Elterngeld ist eine einkommensabhängige Familienleistung des Staates, die Familien nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen soll. Es kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden. Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, das heißt, es ersetzt das Arbeitseinkommen, das Eltern durch die Betreuung ihres Kindes verlieren.
Beim Elterngeld soll es nunmehr im Jahr 2024 gravierende Änderungen geben. In nachfolgendem Artikel lesen Sie, welche Neuregelungen es beim Elterngeld geben wird.
In nachfolgendem Artikel lesen Sie, welche Neuregelungen es beim Elterngeld geben wird.
Änderungen der Einkommensgrenzen beim Elterngeld 2024
Ab dem 1. April 2024 gibt es einige Änderungen beim Elterngeld. Betroffen sind Eltern, deren Kinder ab diesem Datum geboren werden.
Elterngeld kann nur bezogen werden, wenn das Einkommen, also das zu versteuernde Einkommen, gewisse Grenzen nicht übersteigt. Gegenwärtig liegt die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro.
Die Bundesregierung wollte nun zunächst das Elterngeld für Familien mit einem zu versteuernden Einkommen über 150.000€ ab 2024 streichen. Dadurch wäre die Einkommensgrenze halbiert worden.
Dies Pläne hat die Regierung noch einmal überdacht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einkommensgrenze in zwei Schritten gesenkt werden sollen:
- Am 1. April 2024 sinkt die Einkommensgrenze beim Elterngeld für Paare auf 200.000 Euro und für Alleinerziehende auf 150.000 Euro.
- Am 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze beim Elterngeld für Paare auf 175.000 Euro.
Die Kürzungen beim Elterngeld sind somit wenig gravierend als ursprünglich geplant. Weniger Eltern sind dann vom Bezug von Elterngeld ausgeschlossen.
Der Stichtag für die Neuregelungen ist jeweils der 1. April. Hat das Kind vorher Geburtstag, so ändert sich nichts.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen beim Elterngeld?
Viele fragen sich nun, was alles zum versteuernden Einkommen zählt. Darunter fällt das Bruttogehalt abzüglich der Freibeträge, Werbungskosten und absetzbaren Aufwendungen.
Grob gerechnet: Wenn man als Paar ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro erreichen will, muss man etwa 240.000 Euro brutto verdienen.
Bei Arbeitnehmern wird zur Berechnung des Anspruchs auf Elterngeld das Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt. Bei selbständig tätigen Personen ist das Einkommen des Vorjahres entscheidend, das sich aus dem Steuerbescheid ergibt.
Partnermonate beim Elterngeld ändern sich 2024
Das Basis Elterngeld wird 12 Monate lang gezahlt. Beteiligt sich der Partner an der Betreuung des Kindes, kann man Partnermonate erhalten. Das sind zwei zusätzliche Monate, in denen Elterngeld gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der zweite Elternteil, der nicht den Hauptanteil der Betreuung des Kindes leistet, ebenfalls in Elternzeit geht.
Die Partnermonat können gegenwärtig noch gleichzeitig oder nacheinander genommen werden.
Ab de 1. April wird sich das ändern. Dann muss einer der Partnermonate in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes genommen werden. Nur dann ist es also möglich, dass Mutter und Vater gleichzeitig Elterngeld erhalten. Der zweite Partnermonat muss allein genommen werden
Ausnahme von dieser Neuregelung: Sie gilt nicht bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten.
Hinweis zu Elterngeld und Bürgergeld
Elterngeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Die Einzelheiten finden Sie hier: Elterngeld und Bürgergeld und Anrechnung des Elterngeldes aufs Bürgergeld
Zusammenfassung zu den Änderungen beim Elterngeld 2024
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Beim Elterngeld ändern sich die Einkommensgrenzen. Ab dem 1. April 2024 beträgt sie für beide Eltern 150.000 Euro. gemeinsam.
- Außerdem kann nur noch ein Partnermonat Elterzeit gemeinsam genommen werden, und zwar innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt des Kindes.
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.