Jobcenter zusätzlich übernommen. Sie müssen grundsätzlich angemessen sein.
- Nicht zu den Wohnungskosten in diesem Sinne zählen Telefonanschluss, Fernsehanschluss, Internet oder PKW-Stellplatz. Hier gelten Sonderregelungen
- Zu den Wohnungskosten gehören nicht die Kosten für den Haushaltsstrom.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.