Es gibt derzeit keine Informationen oder Ankündigungen über einen möglichen Kinderbonus für das Jahr 2024 in Deutschland. Die Einführung des Kinderbonus durch die Bundesregierung dient dazu, Familien zusätzliche Unterstützung in Zeiten besonderer Belastungen wie stark steigenden Preisen zukommen zu lassen. Im Jahr 2022 betrug dieser Bonus einmalig 100 Euro pro Kind und wurde im Juli zusammen mit dem regulären Kindergeld ausgezahlt. Für das Jahr 2021 erhielten Familien eine Einmalzahlung von 150 Euro und im Jahr 2020 waren es sogar 300 Euro. Falls das Kindergeld nicht ausreicht, könnte unter Umständen ein Anspruch auf den Kinderzuschlag bestehen.
Kindergeld und Kinderzuschlag
Die Leistung des Kinderzuschlags ist dazu gedacht, Familien mit niedrigem Einkommen finanziell zu unterstützen. Diese zusätzliche Zahlung soll sicherstellen, dass der Bedarf jedes Kindes gedeckt wird, ohne dass die Familie auf Sozialleistungen angewiesen ist. Pro Kind kann ein Höchstbetrag von 250 Euro monatlich ausgezahlt werden. Normalerweise erfolgt diese Auszahlung für einen Zeitraum von 6 Monaten und muss dann erneut beantragt werden. Die Anforderungen für den Anspruch auf den Kinderzuschlag sind wie folgt:
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
- Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Kinderzuschlag online beantragen
Bitte kontaktieren Sie Ihre örtliche Familienkasse, um einen Antrag auf Kinderzuschlag zu stellen. Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung (auch bekannt als Bescheid) von der Familienkasse über die Entscheidung, ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Kinderzuschlag direkt online einzureichen.
Ab 2025 Kinderzusatzbetrag
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung abgelöst. Diese neue Leistung besteht aus einem Grundbetrag und einem zusätzlichen Betrag, der ähnlich wie der Kinderzuschlag ist und von Familien mit niedrigem Einkommen beantragt werden kann. Auf folgender Webseite können Sie sich über die Kindergrundsicherung informieren: