Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Auch nach dem 18. Lebensjahr können junge Erwachsene unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld erhalten. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Voraussetzungen und Besonderheiten des Kindergelds für über 18-Jährige.
Kindergeld nach dem 18. Geburtstag
Nach dem 18. Geburtstag endet der bedingungslose Anspruch auf Kindergeld. Dennoch gibt es mehrere Szenarien, in denen das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden kann:
- Ausbildung oder Studium: Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder absolviert ein Studium, besteht der Anspruch auf Kindergeld weiterhin bis zum 25. Lebensjahr.
- Übergangszeiten: In Übergangsphasen von bis zu vier Monaten zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums kann das Kindergeld ebenfalls fortgesetzt werden.
- Arbeits- oder Ausbildungssuche: Ist das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeits- oder ausbildungssuchend gemeldet, kann das Kindergeld bis zum 21. Geburtstag weitergezahlt werden.
Kindergeld für Kinder mit Behinderung
Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst versorgen können, gibt es keine Altersbegrenzung für den Kindergeldanspruch. Die Behinderung muss jedoch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
Finanzielle Unterstützung: Höhe und Auszahlung
Das Kindergeld beträgt aktuell 250 Euro monatlich pro Kind. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Kinder, unabhängig von deren Anzahl. Ab 2025 ist eine Erhöhung auf 255 Euro geplant.
Beantragung und Nachweis
Um Kindergeld für über 18-Jährige zu beantragen, müssen Eltern die aktuelle Lebenssituation des Kindes nachweisen. Dazu gehören beispielsweise Bescheinigungen über die Ausbildung oder die Registrierung bei der Arbeitsagentur. Der Antrag kann mittlerweile auch online gestellt werden, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
Fazit
Das Kindergeld bleibt auch nach dem 18. Geburtstag eine wichtige Unterstützung für viele Familien. Die Bedingungen für den weiteren Bezug sind klar definiert und bieten jungen Erwachsenen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung oder in Übergangszeiten zu erhalten. Eltern sollten sich frühzeitig über die notwendigen Nachweise und Antragsverfahren informieren, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.