Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt und der Regelsatz wurde um 53 Euro erhöht. Nunmehr beträgt der Bürgergeld Regelsatz 502 Euro für eine alleinstehende Person (Eckregelsatz). Doch die Preise sind weiter stark gestiegen und sie steigen weiter. Viele Leistungsbezieher kommen mit ihrem Geld nicht aus, insbesondere Familien mit Kindern müssen sich stark einschränken. Viele Wohlfahrtsverbände habe eine weitere Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes noch im laufenden Jahr 2023 gefordert. So verlangt beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes auf 725 Euro. Die Frage lautet also: wird das Bürgergeld 2023 noch einmal erhöht? Wir gehen in diesem Artikel auf diese Frage ein.
Wann kommt die zweite Bürgergeld Erhöhung 2023?
Die Frage muss allerdings nicht lauten: wann kommt die Bürgergeld Erhöhung 2023, sondern: kommt eine weitere Bürgergeld Erhöhung 2023? Denn eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes – nur dies steht hier in Frage – ist von der Bundesregierung bis jetzt offenbar nicht geplant. Es gibt keine Erklärungen von staatlicher Seite, die eine weitere Bürgergeld Erhöhung vor Jahresende in Aussicht stellen. Optimismus auf Seiten der betroffenen Bürger ist also nicht angezeigt. Im Gegenteil: angesichts der weiter steigenden Preise müssen Leistungsbezieher noch strikter mit ihrem Geld haushalten. Leidtragende dabei sind in erster Linie die Kinder.
Kinder von Bürgergeld Beziehern besonders hart betroffen
Kinder sind im Bereich des Bürgergeldes die Leidtragenden. Sie haben kein Einfluss auf ihr Schicksal und können an ihrer Situation nichts ändern. Hier sollte der Staat eine größere Fürsorge an den Tag legen. Kinder müssen pro Monat mit folgenden Geldbeträgen auskommen:
- Kinder, die jünger als 6 Jahre sind: 318 Euro,
- Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren: 348 Euro,
- Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis einschließlich 17 Jahren: 420 Euro.
Weit fehlt, wer meint, dieser Bürgergeld Regelsatz für Kinder würde für die Kinder auch tatsächlich vom Jobcenter ausgezahlt. Das Jobcenter zieht zuvor das Kindergeld ab. Dieses beträgt pro Kind gegenwärtig 250 Euro.
Das Jobcenter zahlt an Bürgergeld für Kinder also nur folgenden Summen aus:
- Kinder, die jünger als 6 Jahre sind: 68 Euro,
- Kinder bzw. Jugendliche in einem Alter von 14 Jahren bis einschließlich 17 Jahren: 170 Euro.
Hierfür fehlen uns die Worte. Kinder von „reichen“ Eltern erhalten das Kindergeld zusätzlich, armen Kindern wird es im wahrsten Sinne des Wortes „vom Brot gestrichen“.
Auf 725 Euro soll der Bürgergeld Regelsatz angehoben werden
Die Forderung der Wohlfahrtsverbände lautet: Der Bürgergeld Regelsatz soll auf 725 Euro monatlich angehoben werden. Nur dann könne er seinen Zweck erfüllen, den Betroffenen ein Leben auf einem sozio-kulturellen Existenzminimum zu sichern. Es muss also eine Bürgergeld Erhöhung von 223 Euro kommen.
Kosten für Haushaltsstrom aus Regelsatz streichen
Eine weitere Forderung der Wohlfahrtsverbände ist, die Kosten für Haushaltsstrom aus dem Regelsatz herauszunehmen, also die Pflicht, den Strom aus dem Regelsatz zu begleichen. Vielmehr müsse der Haushaltsstrom wie die Heizkosten behandelt werden und die Stromkosten müssten vom Jobcenter separat, also zusätzlich zum Regelsatz, übernommen werden – natürlich nur, soweit der Verbrauch angemessen sei.
Nächste Bürgergeld Erhöhung voraussichtlich erst 2024
Die nächste Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes wird voraussichtlich erst zum 1. Januar 2024 kommen. Wie der Regelsatz dann aussehen wird, kann man hier nachlesen, jedoch nur als Prognose, da die genauen Zahlen nicht feststehen bzw. bekannt sind: Bürgergeld Regelsatz 2024
Zusammenfassung zu: Wird das Bürgergeld 2023 noch einmal erhöht?
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Wohlfahrtsverbände fordern eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes auf 725 Euro – sofort.
- Eine solche Bürgergeld Erhöhung ist allerdings von der Bundesregierung nicht zu erwarten.
- Kinder sind von den niedrigen Bürgergeld-Sätzen besonders betroffen. Kinder bis 5 Jahre erhalten effektiv nur 68 Euro vom Jobcenter ausgezahlt.
- Eine weitere Forderung der Wohlfahrtsverbände: Stromkosten müssen aus dem Regelsatz herausgerechnet werden und separat vom Jobcenter erstattet werden. Auch diese Forderung dürfte von der Regierung nicht umgesetzt werden, so sieht es jedenfalls gegenwärtig aus.