Es gibt gute Neuigkeiten für Bürgergeld-Bezieher: Seit Juli sind enorme Verbesserungen erlaubt! Die Regierung hat neue Richtlinien eingeführt, die es den Empfängern ermöglichen, mehr Geld zu verdienen und gleichzeitig ihre Vorteile zu behalten. Das bedeutet, dass sie jetzt mehr Freiheit haben, um ihr Leben aufzubauen und sich weiterzuentwickeln. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesen Änderungen befassen und diskutieren, wie sie das Leben der Menschen verbessern können.
Erbschaft und Bürgergeld – Jetzt gibt es mehr Möglichkeiten
Bisher war es auch bei Erbschaften üblich, dass diese auf sechs Monate aufgeteilt und mit dem Bürgergeld verrechnet wurden. Das bedeutete, dass ein Sechstel der Erbschaft in diesen sechs Monaten vom Bürgergeld abgezogen wurde. Doch das hat sich nun geändert. Seit dem 1. Juli 2023 wird eine Erbschaft nicht mehr als Einnahme, sondern als Vermögen betrachtet. Das heißt, dass Bürgergeldempfänger ihr Erbe annehmen können, ohne ihre Ansprüche auf Bürgergeld zu verlieren. In diesem Fall prüft das Jobcenter, ob die Höhe des geerbten Betrags innerhalb des Schonvermögens liegt. Es gilt die Regelung, dass das Erbe sowie das restliche Vermögen des Empfängers von Bürgergeld oder der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr als 15.000 Euro betragen sollten. Wenn der Betrag höher ist, wird die Differenz zwischen dem Schonvermögen und dem aktuellen Vermögen auf das Bürgergeld angerechnet.
Tipp: Lesen Sie auch unseren Beitrag über das Schonvermögen.
Im ersten Jahr dürfen bis zu 40 000 Euro behalten werden
Wenn der Erbe im ersten Jahr Bürgergeld erhält, ändert sich die Situation jedoch. In diesem Fall liegt das Schonvermögen sogar bei 40.000 Euro. Die Meinungen zur Änderung des Gesetzes sind geteilt. Es ist durchaus fraglich, ob die Entscheidung, die Erbschaft nun als Vermögen zu betrachten, die richtige Priorität gesetzt hat. Ein Beispiel dafür ist das Kindergeld, welches nach wie vor als Einkommen der Eltern betrachtet wird und deshalb vom Bürgergeld abgezogen wird. Dies wiederum führt zu einer Ungleichheit unter den Empfängern des Bürgergeldes.
Was ist das Schonvermögen beim Bürgergeld?
Das Schonvermögen beim Bürgergeld bezieht sich auf den maximalen Betrag an Vermögen, den eine Person besitzen darf, ohne dass dies ihre Berechtigung zum Bezug von Bürgergeld beeinträchtigt. Es beträgt derzeit etwa 9.750 Euro für Alleinstehende und 15.500 Euro für verheiratete oder in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Personen. Es dient dazu, ein finanzielles Polster für unvorhergesehene Ausgaben zu ermöglichen und die wirtschaftliche Stabilität zu erhalten. Das Schonvermögen gilt für Geld- und Sachvermögen, jedoch nicht für selbstgenutztes Wohneigentum. Es ist wichtig, sich über aktuelle Regelungen und Ausnahmen zu informieren, da diese sich ändern können.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.