Bürgergeld 2025: Finanzielle Entlastung für Familien
Trotz der 12%-igen Erhöhung des Bürgergeldes 2024 reicht es oft nicht aus. Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet zusätzliche Unterstützung für Familien mit Kindern. Diese Leistungen stehen nicht nur Bürgergeld-Empfängern zu, sondern auch Beziehern von Kinderzuschlag oder Wohngeld. Familien können ihr Budget um mehrere hundert Euro pro Jahr aufbessern. Erfahren Sie mehr über Anspruchsberechtigungen und mögliche finanzielle Hilfen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Bildungschancen zu verbessern und soziale Teilhabe zu fördern.
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Das Bildungs- und Teilhabepaket macht es möglich: Eltern, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können weitere Geld-Leistungen für ihre Kinder beantragen. Je nach Kinderzahl und Ausgaben sind bis zu 200 Euro möglich (Beispiel).
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten durchführt, werden die dadurch entstehenden Kosten übernommen.
Schulbedarf
Schüler erhalten für den allgemeinen Schulbedarf, die Schulausstattung, zweimal im Jahr Geld. Gezahlt werden zum 1. August (1. Schulhalbjahr) 130 Euro und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) 65 Euro. Dafür können z.B. folgende Käufe getätigt werden: Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Taschenrechner oder Schulhefte.
Wann wird das Geld für den Schulbedarf ausgezahlt? Sehen Sie hier: Schulbedarf Auszahlungstermine 2024
Schülerbeförderungskosten
Auch die Fahrtkosten zur Schule werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhalbepakets übernommen. Unter zwei Voraussetzungen:
- Die Schüler können ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen.
- Die Kosten werden nicht von anderer Stelle, etwa der Kommune, übernommen. Letzteres ist die Regel.
Lernförderung für die Schule
Wenn ein Kind individuelle Lernförderung benötigt, also Nachhilfe, besteht ein Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten. Voraussetzung ist hier, dass die Schule die Lernförderung nicht selbst sicherstellen kann.
Zuschuss zum Mittagessen
Wird von der Schule oder der Kita ein gemeinsames Mittagessen angeboten, so besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, wenn Ihr Kind daran teilnimmt – ohne Eigenanteil.
15 Euro Zuschuss für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche
15 Euro im Monat werden für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote gezahlt – für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Es geht um Musikunterricht, Sport, Spiel und Geselligkeit oder um die Teilnahme bei Freizeiten. Es werden die Kosten für Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten übernommen.
Wie viel wird insgesamt gezahlt?
Nimmt man alle Leistungsmöglichkeiten zusammen, so können monatlich zwischen 100 bis 200 Euro an zusätzlichen Geldern über das Bildungs- und Teilhabepaket von einer Familie mit 2 Kindern in Anspruch genommen werden. Die genauen Summen hängen selbstverständlich davon ab, ob beispielsweise eine Mitgliedschaft in einem Verein besteht, ob Nachhilfe in Anspruch genommen wird oder ob am gemeinsamen Mittagessen teilgenommen wird.
Rechenbeispiel für eine Familie mit 2 Kindern
Geht man davon aus, dass ein Schulessen pro Tag 4 Euro kostet und an 5 Tagen in der Woche angeboten wird, so sind das im Monat 80 Euro. Kommt ein Vereinsmitgliedsbeitrag von 15 Euro hinzu, so liegt man bei 95 Euro. Wird Nachhilfe in Anspruch genommen, können etwa noch 40 Euro pro Woche hinzu kommen. Man liegt bei 135 Euro. Bei zwei Kindern wären das schon 270 Euro im Monat.
An diesem Beispiel erkennt man aber auch, dass die Höhe der zusätzlichen Leistung ganz individuell ist.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf die oben dargestellten Leistungen haben Familien, die
- Bürgergeld,
- Sozialhilfe,
beziehen.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Je nachdem, welche staatlichen Leistungen bezogen werden, muss der Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter (Bürgergeld) oder beim Sozialamt (Wohngeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag) gestellt werden. Es handelt sich um die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Die bewilligte Leistung wird entweder an die Eltern oder an den Träger der Leistung ausgezahlt, also an den Verein, die Musikschule oder den Anbieter des Mittagessens.
Das Geld für den Schulbedarf und die Schülerbeförderung wird in jedem Fall unmittelbar an Sie als Eltern ausgezahlt.